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Jetzt anmelden!Hmm... So wie ich das zwischen den Zeilen gelesen habe, lautet meine Antwort in dem Fall:wenn ich chinese wäre, könnt ich mir china.asia erlauben?
ich würde den allgemein gültigen (englischen) landesnamen/städtenamen reggen.
ich erinnere mich an den fall newzealand.com
Domain News*- Sedo GmbH
Ist dieser die Ausnahme?
MfG
ugn
Würdet ihr hinsichtlich rechtlicher Unklarheit Städte und Länder registrieren?
Interessante Frage...
Wie würde es aussehen, wenn ich als Deutscher Städtenamen mit deutscher Schreibweise registriere? Städte liegen nicht innerhalb von Deutschland, sondern innerhalb der EU.
Als TLD könnte man mal .de .com und .net in Betracht ziehen.
viel wirst du da nicht mehr finden, da bereits so gut wie alles registriert wurde.
Wie würde es aussehen, wenn ich als Deutscher Städtenamen mit deutscher Schreibweise registriere? Städte liegen nicht innerhalb von Deutschland, sondern innerhalb der EU.
Als TLD könnte man mal .de .com und .net in Betracht ziehen.
viel wirst du da nicht mehr finden, da bereits so gut wie alles registriert wurde.
Insbesondere wenn die deutschen Städte-Bezeichnungen von den internationalen oder landesspezifischen Bezeichnungen abweichen, denke ich, dass man vor Abmahnungen verschont bleiben sollte. Seht Ihr das auch so?
Oder anders gefragt: Dann dürften die Aussichten, mit einem eigenen Anwalt dagegen anzugehen, doch gut stehen, oder nicht?
Gruß und vielen Dank
Martin
Als Beispiel einer Städtenamen-Domain möchte ich hier eine aktuelle Auktion auf Sedo nennen. Es handelt sich dabei um Brüssel *de
Link: Auktions-Details - Sedo GmbH
Dies ist die deutsche Bezeichnung der Hauptstadt von Belgien. Dort wird diese Bruxelles oder Brussel genannt, wenn ich richtig recherchiert habe. Somit ist dies also die rein deutsche Bezeichnung einer Stadt, welche nicht in Deutschland liegt.
Stellt diese Konstellation eine abmahnungefährdete Domain dar, wenn der Inhaber ein Deutscher ist? Ich denke mal ja, sonst würde Sedo diese nicht öffentlich in eine Auktion geben, oder sehe ich das völlig verkehrt?
3. Sedo lehnt bedenkliche Domains bereits bei der Eintragung ab.
4. Du hast zwar Recht, dass die Recherche dem Käufer anlastet. Dennoch würde Sedo eine derartig große Auktion nicht ins Leben rufen und bewerben, wenn mit einer Abmahnwelle zu rechnen wäre.
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