Hallo,
natürlich kann man Städtenamen-Domains registrieren lassen, aber Städtenamen können dem Schutz des § 12 BGB (Namensrecht) unterliegen. Es ist daher im Gegenteil sehr wahrscheinlich, dass die Stadt sich regt, sobald sie Kenntnis von der Existenz der Domain erlangt.
Namensschutz wurde von der Rspr. fast durchweg bejaht, so z.B. für "heidelberg. de", "ansbach.de" und "braunschweig.de". Abgelehnt wurde die Annahme einer Namensfunktion nur in drei Urteilen desselben Gerichts (LG Köln) bezogen auf die Städtenamen "hürth.de", "pulheim.de" und "kerpen.de"; diese Auffassung vertritt jedoch wie gesagt nur das LG Köln.
Konkret auf die Frage zugeschnitten gibt es ein interessantes Urteil des LG Düsseldorf zu "duisburg-info.de", abgedruckt in MMR 2001, 626. Dort hat das Gericht entschieden, dass das Namensrecht von Städten es nicht zuläßt, Dritte von der Verwendung des Städtenamens mit dem Zusatz "-info" als Domain auszuschließen. Als Begründung wird angeführt, dass sich aus der Adresse "duisburg-info.de" selbst nicht ergibt, dass weder die Seite von der Stadt Duisburg selbst betrieben wird noch die Stadt dem Gebrauch ihres Namens zugestimmt hat, somit eine Irreführung der Internetnutzer ausgeschlossen ist.
Fazit: ein entsprechender Zusatz kann die Domain retten!
Gruß,
Ursula Ramacher