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Staedtenamen als Domain (Nee, keine FAQ-Frage)

Ruediger

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08. Nov. 2001
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Hallo,

ich möchte eine .net Adresse mit dem Namen einer Gemeinde nutzen, die unter .de ihr Angebot hat.

Soweit sogut! Klar das ich rechtlich keinen Anspruch habe. Könnte aber gut sein das ich trotzdem die Domain nutzen darf.

Um mich rechtlich abzusichern benötige ich eine Verzichtserklärung der Gemeinde. Um den
Amtsschimmel etwas anzuschieben (Auf die Antwort meiner ersten Mail (Dez. 00) warte ich noch...) wollte ich eine
'Muster-Verzichtserklärung' zur Verfügung stellen.

Kennt jemand so was? Was muss die enthalten? Muss da was von wegen Verzichtserklärung gegenüber Internic drinstehen? (Hab ich so gelesen)

Danke!

Gruss,

Ruediger
 
Hallo Ruediger,

ich überlege mir nur, warum die Gemeinde eine Verzichtserklärung unterschreiben sollte. Was hat sie davon? Warum sollte sie sich in ihren eigenen Rechten selbst einschränken?

MfG
Torsten
 
Gute Frage Thorsten, kann mir auch kaum vorstellen, das sich eine Gemeinde zu solch einem Schritt entschliessen würde.


Die Musterverzichtserklärung wäre ja zur Sicherheit beider Parteien sicherlich sehr umfangreich. Ich kann mir kaum vorstellen, das man sie selber rechtlich korrekt verfassen kann.Ich würde diese eigentlich nur über einen kompetenten Anwalt erstellen lassen sollte.
Könnte sonst für beide Seiten böse Überraschungen geben.
Ich denke aber auch nicht, das eine Gemeinde so etwas unterzeichnet.
Vielleicht kann man ja das recht an diesem Namen erwerben also kaufen, aber auch in diesem Fall würde ich sicherlich einen Anwalt hinzu ziehen.
Drücke Dir aber natürlich die Daumen, das es klappt und die Gemeinde einfach unterschreibt.
Aber wie gesagt ohne entsprechende Rechtsberatung kann auch so eine Unterschrift schnell wertlos werden.

Grüsse,
Ejan
 
Hi Torsten,

einer Gemeinde mit 25.000 Einwohnern sollte die .de Domain doch reichen, oder?  8)

Selbstverständlich würde ich mich verpflichten keine Konkurrenz zur gegebenen Site zu betreiben.

Mein Angebot würde sich auf Subdomain's beschränken.

Gruss,

Ruediger
 
Hallo,

kurzfristig wird die Gemeinde die .net-Domain nicht brauchen, das ist richtig. Sie wird sich die Möglichkeit aber offen lassen wollen.

Ich gebe Dir mal ein praktisches Beispiel, wie Gemeinden/Städte denken/planen:    
Zwischen 2 sehr wichtigen innerstädtischen Hauptverkehrstraßen lag jahrzehntelang ungenutztes Bauland. Die beiden Straßen waren nur durch kleine Nebenstraßen miteinader verbunden, die mit den Jahren aus allen Nähten platzten. Der Stadtverwaltung war klar, dass irgendwann auf dem Bauland eine größere Verbindungsstraße gebaut werden muss, doch jahrzehntelang fehlte das Geld dafür. Was hat man also gemacht? Man hat auf dem eigentlich hochwertigem Bauland eine Kleingartenanlage errichtet und den Pächtern von Anfang an klargemacht, dass ihre Gärten und Lauben nicht für die Ewigkeit stehen würden.
Vor 5 Jahren war nun endlich das Geld für die Verbindungsstraße da. Die Kleingartenanlage wurde geräumt und die Pächter mit ein paar Mark entschädigt. Inzwischen ist die Straße fertig und bald wird dort auch eine Straßenbahnlinie langführen.

Hätte man damals das Bauland verkauft und Häuser errichtet, dann hätte die Straße nicht gebaut werden können und die Bewohner der kleinen Nebenstraßen wären im Verkehrschaos untergegangen.

Verstehst Du was ich damit sagen will?

Wenn die Gemeinde schlau ist, wird sie Dir nur eine Kleingartenanlage erlauben, die man jederzeit ohne (rechtliche) Probleme räumen kann.

mit anderen Worten:
Du kannst froh sein, wenn Du die Domain nutzen darfst, Du aber jederzeit damit rechnen musst, dass Du sie wieder verlierst.

Bis dann,
Torsten  
 
Mmh! Wenn ich nur so'n Pachtvertrag für die Domain erhalte wird das nix mit dem Angebot von Subdomains und E-Mail Adressen ...

Entweder ich mache Nägel mit Köpfen (Verzichtserklärung der Gemeinde) oder ich gebe die Domain wieder frei.

Da es so schön heisst 'Fragen kostet nichts' und 'wer nicht wagt, der nicht gewinnt' ...

... sollte ich doch wenigsten's versuchen an die Unterschrift unter dem begehrten Papier zu kommen, oder?

Womit ich zur ursprünglichen Frage zurückkomme, hat jemand so'n Schrieb? Suchmaschinen werfen nur Gesetzestexte mit dem Verweis auf eine Verzichtserklärung aus, ein Muster / Original konnte ich nicht finden.

Gruss,

Ruediger
 
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