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Steuer und Domains ?

Coretraxxx

New member
Registriert
09. Juli 2009
Beiträge
8
Hallo Leutz

Ich habe einen Domain ( nicht MJ ),und wäre Privater Verkäufer.

Wie sieht es aus da mit Steuern ?
Muss ich zahlen ?
Wenn ja wie muss ich das Berechnen insgesamt ?!
Muss ich das dan melden bei Erfolgreichem Verkauf ?


Über Hilfe wäre ich Dankbar.

Danke
MFG:proud:
 
Zuletzt bearbeitet:

:D magst Ihn wohl nicht so wat?

@Coretraxxx

Wenn du es Geschäftlich betreiben willst, ist es ganz klar !
Wenn du es Privat machen willst dann nur im kleinen Stil
Wenn du ein Geschäft hast oder ein Gewerbebetreibender bist, war deinen frage überflüssig! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Coretraxxx

Wenn du es Privat machen willst dann nur im kleinen Stil

Ok was heist kleiner Stil ein Paar tausend € zuviel ?!

Wenn ich 5 Domains im Jahr für je 1000 € verkaufen würde,wäre ich nicht verpflichtet irgendeinerart Steuern zu zahlen ?

Wenn es so ist,wäre ja gut ;)

Also bin Privat und habe kein Geschäft !^^

Danke
MFG:proud:
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn Du es nicht gemerkt hast.....dass sind verschiedene Fragen.
Deine Gewinnerzielungsabsicht ist ein anderes Thema als Deine Besteuerung.

So und nun hübsch das Gewerbe anmelden und Steuern zahlen.
Die Leute die unsere Computer durchsuchen müssen bezahlt werden.
 
:D magst Ihn wohl nicht so wat?

@Coretraxxx

Wenn du es Privat machen willst dann nur im kleinen Stil
QUOTE]

Na Duden, ich hoffe mal nicht das Du es im kleinen Still machst, weil wenn doch und der Onkel vom Finanzamt das jetzt hier liest, wird er auf die Idee kommen dich mal zu besuchen ;)

Sobald Du vorhast Gewinn zu erzielen (haben wir ja alle vor!!!), musst Du ein Gewerbe anmelden, ich kann das Kleingewerbe (Kosten: zw. 10-20Eu für die Anmeldung) empfehlen, solange Deine Gewinne nicht zu hoch sind!

LG
 
So lange du nicht hunderte Domains verkaufst akzeptiert das Finanzamt diese Verkäufe als private Veräußerungsgeschäfte. Dort ist nur Spekulationssteuer zu zahlen, wenn du die Haltefrist unterschreitest.

Näher Infos: § 23 EStG!
 
So lange du nicht hunderte Domains verkaufst akzeptiert das Finanzamt diese Verkäufe als private Veräußerungsgeschäfte. Dort ist nur Spekulationssteuer zu zahlen, wenn du die Haltefrist unterschreitest.

Näher Infos: § 23 EStG!

Mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Diverse Ebay Urteile sagen da etwas anderes. Da wurden tatsächlich private Verkäufer belangt die nur ihre eigenen Klamotten vertickt haben.

Wer mehr als eine Domain im Jahr verkauft und vorhat auch noch im nächsten Jahr weitere zu verkaufen dem kann das FA schon eine gewinnerzielungsabsicht unterstellen.

Oder um es anders zu formulieren: Wer mehr als eine Domain besitzt, muss dem FA auch glaubhaft machen können, dass er diese nur für rein private Zwecke gehalten hat.

Grüsse

123meins
 
:D magst Ihn wohl nicht so wat?

Merke man das???

Mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Diverse Ebay Urteile sagen da etwas anderes. Da wurden tatsächlich private Verkäufer belangt die nur ihre eigenen Klamotten vertickt haben.

Wer mehr als eine Domain im Jahr verkauft und vorhat auch noch im nächsten Jahr weitere zu verkaufen dem kann das FA schon eine gewinnerzielungsabsicht unterstellen.

Oder um es anders zu formulieren: Wer mehr als eine Domain besitzt, muss dem FA auch glaubhaft machen können, dass er diese nur für rein private Zwecke gehalten hat.

Grüsse

123meins

So ist es.
 
Mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Diverse Ebay Urteile sagen da etwas anderes. Da wurden tatsächlich private Verkäufer belangt die nur ihre eigenen Klamotten vertickt haben.

Wer mehr als eine Domain im Jahr verkauft und vorhat auch noch im nächsten Jahr weitere zu verkaufen dem kann das FA schon eine gewinnerzielungsabsicht unterstellen.

Oder um es anders zu formulieren: Wer mehr als eine Domain besitzt, muss dem FA auch glaubhaft machen können, dass er diese nur für rein private Zwecke gehalten hat.

Grüsse

123meins

Sehe ich anders (mein FA - nach meinen Darlegungen - übrigens auch!): Es kommt nicht (nur) auf die Gewinnerzielungsabsicht an. Dieses Merkmal dient nur der Abgrenzung zur sog. "Liebhaberei". Diese liegt wohl nicht vor. Es geht darum, ob man einen Gewerbebetrieb betreibt mit Domains, einen echten "Domainhandel". Und dafür bedarf es mehr als nur eine Gewinnerzielungsabsicht. Wer täglich Aktien kauft und verkauft betreibt ja z.B. auch keinen Gewerbebetrieb "Aktienhandel".
 
Der Aktienhandel ist auch eine ganz andere Baustelle.

Logisch. Ist ja auch ein Extrembeispiel, um es zu verdeutlichen. Gewinnerzielungsabsicht habe ich da auch. Dennoch zahle ich darauf nur die Spekulationssteuer (früher) bzw. neuerdings die Abgeltungssteuer (heute, hieß doch so, oder?). Wurde schon immer zur privaten Vermögensverwaltung gerechnet.

Bei dem Problem geht um die Abgrenzung der Einkunftsart "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" zu der Einkunftsart "sonstigen Einkünfte im Sinne von § 22 Nr. 1 bzw. Nr. 3 EStG". Da ist sicherlich nicht jeder Domainverkauf schädlich. Wenn man aber ein eigenes Büro hat und Leute für den Vertrieb ist der "Domainhandel" natürlich ein Gewerbebetrieb. Wenn es um private Geldanlage geht, dann nicht. Indizien für letzteres: Nicht zu viele Verkäufe im Jahr, kein eigenes Büro, kein eigener Vertrieb, nur wenige Kunden.

Meiner Argumentation ist das FA jedenfalls nach Prüfung gefolgt und nur das ist wichtig! :D
 
Der Aktienhandel ist auch eine ganz andere Baustelle.

Der Domainhandel ist auf jedem Fall zwischen dem Grundstückhandel und dem Wertpapierhandel anzusetzen, wobei ich persönlich mehr Ähnlichkeiten Letzterem sehe.
Grundsätzlich dazu:
Domainbesteuerung | Steuerliche Grundlagen

Da sich die Finanzverwaltung selbst nicht dazu äußern will und die Finanzgerichte damit bisher nicht befasst waren, würde ich mich freuen, wenn sich jemand melden würde, der sich derzeit mit der Finanzverwaltung im Clinch steht wegen einer Qualifizierung seines Domainhandels als gewerbliche Tätigkeit.
Ich würde gerne einen Präzedenzfall vor dem Finanzgericht - notfalls auch bis zum Bundesfinanzhof - begleiten.

Schöne Grüße

Reinhold
 

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