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Steuerfrage-EÜR Angabe bei Kauf einer Domain aus dem Ausland ohne MwSt?

nean

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Registriert
10. Sep. 2006
Beiträge
272
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für eine Dienstleistung (Domainkauf über Sedotreuhänder) habe ich eine Rechnung (ohne MwSt.) aus Österreich bekommen da ich eine Umsatzsteuer-ID besitze.
Wie gebt ihr euere Investition in der EÜR an?


Muss ich also in Zeile 48 (KZ52) Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13bAbs. 1Satz1Nr.1 und 5UStG) meinen Kaufpreis dort angeben?

Beispiel: Rechnung 1.000 EURO

In Zeile 48/KZ52: 1.000 EUR
In KZ 53 rechts daneben die Steuer mit 190 EUR

In Zeile 58/KZ67: Vorsteuer ebenfalls 190 EUR.

Oder wird die Investition in der EÜR nicht weiter betrachtet?

Würde mich auf Antwort sehr freuen.
Besten Dank.
Grüße
André
 
für eine Dienstleistung (Domainkauf über Sedotreuhänder) habe ich eine Rechnung (ohne MwSt.) aus Österreich bekommen da ich eine Umsatzsteuer-ID besitze.
Wie gebt ihr euere Investition in der EÜR an?


Muss ich also in Zeile 48 (KZ52) Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13bAbs. 1Satz1Nr.1 und 5UStG) meinen Kaufpreis dort angeben?

Beispiel: Rechnung 1.000 EURO

In Zeile 48/KZ52: 1.000 EUR
In KZ 53 rechts daneben die Steuer mit 190 EUR

In Zeile 58/KZ67: Vorsteuer ebenfalls 190 EUR.

Oder wird die Investition in der EÜR nicht weiter betrachtet?

Würde mich auf Antwort sehr freuen.
Besten Dank.
Grüße
André

Hallo André,

abgesehen davon, dass Du offensichtlich die Umsatzsteuervoranmeldung, nicht die EÜR meinst, sind Deine Überlegungen zu den Einträgen richtig - zumindest bis zum 31.12.2009.
Seit dem 1.1.2010 hat sich allerdings die Besteuerung von grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen in der EU wesentlich geändert. Näheres dazu findest Du auf der Webseite zur Domainbesteuerung.

Schöne Grüße

Reinhold
 
Hallo Reinhold,

vielen Dank für die Antwort und dem passenden Link dazu.
Natürlich meinte ich Umsatzsteuervoranmeldung und nicht EÜR.
Die Steuer verwirrt mich immer etwas. :burnout:
Grüße
André
 
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