Sorry,
Kann ich leider alles nicht bestätigen. Gemäß Eurer Auffassung habe ich aus meinem Beispiel 10.000 EUR an Umsatzsteuer abgeführt und meinen Gewinn von 50.000 EUR versteuert.
Dies wurde im Rahmen der Steuererklärung aber korrigiert. Ich habe dies als absolute Ungerechtfertigkeit gewertet und Einspruch eingehoben. Aber das FA hat mit mir sogar noch 20 Minuten telefoniert um mir zu erklären, dass zwei unterschiedliche Steuerarten greifen. Bei der einen ist die Differenz (MwSt.) und bei der anderen die Wertschöpfung (bezogen auf den Bruttoumsatz) zu versteuern.
Begründung auf meinem Steuerbescheid:
Die Einnahmen aus dem gewerbebetrieb setzen sich wie folgt zusammen:
Einnahmen brutto:
- Ausgaben brutto:
--------------------
= Betriebsgewinn
Ich mus dazu sagen, das ich als Einzelunternehmer tätig bin und meiner Steuererklärung nach der Einnahme- Überschussrechnung erstelle.
Kann ich leider alles nicht bestätigen. Gemäß Eurer Auffassung habe ich aus meinem Beispiel 10.000 EUR an Umsatzsteuer abgeführt und meinen Gewinn von 50.000 EUR versteuert.
Dies wurde im Rahmen der Steuererklärung aber korrigiert. Ich habe dies als absolute Ungerechtfertigkeit gewertet und Einspruch eingehoben. Aber das FA hat mit mir sogar noch 20 Minuten telefoniert um mir zu erklären, dass zwei unterschiedliche Steuerarten greifen. Bei der einen ist die Differenz (MwSt.) und bei der anderen die Wertschöpfung (bezogen auf den Bruttoumsatz) zu versteuern.
Begründung auf meinem Steuerbescheid:
Die Einnahmen aus dem gewerbebetrieb setzen sich wie folgt zusammen:
Einnahmen brutto:
- Ausgaben brutto:
--------------------
= Betriebsgewinn
Ich mus dazu sagen, das ich als Einzelunternehmer tätig bin und meiner Steuererklärung nach der Einnahme- Überschussrechnung erstelle.