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Steuerliche Behandlung von Domain Parking

Sorry,

Kann ich leider alles nicht bestätigen. Gemäß Eurer Auffassung habe ich aus meinem Beispiel 10.000 EUR an Umsatzsteuer abgeführt und meinen Gewinn von 50.000 EUR versteuert.

Dies wurde im Rahmen der Steuererklärung aber korrigiert. Ich habe dies als absolute Ungerechtfertigkeit gewertet und Einspruch eingehoben. Aber das FA hat mit mir sogar noch 20 Minuten telefoniert um mir zu erklären, dass zwei unterschiedliche Steuerarten greifen. Bei der einen ist die Differenz (MwSt.) und bei der anderen die Wertschöpfung (bezogen auf den Bruttoumsatz) zu versteuern.

Begründung auf meinem Steuerbescheid:

Die Einnahmen aus dem gewerbebetrieb setzen sich wie folgt zusammen:

Einnahmen brutto:
- Ausgaben brutto:
--------------------
= Betriebsgewinn

Ich mus dazu sagen, das ich als Einzelunternehmer tätig bin und meiner Steuererklärung nach der Einnahme- Überschussrechnung erstelle.
 
Du hast vergessen, dass die gezahlte UST Betriebsausgabe ist.
In deinem ersten Beispiel sind also die 20K, die abgeführt (bzw. mit den 10K verrechnet hast) gewinnmindernd.

Du ziehst also von den 120K die 20K ab und kommst wieder auf die "gerechten" 100K.

(Dann gibt's leider noch die Gewerbesteuer... :hmpf:)
 
@floES

Die Steuerberechnung erfolgt wie oben beschrieben. D.h. heisst nicht Umsatz - Mwst.. Auf Basis Deiner Berechnung würde der Wareneinsatz/Ausgaben gar nicht berücksichtigt.

Genau und dann komt noch die Gewerbesteuer......grrrr

Deutschland macht es Leistungsträgern schon einfach sich anderes Wohnland zu suchen. In der Arbeitswelt könnte man die deutsche Steuerpolitik mit Mobbing vergleichen.
 
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