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SteuerNr oder UID in DE ?

Adomino

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12. Juni 2007
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Hallo,

wenn eine deutsche Firma von einer deutschen Firma etwas kauft, reicht es dann, wenn der Verkäufer die SteuerNr auf der Rechnung angibt oder muss man die UID-Nr angeben ?

Ich frage, weil ich bei den SEDO-Käufen immer nur die SteuerNr beim Vertrag sehe aber eigentlich nie eine UID-Nr und wenn ich oder SEDO die Firma fragt, dann müssen die die UID-Nr erst beantragen.

Ist das in Deutschland nicht so wie in Österreich üblich die UID-Nr anstatt der SteuerNr zu nehmen oder ist in Deutschland die SteuerNr bei einer Rechnung ausreichend um die 19% um Finanzamt wieder zurückzuholen ?

Wenn eine österreichische Firma von einer deutschen Firma etwas kauft, dann ist es mir schon klar, daß man die "internationale" UID-Nr und nicht die nationale SteuerNr auf der Rechnung angeben muss damit die Ust nicht ausgewiesen werden muss.

Vielen Dank
Harry
 
Die Steuernummer MUSS!, die USt.-Id. KANN.
Spätestens bei Geschäften mit ausländischen Schuldern/Gläubigern SOLLTE die USt.-Id. jedoch drauf.

mfg
 
Aha, Danke. d.h. es reicht somit wenn die SteuerNr alleine drauf ist. Bei D/A Geschäften ist mir schon klar, daß man die UID-Nr braucht.

Vielen Dank
Harry
 
Die Steuernummer MUSS!, die USt.-Id. KANN.
Spätestens bei Geschäften mit ausländischen Schuldern/Gläubigern SOLLTE die USt.-Id. jedoch drauf.

mfg
besser und kürzer als von Sunblind hier in 2 kurzen Sätzen kann man es nicht beantworten.

Gruß
Ideal
 
kann mich dem nicht ganz anschließen. Entweder Steuernummer oder UID ist Muss.

Meines Erachtens ist der Grund für das Fehlen einer UID bei DE Unternehmen folgender:
Wenn man ein Gewerbe anmeldet, bekommt das örtliche Finanzamt (FA) darüber eine Mitteilung vom Ordnungsamt. Dann versendet das FA einen Anfragebogen mit diversen Fragen an den neuen Gewerbebetreibenden, wie z. B. der zu erwartende Umsatz im laufenden und im darauffolgenden Jahr ist. An einer Stelle wird auch angefragt, ob für den innereuropäischen Handel eine UID Nr. beantragt wird. Hier muss ein Kreuz hin. Diesen machen eben die meisten nicht, weil UID sich für einen "Neueinsteiger" so außerirdisch anhört.
 
Zuletzt bearbeitet:
kann mich dem nicht ganz anschließen. Entweder Steuernummer oder UID ist Muss.

ACK, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Bei DE-DE Handel eine von beide -> muss
Bei DE-EU Handel -> UID

Irgendwo habe ich mal aufgeschnappt, daß man besser die UID verwenden sollte, da jeder der meine Steuernummer kennt sich bei FA für mich ausgeben kann und so möglicherweise an sensible Daten rankommt. Bei der UID ist dieses ausgeschlossen.

cu
Thomas
 
schau doch mal in § 14 IV Nr. 2 UStG

....
"(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

1.den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2.die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer..."
 
ACK, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Bei DE-DE Handel eine von beide -> muss
Bei DE-EU Handel -> UID
ok, so ist's ganz perfekt

Irgendwo habe ich mal aufgeschnappt, daß man besser die UID verwenden sollte, da jeder der meine Steuernummer kennt sich bei FA für mich ausgeben kann und so möglicherweise an sensible Daten rankommt. Bei der UID ist dieses ausgeschlossen.

cu
Thomas
interessanter Aspekt

Gruß
Ideal

__________________
domainresellershop.de
 
Kann dies auch nochmal so bestätigen. Ich habe auf allen Unterlagen nur die UID, denn wir schon gesagt wurde, dient die Steuernummer dem Finanzamt am Telefon als Legitimation des Anrufers. Und so könnte theoretisch jeder mal "eben das Ergebnis des letzten Jahres" sich sagen lassen. Außerdem spricht ja nichts gegen die UID, die man sogar auf Anruf sofort am Telefon genannt bekommt.
 
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