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Strato zu Schadensersatz verurteilt

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engel

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Die Münchener Kanzlei Haiges, Münster und Wagner veröffentlicht ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg, das bereits am 11. Januar gegen den Berliner Provider Strato AG (Teles) ergangen ist.

http://www.hmwr.de/hmwr/urteilstrato/


Es geht in dem ist noch nicht rechtskräftigen Urteil um eine Schadensersatzforderung gegen Strato, die von einem Kunden des Providers gestellt wurde. Dieser hatte im Jahr 2000 einen Premium-Vertrag mit Strato geschlossen, um im WWW Tickets zu verkaufen.

Diese Rechnung ging wohl auch auf, denn der Kläger konnte dem Gericht die in den folgenden Monaten online erzielten Umsätze nachweisen. In der Vorweihnachtszeit geschah dann aber, was sich jeder Shop-Betreiber eigentlich von Herzen wünscht. Ein Print-Magazin, die Zeitschrift HörZu, empfahl den Shop in ihrem redaktionellen Teil im Zusammenhang mit Last-Minute-Weihnachtsgeschenken.

Die Zugriffszahlen explodierten und der Zugriff auf die Site wurde am 14. Dezember 2000 seitens Strato bzw. seines Karlsruher Subunternehmers abgeschaltet. Erst nach vielfachen telefonischen und schriftlichen Beschwerden wurde der Rechner am 20. Dezember wieder in Betrieb genommen, um am 24. Dezember wieder auszufallen. Danach wechselte der Kläger zu einem anderen Provider.

Für die Ausfallszeiten forderte der Kläger nun Schadensersatz. Strato lehnte dies unter Verweis auf seine AGBs ab und begründete die Abschaltung mit den fehlerhaften CGI-Scripts des Klägers, die zu einer Überlastung des Rechners geführt haben sollen. Einen Beweis für diese Fehler blieb Strato aber schuldig.

So entschied das Gericht auf Grundlage des Mietrechts, dass ein Mangel an der Mietsache vorgelegen hat. Strato war zwar nicht dazu verpflichtet, von vornherein die Kapazität des Rechners für diesen Ansturm auszulegen. Aber nachdem der Kunde den Provider darüber informiert hatte, war er zur Beseitung des Mangels verpflichtet. Eine Beschränkung des Zugriffsumfangs war vertraglich nicht vereinbart, Strato hätte die notwendige Kapazitätsaufstockung vornehmen müssen.

Strato muss nun also einen Schadensersatz auf Grundlage der vor dem Ausfall erzielten Umsätze leisten. Lediglich 1,5 Tage wurden von dem gesamten Zeitraum als "Abhilfefrist" abgezogen. Diese Frist wäre angemessen gewesen, die Kapazitätsaufstockung vorzunehmen, denn solange brauchte der neue Provider des Klägers für den Umzug des Rechners.

In einem anderen Fall von Schadensersatzansprüchen gegen Strato wird man sich wohl noch gedulden müssen. Am 10. Novemer 2001 hatte der Strato-Kundenbeirat dazu aufgefordert, die nach Server-Ausfällen im Sommer 2001 versprochenen Schadensersatzleistungen endlich zu erbringen. Die vom Beirat gesetzte Frist verstrich folgenlos.

http://www.strato-forum.de/forum/Forum8/HTML/000476.html


Quelle: intern.de
http://www.intern.de/news/2465.html
 
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