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Gleich nach der Tagesschau im NDR Fernsehen:
NDR Fernsehen - Surfen im Internet: Wenn ein falscher Klick richtig teuer wird
Surfen im Internet: Wenn ein falscher Klick richtig teuer wird
Auf den ersten Blick sehen die Internetseiten mit Vertragsfallen harmlos aus. Sie bieten scheinbar Nützliches wie Postleitzahlensuche oder Routenplanung an. Dass es beim nächsten Klick etwas kosten soll, ist allerdings meist schwer zu erkennen. Das ist Absicht, denn die Geschäftemacher hinter diesen Seiten setzen darauf, dass ihre Opfer glauben, auf einer kostenlosen Seite gelandet zu sein. Schließlich gibt es ja auch genug Seiten, auf denen Internetnutzer nach Postleitzahlen suchen oder Routen planen können - ohne dafür zu bezahlen.
Wie arglose Internet-Nutzer in die Vertragsfalle gelockt werden
Ihre Leimruten legen die Vertragsfallen-Aufsteller schon auf den Ergebnislisten der Suchmaschinen aus. Gibt man einschlägige Suchbegriffe wie "Postleitzahl" oder "Routenplaner" ein, erscheinen die Verweise auf die dubiosen Seiten mitunter an oberster Stelle. Denn die Suchmaschinenbetreiber leben von Werbung und bieten ihren Anzeigenkunden auch den Kauf von Suchbegriffen an. Dass die auf diese Weise verkauften Querverweise hellgelb (bei Google) oder hellgrün (bei Yahoo) unterlegt und als "Anzeige" oder "Sponsored Link" gekennzeichnet sind, übersehen viele Benutzer. Sie klicken bedenkenlos darauf und landen so zum Beispiel auf der Seite www.routenplaner-server.com, die auch noch so ähnlich heißt wie das seriöse Angebot Routenplaner und Stadtplandienst - Abacho.de - Auto.
Doch anders als seriöse Seiten verlangen die Vertragsfallen immer, dass die Benutzer ihren Namen und Anschrift hinterlassen. Deswegen gilt der Grundsatz, sparsam mit privaten Daten umzugehen. Wenn auf einer Internetseite private Daten angegeben werden sollen, ist grundsätzlich Wachsamkeit angesagt: Versteckt sich im Kleingedruckten ein Hinweis auf Kosten? Steht dort, wofür der Seitenbetreiber die Daten haben will? Im Zweifelsfall: Finger weg, zurück zur Suchmaschine und ein anderes Suchergebnis ausprobieren.
Was tun, wenn die Vertragsfalle zuschnappt?
Meist merken Betroffene erst Tage später, dass sie in eine Vertragsfalle getappt sind. Nämlich dann, wenn die Rechnungs-Mail kommt. Grundsätzlich haben Verbraucher bei Vertragsabschlüssen über das Internet ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Frist läuft erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Verbraucher auf das Widerrufsrecht hingewiesen worden ist. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Unter bestimmten Voraussetzungen kann es den Betreibern von Vertragsfallen gelingen, durch juristische Winkelzüge dieses Widerrufsrecht auszuhebeln.
Unabhängig davon lassen die Vertragsfallensteller nichts unversucht, um ihre Opfer einzuschüchtern: Sie schicken Mahnschreiben oder lassen sie von Anwälten verschicken. Juristische Laien lassen sich oft beeindrucken, wenn sie einen Brief lesen, in dem Gerichtsverfahren angedroht werden. Doch meist handelt es sich um leere Drohungen. Im folgenden haben wir einmal typische Drohkulissen von Vertragsfallenstellern und ihre tatsächliche Bedeutung gegenübergestellt.
NDR Fernsehen - Surfen im Internet: Wenn ein falscher Klick richtig teuer wird
Surfen im Internet: Wenn ein falscher Klick richtig teuer wird
Auf den ersten Blick sehen die Internetseiten mit Vertragsfallen harmlos aus. Sie bieten scheinbar Nützliches wie Postleitzahlensuche oder Routenplanung an. Dass es beim nächsten Klick etwas kosten soll, ist allerdings meist schwer zu erkennen. Das ist Absicht, denn die Geschäftemacher hinter diesen Seiten setzen darauf, dass ihre Opfer glauben, auf einer kostenlosen Seite gelandet zu sein. Schließlich gibt es ja auch genug Seiten, auf denen Internetnutzer nach Postleitzahlen suchen oder Routen planen können - ohne dafür zu bezahlen.
Wie arglose Internet-Nutzer in die Vertragsfalle gelockt werden
Ihre Leimruten legen die Vertragsfallen-Aufsteller schon auf den Ergebnislisten der Suchmaschinen aus. Gibt man einschlägige Suchbegriffe wie "Postleitzahl" oder "Routenplaner" ein, erscheinen die Verweise auf die dubiosen Seiten mitunter an oberster Stelle. Denn die Suchmaschinenbetreiber leben von Werbung und bieten ihren Anzeigenkunden auch den Kauf von Suchbegriffen an. Dass die auf diese Weise verkauften Querverweise hellgelb (bei Google) oder hellgrün (bei Yahoo) unterlegt und als "Anzeige" oder "Sponsored Link" gekennzeichnet sind, übersehen viele Benutzer. Sie klicken bedenkenlos darauf und landen so zum Beispiel auf der Seite www.routenplaner-server.com, die auch noch so ähnlich heißt wie das seriöse Angebot Routenplaner und Stadtplandienst - Abacho.de - Auto.
Doch anders als seriöse Seiten verlangen die Vertragsfallen immer, dass die Benutzer ihren Namen und Anschrift hinterlassen. Deswegen gilt der Grundsatz, sparsam mit privaten Daten umzugehen. Wenn auf einer Internetseite private Daten angegeben werden sollen, ist grundsätzlich Wachsamkeit angesagt: Versteckt sich im Kleingedruckten ein Hinweis auf Kosten? Steht dort, wofür der Seitenbetreiber die Daten haben will? Im Zweifelsfall: Finger weg, zurück zur Suchmaschine und ein anderes Suchergebnis ausprobieren.
Was tun, wenn die Vertragsfalle zuschnappt?
Meist merken Betroffene erst Tage später, dass sie in eine Vertragsfalle getappt sind. Nämlich dann, wenn die Rechnungs-Mail kommt. Grundsätzlich haben Verbraucher bei Vertragsabschlüssen über das Internet ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Frist läuft erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Verbraucher auf das Widerrufsrecht hingewiesen worden ist. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Unter bestimmten Voraussetzungen kann es den Betreibern von Vertragsfallen gelingen, durch juristische Winkelzüge dieses Widerrufsrecht auszuhebeln.
Unabhängig davon lassen die Vertragsfallensteller nichts unversucht, um ihre Opfer einzuschüchtern: Sie schicken Mahnschreiben oder lassen sie von Anwälten verschicken. Juristische Laien lassen sich oft beeindrucken, wenn sie einen Brief lesen, in dem Gerichtsverfahren angedroht werden. Doch meist handelt es sich um leere Drohungen. Im folgenden haben wir einmal typische Drohkulissen von Vertragsfallenstellern und ihre tatsächliche Bedeutung gegenübergestellt.