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engel
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Quelle: Silicon
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Telekom verliert auf der letzten Meile
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der Deutschen Telekom gegen die Regulierungsbehörde endgültig abgelehnt. Der Ex-Monopolist muss seinen Konkurrenten nun direkten Zugang auf die Leitungen im Ortsnetz gewähren.
Der drei Jahre dauernde Streit um die 'letzte Meile' ist mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts endgültig beigelegt. Für die Telekom ist es die dritte Schlappe in diesem Fall, nachdem bereits beide Vorinstanzen die Klagen abgewiesen hatten.
Schon 1997 hatte die für Telekommunikation und Post zuständige Regulierungsbehörde (RegTP) beschlossen, dass Mitbewerber des Bonner Telefonkonzerns dessen Leitungen von der Ortsvermittlungsstelle zum Endkunden ohne technische Extras als blanken, entbündelten Draht nutzen dürfen. Die Telekom ging auf die Forderung nicht ein und bat die privaten Telefonanbieter sowohl für angemieteten Leitungen als auch für die Übertragungstechnik zur Kasse.
Dennoch sah der ehemaligen Staatsbetrieb seine marktführende Stellung in Gefahr, klagte und wollte geklärt wissen, inwieweit die RegTP in die Eigentumsrechte der Telekom eingreifen darf. Gerade das Argument von der Marktführerschaft griffen die Berliner Richter aber auf und begründeten ihr Urteil mit der Notwendigkeit eines chancengleichen Wettbewerbs.
"Die Telekom ging mit ihrer Rechtsauffassung jahrelang an der Realität vorbei und hat das Thema ausgereizt", kommentierte der Geschäftsführer des Kölner Telefonanbieters Netcologne. "Wir fühlen uns mit unserer Meinung nun erst recht bestätigt. Bislang bewegten wir uns auf der letzten Meile in einem rechtsunsicheren Raum." Netcologne und Mannesmann Arcor waren die ersten TK-Provider, die sich 1997 mit ihrem Anliegen an die Regulierungsbehörde wandten und damit die jetzige Entscheidung anstießen.
Die Telekom hält sich derzeit mit einer Stellungnahme noch zurück. "Wir warten auf die Urteilsbegründung, weil wir hoffen, dass einige interessante Aspekte darin angesprochen sind", sagte Telekom-Pressesprecher Stephan Broszio gegenüber silicon.de. Beispielsweise erwartet er, dass sich die Berliner Richter darüber äußern, wie künftig die Kosten bei Reparaturarbeiten der Kupferkabel verteilt werden.
Der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Matthias Kurth, sieht seinen Kurs bestätigt. "Zweifel, ob die Entbündelungsverpflichtung der Deutschen Telekom AG zu Recht auferlegt wurde, sind jetzt vom Tisch."
Der Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), Jürgen Grützner, begrüßte die Entscheidung ebenfalls. "Nun besteht für die Wettbewerber die Möglichkeit, eigene Produkte anzubieten und die Technik individueller zu gestalten. Das bedeutet für die Kunden eine größere Angebotsvielfalt", erklärte er.
Reiner Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunkationsgesellschaften (BREKO) äußerte in einer ersten Stellungnahme:" Endlich besteht Sicherheit in einer zentralen Frage der Marktliberalisierung". Die Entscheidung sei ein wichtiger Schritt, damit Deutschland nicht hinter das europäische Liberalisierungstempo zurückfalle.
Wenn die Telekom in Zukunft auch einen Zugriff auf den blanken Draht gewähren muss, bleibt sie doch Eigentümerin der Leitungen. Werden die Schwellenwerte für freie Kapazitäten überschritten, steht ihr auch weiterhin das Recht zu, den Zugang zu untersagen.
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Telekom verliert auf der letzten Meile
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der Deutschen Telekom gegen die Regulierungsbehörde endgültig abgelehnt. Der Ex-Monopolist muss seinen Konkurrenten nun direkten Zugang auf die Leitungen im Ortsnetz gewähren.
Der drei Jahre dauernde Streit um die 'letzte Meile' ist mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts endgültig beigelegt. Für die Telekom ist es die dritte Schlappe in diesem Fall, nachdem bereits beide Vorinstanzen die Klagen abgewiesen hatten.
Schon 1997 hatte die für Telekommunikation und Post zuständige Regulierungsbehörde (RegTP) beschlossen, dass Mitbewerber des Bonner Telefonkonzerns dessen Leitungen von der Ortsvermittlungsstelle zum Endkunden ohne technische Extras als blanken, entbündelten Draht nutzen dürfen. Die Telekom ging auf die Forderung nicht ein und bat die privaten Telefonanbieter sowohl für angemieteten Leitungen als auch für die Übertragungstechnik zur Kasse.
Dennoch sah der ehemaligen Staatsbetrieb seine marktführende Stellung in Gefahr, klagte und wollte geklärt wissen, inwieweit die RegTP in die Eigentumsrechte der Telekom eingreifen darf. Gerade das Argument von der Marktführerschaft griffen die Berliner Richter aber auf und begründeten ihr Urteil mit der Notwendigkeit eines chancengleichen Wettbewerbs.
"Die Telekom ging mit ihrer Rechtsauffassung jahrelang an der Realität vorbei und hat das Thema ausgereizt", kommentierte der Geschäftsführer des Kölner Telefonanbieters Netcologne. "Wir fühlen uns mit unserer Meinung nun erst recht bestätigt. Bislang bewegten wir uns auf der letzten Meile in einem rechtsunsicheren Raum." Netcologne und Mannesmann Arcor waren die ersten TK-Provider, die sich 1997 mit ihrem Anliegen an die Regulierungsbehörde wandten und damit die jetzige Entscheidung anstießen.
Die Telekom hält sich derzeit mit einer Stellungnahme noch zurück. "Wir warten auf die Urteilsbegründung, weil wir hoffen, dass einige interessante Aspekte darin angesprochen sind", sagte Telekom-Pressesprecher Stephan Broszio gegenüber silicon.de. Beispielsweise erwartet er, dass sich die Berliner Richter darüber äußern, wie künftig die Kosten bei Reparaturarbeiten der Kupferkabel verteilt werden.
Der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Matthias Kurth, sieht seinen Kurs bestätigt. "Zweifel, ob die Entbündelungsverpflichtung der Deutschen Telekom AG zu Recht auferlegt wurde, sind jetzt vom Tisch."
Der Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), Jürgen Grützner, begrüßte die Entscheidung ebenfalls. "Nun besteht für die Wettbewerber die Möglichkeit, eigene Produkte anzubieten und die Technik individueller zu gestalten. Das bedeutet für die Kunden eine größere Angebotsvielfalt", erklärte er.
Reiner Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunkationsgesellschaften (BREKO) äußerte in einer ersten Stellungnahme:" Endlich besteht Sicherheit in einer zentralen Frage der Marktliberalisierung". Die Entscheidung sei ein wichtiger Schritt, damit Deutschland nicht hinter das europäische Liberalisierungstempo zurückfalle.
Wenn die Telekom in Zukunft auch einen Zugriff auf den blanken Draht gewähren muss, bleibt sie doch Eigentümerin der Leitungen. Werden die Schwellenwerte für freie Kapazitäten überschritten, steht ihr auch weiterhin das Recht zu, den Zugang zu untersagen.