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Trage ich die Anwaltkosten der Gegenseite?

Wettermann

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24. Mai 2008
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Folgender Fall:

Jemand ruft mich an und kauft telefonisch eine Domain, Preisklasse niedrig dreistellig.

Ich stelle die Rechnung aus, es folgt keine Reaktion.
Ich rufe an und höre telefonisch, man hätte das bezahlen vergessen, es würde nun aber umgehend erfolgen.

Wieder passiert nichts. Ich mahne auf dem Postwege.
Wieder passiert nichts.

Ich mahne nochmals per Post mit Einschreiben.

Jetzt droht mir die Gegenseite per Anwalt, man hätte sich lediglich erkundigt, sei sich aber preislich nicht einig geworden. Außerdem wird behauptet, ich hätte meinerseits telefonisch geäußert, dass ich die Rechnung versehentlich ausgestellt hätte. Ich solle die unberechtigten Mahnungen unterlassen.

Aufgrund der Preisklasse lohnt sich kein Rechtstreit und kein Anwalt meinerseits.

Mir ist jedoch unklar, ob es sein kann, dass ich nun eine Rechnung von der Gegenseite bekommen könnte. Ich überlege nun, ob ich noch groß erwidern soll und richtigstellen soll, wie es denn tatsächlich gewesen ist. Können durch eine Erwiderung meinerseits Kosten auf der Gegenseite entstehen?
 
Folgender Fall:

Jemand ruft mich an und kauft telefonisch eine Domain, Preisklasse niedrig dreistellig.

Ich stelle die Rechnung aus, es folgt keine Reaktion.
Ich rufe an und höre telefonisch, man hätte das bezahlen vergessen, es würde nun aber umgehend erfolgen.

Wieder passiert nichts. Ich mahne auf dem Postwege.
Wieder passiert nichts.

Ich mahne nochmals per Post mit Einschreiben.

Jetzt droht mir die Gegenseite per Anwalt, man hätte sich lediglich erkundigt, sei sich aber preislich nicht einig geworden. Außerdem wird behauptet, ich hätte meinerseits telefonisch geäußert, dass ich die Rechnung versehentlich ausgestellt hätte. Ich solle die unberechtigten Mahnungen unterlassen.

Aufgrund der Preisklasse lohnt sich kein Rechtstreit und kein Anwalt meinerseits.

Mir ist jedoch unklar, ob es sein kann, dass ich nun eine Rechnung von der Gegenseite bekommen könnte. Ich überlege nun, ob ich noch groß erwidern soll und richtigstellen soll, wie es denn tatsächlich gewesen ist. Können durch eine Erwiderung meinerseits Kosten auf der Gegenseite entstehen?

Sicher nicht. Er hätte Dir das auch ohne Anwalt mitteilen können.
Schon merkwürdig, dass er sich jetzt schon einen Anwalt für eine Antwort nimmt.

Einen gegnerischen Anwalt müsstest Du wohl in einem solchen Fall nur dann bezahlen, wenn Du irgendwann vor Gericht Deine Forderung nicht erfolgreich durchsetzen kannst. Bis dahin ist es aber ein weiter Weg: Mahnbescheid, dem muss widersprochen werden, dann müsstest Du vor einem AG oder LG klagen und verlieren.

Grüsse

123meins
 
Rechtlich weiß ich die Antwort nicht. Aber ich habe bisher noch keine Domain verkauft ohne entsprechenden Vertrag, der exakt Verkaufspreis, Procedere der Übertragung und des Bezahlens regelt.
LG
Thomas
 
Du musst definitiv keine Angst haben irgendwelche Anwaltskosten bezahlen zu müssen.
Wie bereits gesagt, würde es zum Rechtsstreit kommen, müsste der "Verlierer" die ganzen Kosten tragen (ausser bei einem Vergleich dann würden die Kosten aufgeteilt werden).
Daher kannst du dich ruhig ausführlich dazu äußern, was dich aber bestimmt viele Nerven kosten wird. Die kann dir jedoch keiner ersetzen auf denen bleibst du sitzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechtlich weiß ich die Antwort nicht. Aber ich habe bisher noch keine Domain verkauft ohne entsprechenden Vertrag, der exakt Verkaufspreis, Procedere der Übertragung und des Bezahlens regelt.
LG
Thomas

Naja, wenn vereinbart ist sofort die volle Summe zu bezahlen gibt es ja nichts zu regeln.
Authcode gegenZahlung - fertig.

Wenn er jetzt nicht zahlt hätte er wohl auch den Vertrag nicht unterzeichnet.

Vertrag mache ich nur, wenn Teilzahlung oder MIetkauf oder Vergleichbares vereinbart wird.
Ansonsten ist Rechnung und deren Zahlung Vertrag genug.


Danke für alle Postings in diesem Thread!
 
Was n Vogel.

Wahrscheinlich "Hausanwalt" (also im gleichen Haushalt lebend :D).
 
...Aufgrund der Preisklasse lohnt sich kein Rechtstreit und kein Anwalt meinerseits...

Würde ich aber dennoch empfehlen, denn so könntest Du ggf. erreichen, dass nicht Du die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen müsstest, sondern die Gegenseite Deine Anwaltskosten (und natürlich Deine Auslagen, sowie die Domainkosten, die Gerichtskosten... )

Sofern eindeutig nachgewiesen werden kann, dass ein Verkauf stattgefunden hat (was ja wohl so ist), könnte man hier m. E. einem Rechtsstreit mit hoher Gelassenheit entgegen sehen.

Und, auch wenn es ggf. ein wenig nervig ist, sollte man solche Konsorten nicht einfach so davonkommen lassen, sondern durchaus einmal einen rechtlichen Denkzettel verpassen.
 
Versuche es auf sich beruhen zu lassen. Hättest du meiner Meinung nach schon früher machen können. Wenn sich jemand nach deiner Rechnungstellung nicht meldet, lauf ihn doch nicht mit eingeschriebenen Briefen oder sonst etwas hinterher. Ohne gültigen, schriftlichen Kaufvertrag oder zumindest einem Zeugen ist doch sowas äußerst aussichtslos. Ein Telefonat bedeutet ja in der Praxis nichts.

Natürlich könnte (!) er dir seine Anwaltskosten in Rechnung stellen. Wenn ich eine Mahnung oder sonstigen Dinge bekomme, die ich als ungerechtfertigt sehe, gehen die direkt an meinen Anwalt. In einem Fall hat er seine Leistung dem "Anderen" in Rechnung gestellt.

Würde das ganze eskalieren und man vor Gericht gehen, würde es sicher wieder ganz anders aussehen, da würde der Richter wohl einen Vergleich bzw. eine außergerichtliche Einigung empfehlen.

Wie gesagt, versuche die Sache auszuräumen. Solltest du ihm gegenüber die Lage klar stellen wollen, würde ich meine Worte neutral halten und die Sache - wie gesagt - auf sich beruhen zu lassen.

Aber ist nur mein Tipp ....
 
Natürlich könnte (!) er dir seine Anwaltskosten in Rechnung stellen. Wenn ich eine Mahnung oder sonstigen Dinge bekomme, die ich als ungerechtfertigt sehe, gehen die direkt an meinen Anwalt.
In einem Fall hat er seine Leistung dem "Anderen" in Rechnung gestellt.

Dies gilt aber nur für Torsten, wenn er zum Anwalt gehen würde. Da sich sein "Kunde" im Zahlungsverzug befindet, kann er nämlich seine Anwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen.
In diesem Fall kann Torstens "Gegner" so etwas nicht machen, da er keine Grundlage für eine Erstattung der Anwaltskosten hat.
 
Ohne das ich was schriftliches in der Hand habe, würde ich hier nicht abmahnen. Das bringt doch nichts da man den mündlichen Vertrag (Telefonat) beweisen muss.

Ich hatte einen ähnlichen Fall wo es um 2700 EUR für eine .ch Domain ging und hatte sogar das schriftliche OK vom Kunden (E-Mail). Nachdem er 3 Wochen die Rechnung nicht bezahlt hat, habe ich ihn angeschrieben wann er zahlt. Er meinte dann, dass er die Domain doch nicht will. Ich habe dann nach ewigen Schriftverkehr die Sache dem Inkassounternehmen übergeben aber da dauert das auch schon einige Monate und bei Erfolgsfall muss ich 10% vom Betrag dem Inkassounternehmen bezahlen. Ich sehe aber wenig Chancen hier das Geld zu bekommen. Ist zwar ärgerlich, aber wenn ich vor ein Schweizer Gericht gehe, ist mein eigener Aufwand noch größer. Da ist mir um meine Zeit zu schade.

Harry
 
Naja, wenn vereinbart ist sofort die volle Summe zu bezahlen gibt es ja nichts zu regeln.
Authcode gegenZahlung - fertig.

Wenn er jetzt nicht zahlt hätte er wohl auch den Vertrag nicht unterzeichnet.

Vertrag mache ich nur, wenn Teilzahlung oder MIetkauf oder Vergleichbares vereinbart wird.
Ansonsten ist Rechnung und deren Zahlung Vertrag genug.
Wenn ich telefonisch eine Domain verkaufe, faxe ich umgehend den Vertrag zu und brauche mir keinen Kopf zu machen, wie ich beweisen kann, dass der Käufer auch "wirklich" gekauft hat. Du kannst doch gar nicht beweisen, dass dein Käufer auch wirklich gekauft hat!
LG
Thomas
 
Wenn ich telefonisch eine Domain verkaufe, faxe ich umgehend den Vertrag zu und brauche mir keinen Kopf zu machen, wie ich beweisen kann, dass der Käufer auch "wirklich" gekauft hat. Du kannst doch gar nicht beweisen, dass dein Käufer auch wirklich gekauft hat!
LG
Thomas

Bringt aber auch nicht viel, wenn er trotz unterschriebenen Vertrag nicht bezahlen will wenn der Käufer im Ausland (z.B. Schweiz) ist.

Harry
 
Bringt aber auch nicht viel, wenn er trotz unterschriebenen Vertrag nicht bezahlen will wenn der Käufer im Ausland (z.B. Schweiz) ist.

Harry

Das ist richtig Harry. Aber erstens kann ich mich nicht gegen alle Eventualitäten absichern und zweitens, weiß ich zumindest, wenn der unterschriebene Vertrag nicht zurückkommt, dass aus dem Deal nichts wird und ich kümmere mich dann nicht mehr drum, und drittens, kommt der unterschriebene Vertrag zurück, habe ich zumindest bei deutschen Käufern etwas Rechtliches in der Hand und ich kann abwägen, ob es sich lohnt was zu unternehmen!
LG
Thomas
 
Dies gilt aber nur für Torsten, wenn er zum Anwalt gehen würde. Da sich sein "Kunde" im Zahlungsverzug befindet, kann er nämlich seine Anwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen.
In diesem Fall kann Torstens "Gegner" so etwas nicht machen, da er keine Grundlage für eine Erstattung der Anwaltskosten hat.

Na ja, um einer Partei Zahlungsverzug zu unterstellen wird man weit mehr brauchen als irgendein Telefon. Man kann den Inhalt des Telefonats doch niemals beweisen. Oder hat er das Gespräch aufgenommen ? Was er sowieso nicht dürfte. Selbst bei einer E-Mail ist die Sache kritisch. Denn du müsstest deinem Gegenüber beweisen, dass wirklich er am Computer saß und die E-Mail verschickte - vor allem wenn es die E-Mailadresse eine gratis Anbieters ist, (Firmen E-Mail wäre da wieder was anderes ), ist das aussichtslos.

Der Tipp an den Threadersteller kann daher nur sein, darauf beruhen lassen ! Außerdem kann man da nur Domainsurgeon Recht geben. Solche Situationen sollte man von Anfang an vermeiden.

Zur ursprünglichen Frage ob der "Gegner" die Anwaltskosten in Rechnung stellen kann; Können (Konjunktiv!) tut er es auf jeden Fall.

Und vor Gericht ( soweit sollte es natürlich nicht kommen ) kann die Situation von der anderen Partei ganz anders geschildert werden. Denn da könnte er sich als "Opfer" präsentieren. " Ich hab doch nur einmal unverbindlich nachgefragt und schwupps schlugen die Rechnungen und Mahnungen bei mir zu Hause ein". In Zeiten erpresserischer Inkassobüros und Abmahnanwälten wird so etwas auch gerne mal geglaubt.
 
Und vor Gericht ( soweit sollte es natürlich nicht kommen ) kann die Situation von der anderen Partei ganz anders geschildert werden. Denn da könnte er sich als "Opfer" präsentieren. " Ich hab doch nur einmal unverbindlich nachgefragt und schwupps schlugen die Rechnungen und Mahnungen bei mir zu Hause ein". In Zeiten erpresserischer Inkassobüros und Abmahnanwälten wird so etwas auch gerne mal geglaubt.

Das könnte durchaus sein. Ich würde wie gesagt hier die Finger davon lassen wenn man nichts schriftliches hat.

Harry
 
Na ja, um einer Partei Zahlungsverzug zu unterstellen wird man weit mehr brauchen als irgendein Telefon. Man kann den Inhalt des Telefonats doch niemals beweisen. Oder hat er das Gespräch aufgenommen ? Was er sowieso nicht dürfte. Selbst bei einer E-Mail ist die Sache kritisch. Denn du müsstest deinem Gegenüber beweisen, dass wirklich er am Computer saß und die E-Mail verschickte - vor allem wenn es die E-Mailadresse eine gratis Anbieters ist, (Firmen E-Mail wäre da wieder was anderes ), ist das aussichtslos.

Der Tipp an den Threadersteller kann daher nur sein, darauf beruhen lassen ! Außerdem kann man da nur Domainsurgeon Recht geben. Solche Situationen sollte man von Anfang an vermeiden.

Zur ursprünglichen Frage ob der "Gegner" die Anwaltskosten in Rechnung stellen kann; Können (Konjunktiv!) tut er es auf jeden Fall.

Und vor Gericht ( soweit sollte es natürlich nicht kommen ) kann die Situation von der anderen Partei ganz anders geschildert werden. Denn da könnte er sich als "Opfer" präsentieren. " Ich hab doch nur einmal unverbindlich nachgefragt und schwupps schlugen die Rechnungen und Mahnungen bei mir zu Hause ein". In Zeiten erpresserischer Inkassobüros und Abmahnanwälten wird so etwas auch gerne mal geglaubt.

Es geht nur um die Ausgangsfrage: Keiner kann dem Threadersteller seine Anwaltskosten in Rechnung stellten. Das ist nun mal Fakt.
Das der Threadersteller selber nicht klagen sollte liegt auf der Hand, da er einen abgeschlossenen Kaufvertrag sicherlich nicht beweisen werden kann.
Anwaltskosten und Inkassokosten können bei entsprechenden Voraussetzungen als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Der Threadersteller befindet sich aber in keinem Verzug, da er nichts gekauft hat, bzw. hatt er auch kein Geld für eine verkaufte Domain erhalten.
D.h. befindet sich jemand im Verzug und Inkasso oder Anwalt wurde eingeschaltet, so wird er diese Kosten tragen müssen. Aber auch nur dann. Sonst zahlt immer derjenige der seinen Anwalt beauftragt hat.
 
Es geht nur um die Ausgangsfrage: Keiner kann dem Threadersteller seine Anwaltskosten in Rechnung stellten. Das ist nun mal Fakt.
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Im Allgemein will / kann ich dir auch gar nicht widersprechen. In Deutschland gibt es diesbezüglich (ungerechtfertigte Rechnung) sogar ein BGH Urteil, welches "falsche" Rechnungen als "Lebensrisiko" bezeichnet. In Österreich (als Beispiel) ist die Rechtslage nicht so klar.

Meiner Meinung nach bezieht sich das o.e. BGH Urteil auch nur auf die Ausstellungen von Rechnungen. Bei Abmahn- und Inkassoterror würde es wahrscheinlich wieder anders aussehen.

Da dies dann aber nichts mehr mit dem eigentlichen Thema bzw. der Frage zu tun hat, gehe ich nicht weiter darauf ein.

Nichtsdestotrotz hast du mit der ursprünglichen Annahme wohl Recht; der Threadersteller hat diesbezüglich nichts zu befürchten - sofern er die Sache auf sich beruhen lässt.
 
kurze Info wie es ausging:

Ich habe einen Vergleich (Domainkauf zu etwas günstigerem Preis sofort und unter Treuhand des Anwalts der Gegenseite abwickeln) angeboten mit welchem ich leben kann und zugleich für dessen Nichtakzeptanz meine weiteren Schritte angekündigt. Außerdem habe ich meine Sichtweise dargelegt und begründet.

Der Anwalt hat seinem Mandanten empfohlen, mein Angebot anzunehmen.
Geld ist inzwischen schon hier.

Danke nochmal für alle Antworten.
 
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