Gruss an alle,
Ich moechte folgenden Sachverhalt schildern : Man hat eine
.tv domain registriert mit einem rein beschreibenden,
generischen Begriff, mit gutem kommerziellem Potential ( z.B auto.tv ).
Die Domain ist nicht zum Verkauf, sondern fuer ein
eigenes Projekt ( Portal ) bestimmt. Wenn das Projekt fertig
ist und kurz vor dem Online-Start steht, stellt man fest, dass
ein gleichnamiger Fernsehsender - Auto Tv - schon kurz davor auf
Sendung gegangen ist. Wenn man nun mit dem Portal online startet,
waere das Verwechslungsgefahr. Laut den AGBs von Dot tv gelten
die UDRP-Richtlinien der WIPO. Die Domain ist schon wesentlich
aelter als der TV-Sender - lange Zeit davor registriert.
Was kann man in diesem Fall tun ? Wie sieht es mit der Domain
rechtlich aus ? ( Wie gesagt, es ist ein rein
beschreibender, generischer Begriff, sowohl der Begriff selbst,
als auch die Kombination Begriff-Tv ).
Teras