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UDRP - Domain nicht bezahlt

Erpsen

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10. Feb. 2007
Beiträge
72
Hi,

kennt jemand ein Wipo Urteil, wo jemand seine Domain nicht bezahlt hat und wegen der Nichtzahlung die Domain verloren hat?

Er will seine Domain jetzt zurück.

Es geht mir nur um die Nachtzahlung. Alle anderen Aspekte sind mir klar.

Danke

Klaus
 
Worum genau geht es? Ein Registrar hat eine Domain expiren lassen, weil sein Kunde ihn nicht zum Renew aufgefordert hat? Oder hatte der Kunde zum Renew aufgefordert, aber der Regsitrar hat das verweigert, weil der Kunde nicht kreditwürdig war und auch keine Vorabzahlung geleistet hat?

Wie sieht der Verlust aus? Domain scheint ja aktuell jemandem zu gehören. Wer ist das? Der Registrar? Ein vom Registrar Beauftragter (z.B. Pool) oder ein nicht mit dem Registrar Zusammenhängender, also z.B. ein Snapper, Neuregger?

Oder hast Du Deine Domain noch, aber sie nur nach Nichtzahlung des Renews gegen eine Nacht- und Bodennebelzahlung aus der "Redemption Grace Period" befreien können, und möchtest jetzt diese Kosten zurückerstattet haben, weil die Domain Deiner Meinung nach nie in die Redemption hätte gehen dürfen?

WIPO: Was hat Wipo mit Deiner Domain zu tun? Verletzt der aktuelle Inhaber Deine IP-Rechte (Intellectual Property).

Oder verstehe ich Dich insgesamt komplett falsch?

AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin der neue Inhaber. Der vorherige Inhaber hat mir geschrieben, dass er die Domain wegen Nichtzahlung verloren hat, sie wurde daraufhin vom Provider gelöscht. Es geht um eine COM Domain.

Mir geht es nur um den Aspekt der Nichtzahlung.
 
Ich bin der neue Inhaber. Der vorherige Inhaber hat mir geschrieben, dass er die Domain wegen Nichtzahlung verloren hat, sie wurde daraufhin vom Provider gelöscht. Es geht um eine COM Domain.

Mir geht es nur um den Aspekt der Nichtzahlung.

Du befürchtest, dass er vor der Wipo ein Challenge Vefahren gegen Dich Aufgrund der Tatsache, dass er nicht gezahlt hat, gewinnen könnte?

AlexS
 
Ich bin der neue Inhaber. Der vorherige Inhaber hat mir geschrieben, dass er die Domain wegen Nichtzahlung verloren hat, sie wurde daraufhin vom Provider gelöscht. Es geht um eine COM Domain.

Mir geht es nur um den Aspekt der Nichtzahlung.
wenn der Provider gelöscht hat, hat höchstens dieser ein Problem. Sollte der Provider etwas "falsch" gemacht haben, kann ihn der ehemalige Inhaber schadensersatzmäßig belangen. Wenn er einfach nicht gezahlt hat: Pech gehabt, aber nicht dein Prob.
Solange du nichts markenrechtlich Bedenkliches gefischt hast, bist du komplett aus dem Schneider.
So zumindest mein Kenntnisstand.

Aber: logi...klagen kann man immer, egal ob berechtigt und mit Aussicht auf Erfolg oder nicht. Da gilt es halt abzuwegen, ob und wie weit man geht. Kosten/Nutzen und so...

grüsse,
engel
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, wenn jemand seine Domain nicht bezahlt, sollte er dann nicht sowieso alle Ansprüche verlieren ?

Auch wenn er ggfs. Markenansprüche usw. hat ?
 
Also, wenn jemand seine Domain nicht bezahlt, sollte er dann nicht sowieso alle Ansprüche verlieren ?

Auch wenn er ggfs. Markenansprüche usw. hat ?
nope...die Markenansprüche sind domainunabhängig...ein komplett anderer Schuh...
Da kommt höchstens Alter der Domain/Marke noch mit rein, dürfte aber in deinem Fall eher gegenteilig ausgelegt werden, da ein Inhaberwechsel, soweit ich es in Erinnerung habe, fast wie eine (neu) Registrierung angesehen wird. Da iss die Marke auf jeden Fall älter. Und was älter ist sollte eigentlich "stechen".

Man könnte jetzt noch schauen, in welchen Klassen die Marke beheimatet ist...
In anderen Klassen könnte man dann evtl. ...wenn man wollte...aber die Nutzung ist dann eingeschränkt.
Aber ob sowas Sinn macht...?

Wenn eine Marke vorhanden ist, ist die Position auf jedenfall Alles andere als komfortabel...aus deiner Sicht...

grüsse,
engel
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, wenn jemand seine Domain nicht bezahlt, sollte er dann nicht sowieso alle Ansprüche verlieren ?

Auch wenn er ggfs. Markenansprüche usw. hat ?

Erpsen,

könntest Du uns einmal mit ein paar Details versorgen, Deine Angaben sind reichlich dünne:
  1. Die Domain gehörte einem Unternehmen, das hatte Kennzeichenrecht auf den der Domain zugrundeliegenden String. Ja?
  2. Ist der String in DE oder den USA ein Wörterbuchbegriff? Oder sonstwie quasie-generisch, z.B. lll.com?
  3. Worin genau manifestieren sich die Kennzeichenrechte? DPMA Marke? Alter? Wort-Marke?
  4. Der Vorinhaber hat nicht bezahlt. Was passierte dann? Domain gelöscht, Du hast also einen Neureg? Oder Domain wurde vom Registrar an einen Snapper veräussert, und der hat sie versteigert (egal ob an nur einen Bieter oder mit Bieterschlacht) und die Domain hat immer noch das alte Regdatum?
  5. Seit wann hast DU die Domain? Und was hast Du darauf veranstaltet (Nutzung seit sie Dir gehört)? Hast Du sie gegen Umsatzbeteiligung komplett an einen "CPC Traffic Revenue Generator" (Parkingfirma) vermietet indem Du deren NS eingetragen hast? Z.B. an Sedo? Ist Sie dort zum Kauf eingetragen?
  6. Wann und wie ist der alte Inhaber an ich herangereten? Direkt oder über einen Anwalt? Hat er konkret mit UDRP "gedroht"? Abgemahnt? Kostennote? Hast Du ihm signalisiert, dass er gegen Geldzahlung die Domain übertragen bekommen könnte? Hat er Geld angeboten?
Wenn Du uns diese Fragen beantwortest, kann man den Fall ein wenig besser einordnen, und helfen. Wenn zu riskant hier im Form dann gerne auch per PM.

Ansonsten hat Engel Recht: Nur weil jemand eine Domain gar nicht erst reggt (.z.B. .xxx), durch Nichtbezahlung nicht gereggt hält (wie in Deinem Fall) oder sogar aktiv löschen würde (passiert auch ganz oft), bleibt sein Recht gegen Verletzungen seines Kennzeichens vorzugehen davon unberührt.


Gruss aus den Osten,

AlexS
 
Danke !

Wie gesagt, es ging mir nur um den Nicht-Zahlungsaspekt. Ich hatte gehofft, es hätte mal irgendwo ein Urteil dazu gegeben. Bei .de gab es das (suhr.de).

Die Domain ist relativ generisch. Es soll wohl eine Marke geben (in dem Land kann man das nicht online sehen). Ich habe die Domain noch nicht genutzt, ich habe diese vor ca. 4 Wochen neu gereggt. Ich kenne mich ziemlich gut aus, wollte wie gesagt, denn Fall gar nicht diskutieren.

Ich suchte nur, ob es einen Fall gab, wo die Nicht-Zahlung (die zur Löschung führte) eine Rolle spielte.

Danke

Klaus
 
Ob die Nichtzahlung zur Löschung führt ergibt sich aus dem Vertrag zwischen Registrar und Registrant. In USA ist es durchaus üblich, dass eine Domain gelöscht wird, wenn die Gebühr für die Verlängerung nicht bezahlt wird. Dabei gibt es fristen, in denen der Registrant noch reagieren kann und die Domain zurückholen kann. Wenn die Domain gelöscht ist, ist sie weg und kann wieder frei registriert werden, meist durch Backorderdienste.

Der alte Inhaber kann theoretisch Markenrechte besitzen und darauf basierend ein UDRP gegen den neuen Inhaber starten. Die Tatsache, dass er sie vorher auslaufen ließ spielt dabei aber keine wesentliche Rolle.
 
Ob die Nichtzahlung zur Löschung führt ergibt sich aus dem Vertrag zwischen Registrar und Registrant. In USA ist es durchaus üblich, dass eine Domain gelöscht wird, wenn die Gebühr für die Verlängerung nicht bezahlt wird.

In Deutschland gibt es sowas auch, beispielsweise bei ovh.de ist die Standard-Einstellung so, dass die Domain gelöscht wird wenn man nicht rechtzeitig verlängert.

Konkret erhält man ab 60 Tage vor Stichtag laufend Erinnerungen. Ab Stichtag ist die Domain nicht mehr erreichbar aber noch ein paar Tage im Account. Reagiert man noch immer nicht geht der Registrar davon aus, dass man die Domain nicht mehr haben will und löscht sie (.de und .at gehen zurück an die Registry ohne Löschung aber auch ohne Connectivität).

Manuell kann man aber auch auf automatische Verlängerung umstellen.

Wenn es wegen der Löschung nun rechtliche Probleme für denjenigen geben könnte der eine solche Domain anschliessend neu reggt, könnte ja jeder klagen, der einmal eine Domain bei OVH gehabt hat. Insofern halte ich das für unwahrscheinlich.
 
Mc hat es ja eigentlich schon beantwortet: ist eine Sache zwischen Registrar/Registrant.
Das kann bei einem UDRP nicht zum Tragen kommen, daher werden dazu auch keine Urteile zu finden sein.

grüsse,
engel
 

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