Domaingott
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- 29. Okt. 2004
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Hallo Freunde des Steuerrechts,
vielleicht kann mir jemand behilflich sein. Ich habe folgende Fragen zur Umsatzsteuer, welche vielleicht für den einen oder anderen hier interessant sind.
Fall:
Kleinunternehmer, der bisher nicht zur Umsatzsteuer optiert hatte. Zum 01.01.2010 optiert er. Er macht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Fragen
1. Wie macht er das? Gibt es ein Formular?
2. Kriegt er eine neue Steuernummer? Oder eine eigene für die Umsatzsteuer?
3. Gibt es irgendwo eine Anleitung, wie dann Rechnungen richtig erstellt werden (Leistungsdatum, Steuernummer)? Kennt jemand so was im Netz?
4. Wie ist es in der Übergangsphase von 2009 zu 2010?
Beispiele 1:
Leistung erbracht am 01.12.2009. Rechnung erstellt am 15.01.2010. Ist dort Umsatzsteuer auszuweisen?
Beispiel 2 (noch komplizierter):
Leistung erbracht am 01.12.2009. Rechnung erstellt am 15.12.2009. Fälligkeit der Rechnung und Zahlung am 10.01.2010. Ist dort Umsatzsteuer auszuweisen?
Beispiel 3 (m.E. am kompliziertesten):
Leistung erbracht am 01.12.2009. Rechnung erstellt am 15.12.2009. Fälligkeit: sofort. Käufer zahlt Rechnung aber erst 10.01.2010. Gibt es hier ein Umsatzsteuerproblem?
Mit anderen Worten: Worauf kommt es für die Umsatzsteuerpflicht eigentlich genau an?
Vielleicht könnten die Steuerexperten dazu was sagen. Wäre nett.
Besten Gruß
DG
vielleicht kann mir jemand behilflich sein. Ich habe folgende Fragen zur Umsatzsteuer, welche vielleicht für den einen oder anderen hier interessant sind.
Fall:
Kleinunternehmer, der bisher nicht zur Umsatzsteuer optiert hatte. Zum 01.01.2010 optiert er. Er macht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Fragen
1. Wie macht er das? Gibt es ein Formular?
2. Kriegt er eine neue Steuernummer? Oder eine eigene für die Umsatzsteuer?
3. Gibt es irgendwo eine Anleitung, wie dann Rechnungen richtig erstellt werden (Leistungsdatum, Steuernummer)? Kennt jemand so was im Netz?
4. Wie ist es in der Übergangsphase von 2009 zu 2010?
Beispiele 1:
Leistung erbracht am 01.12.2009. Rechnung erstellt am 15.01.2010. Ist dort Umsatzsteuer auszuweisen?
Beispiel 2 (noch komplizierter):
Leistung erbracht am 01.12.2009. Rechnung erstellt am 15.12.2009. Fälligkeit der Rechnung und Zahlung am 10.01.2010. Ist dort Umsatzsteuer auszuweisen?
Beispiel 3 (m.E. am kompliziertesten):
Leistung erbracht am 01.12.2009. Rechnung erstellt am 15.12.2009. Fälligkeit: sofort. Käufer zahlt Rechnung aber erst 10.01.2010. Gibt es hier ein Umsatzsteuerproblem?
Mit anderen Worten: Worauf kommt es für die Umsatzsteuerpflicht eigentlich genau an?
Vielleicht könnten die Steuerexperten dazu was sagen. Wäre nett.
Besten Gruß
DG