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umsatzsteuerpflichtiger Verkäufer lädt keine Rechnung hoch

McFelix

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22. Aug. 2001
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297
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Kurze Frage:
Ich habe über SEDO eine Domain gekauft. Verkäufer ist umsatzsteuerpflichtig.
Ich habe jetzt bereits drei Mal eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst angefordert aber der Verkäufer reagiert nicht. Auch nicht auf Anrufe etc...

Was ist zu tun?
 
Wie hoch ist der Betrag?

Zusammen mit SEDO Kaufvertrag ein Eigenbeleg schreiben:

Quelle: Wikipedia - Eigenbeleg
Eigenbeleg
 
Erst zahlen wenn die Rechnung da ist, denn ohne die Rechnung hat der Verkäufer seine Seite des Vertrages noch nicht erfüllt.
 
bei Sedo bekommt man ja immer zuerst eine Zahlungsaufforderung für deren Treuhandkonto....
 
domain erst uebernehmen wenn die rechnung da ist -> solang muss er auch auf die kohle warten -> bzw das so mit sedo kommunizieren das man erst transferiert wenn die rechnung akzeptiert worden ist
 
domain erst uebernehmen wenn die rechnung da ist -> solang muss er auch auf die kohle warten -> bzw das so mit sedo kommunizieren das man erst transferiert wenn die rechnung akzeptiert worden ist

das hab ich schon versucht, da kam dann seitens Sedo dass es zwei paar Schuhe sind und ich dies so nicht "veranstalten" darf und unabhängig vom Rechnungserhalt die Domain transferieren muss.

Würde mich interessieren wie Sedo dir darauf antworten wird ;-))
 
Einfach erst an Sedo zahlen, wenn die Rechnung vom Verkäufer da ist. Habe ich schon öfter so gemacht - kein Problem. Ist jetzt aber auch schon einige Jahre her. In letzter Zeit habe ich es nicht mehr gemacht.

Viele Grüße

August
 
Kurze Frage:
Ich habe über SEDO eine Domain gekauft. Verkäufer ist umsatzsteuerpflichtig.
Ich habe jetzt bereits drei Mal eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst angefordert aber der Verkäufer reagiert nicht. Auch nicht auf Anrufe etc...

Was ist zu tun?

In Notfall:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung#Verletzung_der_Rechnungspflichten

Viel Firmen verschicken unter einem solchen Hinweis zuerst einmal eine Aufforderung, entsprechendes rate ich Dir auch. Schriftlich per Einschreiben.

Ein Eigenbeleg dürfte nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Da braucht man die Rechnung für. Mit einem Eigenbeleg bzw. mit dem Sedo-Vertrag kannst Du wahrscheinlich den Betrag als Ausgabe abrechnen - dann hast Du die fehlenden 19% wenigstens als Betriebsausgabe.

Grüsse

123meins
 
Kann man das nicht abmahnen?

Wenn man so etwas erwähnt, hat man die Rechnung bestimmt schnell im Briefkasten. ;)
 
Danke für die vielen Tipps und Hinweise.

Ein Eigenbeleg bringt in diesem Fall, laut Steuerberater, tatsächlich nichts für den Vorsteuerabzug.

Ich beginne die Arbeit mit der Aufforderung per Einschreiben...
 
Dass der Eigenbeleg nicht für die Vorsteuer taugt ist klar.
Aber reicht dafür denn nicht der Kaufvertrag in Verbindung mit dem Zahlungsnachweis?
 
Im Kaufvertrag wird die Mwst zwar ausgewiesen, aber direkt im satz zuvor steht:

"Der Kaufpreis beträgt 1.000,00 EUR inkl. der eventuell anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt)."

Werde auch hier nachfragen...
 
Im Kaufvertrag wird die Mwst zwar ausgewiesen, aber direkt im satz zuvor steht:

"Der Kaufpreis beträgt 1.000,00 EUR inkl. der eventuell anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt)."

Werde auch hier nachfragen...

Hmm- dann kannst Du das natürlich nicht für die Vorsteuer verwenden.
Vermutlich weist der Verkäufer keine MwSt aus oder es ist unklar.

Habe gerade mal in einen Vertrag meines letzten Verkaufs geguckt - ich bin bei Sedo als Umsatzsteuerpflichtig gemeldet und der Vertrag weist alle Beträge einzeln aus.
 
Hatte diese Probleme schon öfter, zig mal angeschrieben, auch außerhalb Sedos (Sedo interessiert sich da übrigens Null), sehr ärgerlich, werde auch zukünftig versuchen vor Begleichung die Re. anzufordern und erst bei Erhalt bezahlen, dann schaut es bestimmt seitens Einsatz v. Sedo besser aus.


Viele Grüße
HP
 
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