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engel
Guest
nene..John..les´Dir die restlichen Zeilen auch noch durch...In der Beziehung bist Du dann eben mal knallhart
Ich bin lediglich sehr enttäuscht, gerade in Bezug auf das, was er für die Netizens bisher geleistet hat, und nun das....
Allerdings halte ich den Begriff "Fehlgriff" bei solch einem fiffigen und fähigen Anwalt für nicht ausreichend.....sowas hat er nicht im "Suff" entschieden...
Und da ich sehr oft einen Anwalt empfehlen muss...ist er durch diese "Aktion" bei mir durch´s Empfehlungssieb gerutscht....that´s all...
grüsse,
engel