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Unterlassungserklärung erhalten? Wie gehts weiter?

danlanger

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05. Juni 2004
Beiträge
3
Hallo zusammen,

kurz zur Sache:

Im Rahmen der IDN-Domains habe ich den Nachnamen meiner Freundin registriert, stehe allerdings in der Denic-Datenbank selbst noch als Inhaber. Dies kann ich wegen eines Dispute auch nicht mehr ändern. Meine Freundin ist als Admin-c eingetragen.

Eine kleine Computerfirma, die selbst (ebenso wie der Inhaber) genauso heißt wie meine Freundin mit Nachnamen, hat mich aufgefordert, die Domain löschen zu lassen, damit sie als Inhaber nachrücken. Habe ich natürlich abgelehnt, da meine Freundin ein Namensrecht an der Domain hat.

Unter der Domain ist die private Homepage meiner Freundin zu finden, sie steht auch im Impressum. Ich stehe dort zusätzlich noch als "Technischer Betreuer".

Jetzt kam gestern (04.06) ein Schreiben von einem Anwalt, in dem mir Verstöße gegen das Namens-, Firmen- und Markenrecht vorwirft. Ich soll mit einer Frist bis Montag 07.06. 12 Uhr diese Unterlassungserklärung unterzeichnen und eine Kostennote von 1.000 Euro Gebühren zahlen.

In der Unterlassungserklärung werde ich nicht direkt aufgefordert, die Domain zu löschen. Oder impliziert dies die Formulierung? Habe die Erklärung mal eingescannt:

http://www.dlx.de/unterlassungserklaerung.jpg (ca. 250 kb)

Die Domain wollen wir natürlich behalten. Meine Frage: Wie gehe ich jetzt am besten vor? Was sind die nächsten Schritte? Wie soll ich auf das Schreiben reagieren? Was macht man am besten mit der Website, evtl vom Netz nehmen?

Vielen lieben Dank im voraus und beste Grüße

Dan
 
Re: Unterlassungserklärung erhalten? Wie gehts wei

Wirkliches Problem ist das es ein Disputeintrag gibt. Es gab Urteile zu ähnlichen Fällen wo der Inhaber die Domain dann wirklich verloren hat. Allerdings war da kein Inhalt von der Person für die registriert wurde. Du musst zum Anwalt gehen!

Auf alle Fälle nichts unterschreiben und selber keine Kontakt zur Gegnerpartei..das macht der Anwalt dann. Dein Chance sind gut aber nicht 100%ig....
 
Re: Unterlassungserklärung erhalten? Wie gehts wei

Hallo Dan,

nach der neuen oberlandesgerichtlichen
Rechtssprechung hindert die Registrierung
einer Domain für einen berechtigten Dritten
nichts an einer Namensrechtsverletzung
gegenüber einem anderen Berechtigten
(so am 8. April 2004 das OLG Celle). Andere
Ansichten wurden in früheren Urteilen vom
OLG Hamm vertreten, das eine Verwaltung
für einen Dritten grundsätzlich zuließ
(19.06.2001). Dieser älteren Meinung ist
m.E. zu folgen und so bleibt zu hoffen, dass
gegen das Urteil des OLG Celle die zugelas-
senen Revision (erfolgreich!) eingesetzt wird,
um das verkannte Urteil wieder abzuändern,
da es verbreitet und üblich und auch nicht
falsch sein kann, wenn für einen berechtigten
Dritten ein Domain-Namen registriert wird.

Ein Rechtsstreit in dieser Sache zu führen
bleibt natürlich trotz allem aufgrund der wider-
sprüchlichen Rechtssprechung und des neuen
OLG-Urteils riskant und will gut überlegt sein.

Achja, wer Admin-C, Tech-C oder Zone-C ist,
spielt diesbezüglich keinerlei Rolle, es kommt
einzig und alleine auf den Inhaber an, er muss
berechtigt sein, die Argumentation müsste in
die Richtung gehen, dass die Inhaberschaft
intern übertragen wurde und das - entgegen
der Ansicht des Oberlandesgerichts - zu einer
Berechtigung führt.

Gegen die Abmahnung gibt es einige Vorgehens-
weisen:
(a) Anwaltskosten bezahlen, Unterlassugs-
erklärung abgeben und Domain löschen und
dadurch weiteren Kosten und Stress aus dem
Weg gehen.
(b) Eine eingeschränkte Unterlassungserklärung
abgeben, die Domain löschen und Kosten nicht
bezahlen, es ist nicht ganz unwahrscheinlich,
dass der Abmahnende die Anwaltskosten nicht
einklagen wird, das Kostenrisiko eines Rechts-
streits wäre dann aufgrund des geringen Streit-
wertes überschaubarer.
(c) Eine Gegenabmahnung verfassen lassen,
in der dem Abmahnenden deine Rechtsauffassung
erläutert wird und ihn womöglich von einer Klage
abbringen wird.
(d) Eine negative Feststellungsklage anstrengen,
um von einem Gericht deiner Wahl (also z.B. Halle
und nicht Celle) feststellen zu lassen, dass der
Anspruch unbegründet ist, die Gerichtskosten
müssen bei dieser Alternative von dir allerdings
auch dann erst einmal vorgestreckt werden,
wenn du dann später gewinnen solltest.
(e) Gar nichts tun und abwarten, ob der Gegner
tatsächlich vor Gericht zieht und erst dann das
Gericht überzeugen.

Ich würde mich auf jeden Fall an einen kompetenten
Anwalt wenden, um die Sache durchzusprechen. :)

Gruß
Sebastian
 
Re: Unterlassungserklärung erhalten? Wie gehts wei

Hallo zusammen,

schonmal vielen Dank für eure Antworten. Auf das Urteil bezüglich grundke.de bin ich auch schon gestossen, hoffe aber, dass sich das BGH eines besseren besinnt, so wie es das Landgericht schon getan hat.

Werde mich am Montag mal an einen Anwalt wenden, die werden ja hoffentlich nicht gleich klagen, wenn es nach 12 Uhr wird.  ;)

Drei Fragen hätte ich noch:
Was bedeutet genau der Inhalt der Unterlassungserklärung? Muss ich die Domain löschen lassen oder reicht es auch, wenn ich keine Inhalte mehr hinterlege?

Gibt es eine Chance, dass meine Rechtsschutzversicherung das übernimmt? Was erzählen ich denen am besten, dass ich da überhaupt eine Chance habe?

Gibt es eine Chance, dass hier aufgrund der besonderen Umstände (IDN-Domain) anders entschieden würde? Bis die Domains über den Provider verfügbar waren, dauert es einige Zeit und die gute Firma war mit dem Dispute nicht gerade langsam... Die Chancen den richtigen Inhaber eintragen zu lassen hatte ich damit kaum.

Danke nochmals für die schnellen und kompetenten Antworten!

Dan
 
Ich hätte heute einen schönen amerikanischen Nachnamen mit .com entdeckt, welchen auch ein berühmter Schauspieler trägt......und es gäbe auch eine Dienstleistung die so ähnlich heist.

Würd ich mir schon gern reggen, aber das ist mir alles zu hot! :(

oder meint ihr es könnte sich lohnen, wenn ma auf die Seite etwas zu der Dienstleistung parkt?

ps: SORRY - ALTER THREAD! - wo.llte nur keinen neuen eröffnen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Du könntest Deine Freundin heiraten und ihren Namen annehmen. Anderenfalls hast Du wohl kein recht, den Namen zu benutzen, da Du eben nicht der Namensträger bist. Im Gegensatz zu einer Marke kann Dir hier auch keine Lizenz zur Benutzung erteilt werden. Auch wenn es also in Deinem und vielen anderen Fällen für die Betroffenen unbefriedigend ist, so denke ich dass ein Unterlassungsanspruch zurecht besteht. Selbst wenn Du eine Berechtigng zur Nutzung des Namens hast oder eine verdeckte Stellvertretung oder ähnliches konstruieren kannst, so hilft Dir das gegen markenrechtliche Ansprüche nicht weiter, wenn Du die Domain geschäftlich und damit markenmäßig benutzt hast und zwischen den Waren und Dienstleistungen Ähnlichkeit oder gar Identität besteht. Dann solltest Du eine Erklärung abgeben. Allerdings solltest Du Dich nicht zur Zahlung von Schadenersatz verpflichten. Schließlich hast Du gutgläubig und damit nicht vorsätzlich gehandelt. Auch Fahrkässigkeit würde ich Dir in dieser Konstellation nicht unterstellen wollen.

Was die Gebühren betrifft, so bleibt es Dir überlassen, ob Du "zocken" willst. Vielleicht kannst Du ja auch noch über den Gegenstandswert verhandeln.

Gruß Daniel
 

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