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Unterlassungserklärung u. Anwaltskosten

hmller9715

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Registriert
08. Mai 2006
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6
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Hallo und Guten Tag,

vielleicht kann mir einer von Euch helfen.
Problem ist folgendes:
Ich habe vor ca. 6 Jahren eine de Domain angemeldet, die den Namen meiner Lebensgefährtin trägt (Domaininhaber bin aber ich).
Vor kurzem bekam ich Post von einem Herrn, der den gleichen Namen hat und nun die Domain für sich beansprucht.
Telefonisch wurde ihm der Sachverhalt dargestellt und über eine gütliche Einigung gesprochen.
Soweit, so gut.
Jetzt waren wir in Urlaub und haben eine EMail von ihm bekommen, in der er um Vorschläge bietet.
Wir konnten nicht sofort darauf reagieren (Urlaub), und nun kam Post vom Rechtsanwalt.
Was tun?? Rechtschutzversicherung lehnt Kosten ab, gütliche Einigung ist immer noch gewünscht.
Der Herr meinte gütliche Regelung ja, aber ich soll Vorschläge machen.
Wie seht Ihr das?
 
Hat er einen Disput gestellt bei Denic? Kannst Du noch übertragen an deine Freundin? Geht es Dir darum Kosten zu sparen oder die Domain zu halten? Gibt es eine Kostennote im Schreiben vom Anwalt, im Grunde mal etwas genauer ;-))
 
Die Frage ist: Willst Du die Domain behalten? Wenn ja gibt es da bereits Urteile zu: Domain in Treuhänderschaft o.ä. Ansonsten würde ich zum Anwalt gehen. Nimm aber einen, der sich auf Domainrecht spezialisiert hat.

Aloa,

Rainer
 
warum hast du die domain nicht auf deine freundin umtragen lassen, bei den ersten anzeichen?.dann wäre es nie soweit gekommen.
 
bonn-anwalt.de

oder schau mal unter domain-recht.de
 
Ist es zum umschreiben nicht schon zu spät, die Sache läuft doch schon?

Kostenrechnung Streitwert 10000Euronen, Gebühr RA ca. 760€

Prinzipiell kann er sie haben, allerdings soll er auch was dafür investieren.
 
Hallo,

da sind noch einige Fragen offen.
Es ist glaube ich auch von Bedeutung, ob Deine Freundin noch Deine Freundin ist, ihr einen gemeinsamen Wohnsitz habt, usw.

Solltest wirklich nen Anwalt einschalten... z.B. Stefan Strewe von http://www.advo24.de .... mim Stefan haben hier schon viele (auch ich) gute Erfahrungen gemacht...

Boris Hoeller von Bonn-Anwalt.de soll auch gut sein...habe da allerdings keine Erfahrung mit....

grüsse,
engel
ps: besonderer Tipp: Hände wech von der Domain-Recht Liste.... da kann man sich "eintragen" lassen....
 
Freundin ist noch meine Freundin wir leben auch noch zusammen, Domain wurde vor ca. 6 Jahren gehostet,
mein "Gegner hat schon die com und eu Domain mit seinem Namen und zusätz-
lich noch einige andere mit seinem Firmennamen.
Wenn man seinen Namen googelt steht er an 1. Stelle in der Ergebnisliste.
Angeblich möchte er die Domain geschäftlich nutzen.
 
wie gesagt: Anwalt nehmen...

zur Liste: dort können sich Anwälte eintragen lassen...ob diese Anwälte besonders gut sind...steht allerdings nicht dabei... ;)
Daher in solchen Fällen lieber ein bissl auf die gute, alte "Mundpropaganda" verlassen... :)

grüsse,
engel
 
Schau mal hier: http://www.domainforum.info/viewtopic.php?t=6157
(Hatte neulich selber was rechtliches gesucht, leider wird kein Aktenzeichen angegeben)

Domainregistrierung für Dritte
Nach dem OLG Hamm in gewissen Konstellationen doch möglich,
und zwar dann wenn ein persönliches Verhältnis und kein
geschäftliches Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmer besteht.
Trotzdem bleibt eine Rechtsunsicherheit wie diese Fälle
zu bewerten sind.
Eingetragen am: 17.08.2005

Nachtrag: Hier ist es besser: http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/olg-hamm_treuhand-domain.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Na der Link ist klasse, danach habe ich schon seit Freitag gesucht :Whistle:
Es geht mir wieder etwas besser. Danke das ist eine echte Argumentations-
hilfe.

Eine Frage hätte ich noch, bevor ich zum Anwalt renne:
Darf ich meinem "Gegner" gegenüber Forderungen stellen, was die Freigabe der Domain angeht, oder sollte ich das lieber lassen (domaingrabbing) und
ihn kommen lassen?
 
Eine Frage hätte ich noch, bevor ich zum Anwalt renne:
Darf ich meinem "Gegner" gegenüber Forderungen stellen ....etc.

Genau das sind die Fragen, die Dir der Anwalt beantwortet.

grüsse,
engel
 
Man könnte Dir vielleicht etwas mehr helfen wenn die Fragen beantwortest. Du kannst die Domain jederzeit auf deine Freundin umziehen wenn kein Disputantrag bei der Denic vorliegt oder Du irgendwelche Sachen unterschrieben hast.
 
Sorry, bin etwas unruhig im Moment ;-)
Welche Fragen soll ich Dir beantworten?
 
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