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Urheberrecht Kunstwerke und Bauten.

Trixi.com

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25. Feb. 2005
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Sorry, wenn ich Euch mit meinem Fahrradgedöns auf die Nüsse gehe, aber da es im weitesten Sinne um Urheberrecht geht und auf Domains / Webseiten anwendbar wäre, gestatte ich mir eine Frage, die nicht direkt mit Domains zu tun hat. Ich hoffe, ihr verzeiht mir...

Schaut mal hier:

bicicleta.jpg



Wenn ich also die Mona Lisa auf ein Fahrrad knalle und verkaufe (und auf der Web veröffentliche mit kommerziellem Hintergrund) , dann bekomme ich keine Ärger mit dem Da Vinci-Clan (Die europaweite Regelschutzfrist besagt, dass ein Werk bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers urheberrechtlich geschützt ist (§ 64 UrhG).)

Der Picasso-Clan allerdings wäre sauer ( † 1973), Miró auch ( † 1983) und Dalí ( † 1989) sowieso. Oder? 70 Jahre ist die Zahl, gell?

Soweit verstanden, glaube ich.

Was ist aber, wenn ich z.B. ein Gebäude von Hundertwasser ( † 1989) oder Antonio Gaudí (Sagrada Familia) - der Mann kam 1926 unter die Strassenbahn, fotografiere und auf nen Bike klebe?


Gilt diese Regelung von 70 Jahren auch für Gebäude / Monumente? Die Sagrada Familia von Gaudí ist evtl. sogar ein sehr spezieller Fall, da bisher noch nicht beendete...Kathedralen eben...da bauen viele Architekten viele hundert Jahre dran.


Was ist erlaubt bei Gebäuden? Sind das auch schutzwürdige Werke wie eine Sonate oder ein Gemälde?

Und: Darf ich z.B. die Rechte an einem Dali oder Picasso-Foto kaufen (wo der Künstler selbst abgebildet ist) und verwursten? Online und Offline?

Für jeden Input wäre ich dankbar. Die Frage ist: Darf ich ein Paris-Bike, Barcelona-Bike etc. entwickeln mit Gebäuden / Fotos von eben jenen?


Saludos

Gerald
bicicleta.es


 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt habe ich gehört, dass man fremde Werke grundsätzlich dann in ein eigenes Werk einbetten darf, wenn daraus ein neues Werk entsteht und das alte Werk deutlich weniger Bedeutung hat als das neu entstandene.

Ist aber dann wieder Ansichtssache, wann das der Fall ist.
 
Für jeden Input wäre ich dankbar. Die Frage ist: Darf ich ein Paris-Bike, [...] etc. entwickeln mit Gebäuden / Fotos von eben jenen?

Wenn der Eiffelturm bei Nacht drauf ist, nein, denn die Beleuchtung ist urheberrechtlich geschützt :)

Ich befürchte fast, dass man das im Einzelfall erfragen muss/müsste.

Das hier könnte interessant sein: Panoramafreiheit ? Wikipedia
 
@ Trixi,


bei Altmeistern deren Werke zugeschrieben wurden, sehe ich kein Problem, im Zweifel kurz den Eigentümer anschreiben, ob du für sein Kunstwerk unentgeltlich werben darfst, auf Flächen an deinen Fahrrädern etc.


Art-gerechten Gruß


Erwin
 

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