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Urheberrecht Verkauf Internetprojekt

Domaingott

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Registriert
29. Okt. 2004
Beiträge
1.328
Hallo,

ich wollte mich mal informieren über die möglichen Gefahren beim Verkauf von Internetprojekten. Vielleicht hat sich ja jemand mal Gedanken gemacht über folgendes:

A hat einen Grafiker B beauftragt, der ihm eine Webseite unter www.xuzsjh.de erstellt hat und zwar von einer Schöpfungshöhe, dass daran Urheberrechtsschutz besteht. Diese hat A jetzt einige Zeit vertrieben und möchte sie an C verkaufen.

Kann er das ohne Zustimmung des Grafikers? Ausdrücklich vereinbart wurde damals nichts. Klar war A und B lediglich, dass die "gekauften" Grafiken ausschließlich für die Webseite des A bestimmt waren, also (unausgesprochen) ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt wurde.

Hat da jemand mal was zu gelesen oder eigene Erfahrungen? Im Netz findet man nicht viel dazu.

Gruß
DG
 
aus meiner Sicht solltest du klären, ob das "unausgesprochene" Nutzungsrecht personen- oder sachbezogen ist.
Wenn es sachbezogen (also für diese Webseite) ist, solltest du die Seite problemlos weiterverkaufen können.
Ist es personenbezogen, in Houston anrufen: hallo, wir haben da ein Problem...

grüsse,
engel
(nur meine Meinung, keine Rechts...)
 
Du verwechselst Urheberrecht und Nutzungsrecht. Das Urheberrecht kann nie überragen werden. Das Nutzungsrecht schon.

Wenn es eine Grafik für eine Webseite gibt, ist meiner Auffassung nach die Rechnung ausschlaggebend. Wenn dort nichts explizit anderes vermerkt ist, sollte man ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass die Nutzungsrechte komplett bei A liegen, anderenfalls müsste eine Einschränkung genannt sein.

Gibt es keine Rechnung, sondern nur eine oder sogar keine Absprache, heißt es "Houston" ;-)

Aber wenn zwischen A und B klar ist, dass die Grafik für dieWebseite ist, kann A für C z. B. in einen Kaufvertrag schreiben, dass die Nutzungsrechte an der Grafik ausschließlich für die Webseite abgetreten werden. So meine nicht fachmännische, aber erlebnisreiche Erfahrung.

Ich denke aber, dass in der Praxis dieses Problem zu 99 % ein theoretisches bleibt. Beim Rest gibt es aber in der Tat ein Risiko, dass es zum Streit kommen kann. Da helfen in erster Linie gesunder Menschenverstand und entsprechende Verträge.
 
Danke schonmal.

Nach meinen Recherchen ist es aber nicht ganz so einfach: Im Urheberrecht scheint ganz im Gegenteil zu deiner Auffassung, Manori, der Grundsatz zu gelten, dass im Zweifel die Nutzungsrechte im Zweifel nicht voll übertragen werden, sondern ohne Vereinbarung nur entsprechend dem Vertragszweck (Vertragszwecktheorie heißt das wohl --> Grafiken für Webseite gekauft = darf man sie noch lange nicht auf Tassen oder T-Shirts drucken!). Die Frage ist nur: Wenn ich Grafiken für eine Webseite kaufe, ist dann auch Vertragszweck, dass ich die Webseite mal verkaufe und damit das Nutzungsrecht weitergebe? Finde ich jedenfalls nicht unproblematisch.

Aber ist möglicherweise auch wirklich eher ein theoretisches Problem denke ich mal. Bisher hatte hier offenbar noch niemand Probleme.

Danke schon mal!

Gruß
DG
 
@ domaingott

ich würde an Deiner Stelle die Finger davon lassen, integrierte Designelemente von Dritten - ohne Rücksprache mit dem Schöpfer - auf gut Glück weiter zu verkaufen!

Meines Wissens gibt es 1) das einfache und 2) das ausschliessliche Nutzungsrecht, bei 1) werden vom Urheber Nutzungsrechte dem Lizenznehmer für bestimmte , limitierte Zwecke eingeräumt, wo i.d.R. eine Monetarisierung für Weiterverkauf, Merchandising etc. ausgeschlossen ist, bei 2) hättest Du die alleinigen Nutzungsrechte, was einer Nutzungsrechteabtretung des Urhebers an Dich gleichkommen würde, solche Buy-Out Lösungen sind aber eher selten, dafür sauteuer!

die Buy-Out Lösung widerspricht imho dem deutschen Recht, wo das Urheberrecht nicht übertragbar, sondern nur weitervererbt werden kann, widersprüchlich deshalb, weil eine Nutzungsrechte-Abtretung einer Übertragung des Urheberrechts des jeweiligen Schöpfers gleichkommt und der Urheber keinerlei Rechte mehr über seine eigenschöpferischen Werke verfügt, bzw seine Rechte nicht mehr wahrnehmen kann und darf!

Ich weiss aktuell auch nicht, ob das deutsche Urheberrecht mittlerweile internationalen Gegebenheiten angepasst wurde, meines Wissens ist die Regelung der Nicht-Übertragbarkeit des Urheberrechts eine "deutsche" Lösung die in der Tat den Urheber letztendlich einschränkt und im Zeitalter globaler Märkte nicht mehr passt.

Ich gehe davon aus, dass Dir nur die einfachen Nutzungsrechte eingeräumt wurden;-)

Zu Deinem Problem zurück, Domaingott, frag' den Schöpfer der Grafiken, ob du diese als integrale Bestandteile der website weiterverkaufen darfst, im Falle einer Erlaubnis wäre Dein Kunde neuer Lizenznehmer des Urhebers, Du wirst damit rechnen müssen, dass der Urheber an dem Deal mitverdienen möchte ;-)

Freundliche Grüsse

Rheinlaender.
 

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