Adomino
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Interessantes Urteil. Da wird es dann wohl in DE eine neue Abmahnwelle geben z.B. wenn jemand AGBs, Verträge etc. (auszugsweise) kopiert
"Im Hinblick auf diese Erwägungen kann der Ausdruck eines Auszugs aus einem geschützten Werk, der – wie im Ausgangsverfahren – aus elf aufeinander folgenden Wörtern des Werkes besteht, eine teilweise Vervielfältigung im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 2001/29 darstellen, wenn ein solcher Auszug – was vom vorlegenden Gericht zu prüfen ist – einen Bestandteil des Werkes enthält, der als solcher die eigene geistige Schöpfung des Urhebers zum Ausdruck bringt."
Archivalia: EuGH absurd: Urheberrechtsschutz für elf Wörter-Auszug
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-b...79909283C19080005&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET
Harry
"Im Hinblick auf diese Erwägungen kann der Ausdruck eines Auszugs aus einem geschützten Werk, der – wie im Ausgangsverfahren – aus elf aufeinander folgenden Wörtern des Werkes besteht, eine teilweise Vervielfältigung im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 2001/29 darstellen, wenn ein solcher Auszug – was vom vorlegenden Gericht zu prüfen ist – einen Bestandteil des Werkes enthält, der als solcher die eigene geistige Schöpfung des Urhebers zum Ausdruck bringt."
Archivalia: EuGH absurd: Urheberrechtsschutz für elf Wörter-Auszug
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-b...79909283C19080005&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET
Harry