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Urheberrechtsschutz für elf Wörter-Auszug

Adomino

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Interessantes Urteil. Da wird es dann wohl in DE eine neue Abmahnwelle geben z.B. wenn jemand AGBs, Verträge etc. (auszugsweise) kopiert

"Im Hinblick auf diese Erwägungen kann der Ausdruck eines Auszugs aus einem geschützten Werk, der – wie im Ausgangsverfahren – aus elf aufeinander folgenden Wörtern des Werkes besteht, eine teilweise Vervielfältigung im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 2001/29 darstellen, wenn ein solcher Auszug – was vom vorlegenden Gericht zu prüfen ist – einen Bestandteil des Werkes enthält, der als solcher die eigene geistige Schöpfung des Urhebers zum Ausdruck bringt."

Archivalia: EuGH absurd: Urheberrechtsschutz für elf Wörter-Auszug
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-b...79909283C19080005&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET

Harry
 
Interessantes Urteil. Da wird es dann wohl in DE eine neue Abmahnwelle geben z.B. wenn jemand AGBs, Verträge etc. (auszugsweise) kopiert

"Im Hinblick auf diese Erwägungen kann der Ausdruck eines Auszugs aus einem geschützten Werk, der – wie im Ausgangsverfahren – aus elf aufeinander folgenden Wörtern des Werkes besteht, eine teilweise Vervielfältigung im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 2001/29 darstellen, wenn ein solcher Auszug – was vom vorlegenden Gericht zu prüfen ist – einen Bestandteil des Werkes enthält, der als solcher die eigene geistige Schöpfung des Urhebers zum Ausdruck bringt."

Archivalia: EuGH absurd: Urheberrechtsschutz für elf Wörter-Auszug
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bi...T&seance=ARRET

Harry

Es wird eben gerade darauf ankommen, ob "[...] ein solcher Auszug – was vom vorlegenden Gericht zu prüfen ist – einen Bestandteil des Werkes enthält, der als solcher die eigene geistige Schöpfung des Urhebers zum Ausdruck bringt." Eine Entscheidung darüber, ob die Auschnitte im konkreten Falle "eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers zum Ausdruck [bringen]" hat der EuGH nicht getroffen.

Dass es sich in diesem Falle auch bei (nur) elf Wörtern um einen schutzfähigen Auszug handeln könnte, begründet das Gericht außerdem auch mit der Gefahr, dass durch das weitgehend automatisierte Suchverfahren längere Textausschnitte entstehen könnten.

Im Falle von AGBs scheint Schöpfungstiefe gemäß nachfolgendem Urteil zwar möglich, aber offenbar nur unter besonderen Bedingungen:

OLG Köln: Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von AGB, Urteil v. 27.02.2009 Az. 6 U 193/08
 
Das ist eine korrekte und natürliche Sache. Wer nicht-standardisierte AGBs und Verträge kopiert, dem gehören die Löffel langgezogen.
 
Hallo.

Kleiner Tip am Rande.

Es muss "AGB" heisen nicht AGBs.

Denn AGB bedeutet Allgemeine Geschäftsbedingungen.


Lg Sven
 

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