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Urheberschutzverletzung oder doch Nötigung/Erpressung ?

Adomino

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12. Juni 2007
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Hallo,

ich habe hier leider einen sehr interessanten Fall und würde gerne Eure Meinung hören.

Ich habe als Collage vom Internet ein Teil eines Kleid genommen und ein neues Bild erstellt. Es ist nur das Kleid zu sehen ohne Kopf. Nun habe ich von einen Kunden von mir der eine andere Domain gemietet hat ein Schreiben seines Anwalts bekommen daß er nun 10.000 EUR Schadensersatz wegen Urheberschutzverletzung verlangt, aber eigentlich möchte er das Geld gar nicht sondern zwei meiner TOP-Domains die vermutlich einen höhen 5-stelligen oder sogar 6-stelligen Betrag wert sind. Das lustige an der Sache ist, daß ich die beiden Domains an seinen Bruder vermietet habe und die beiden Brüder haben seit Jahren Krieg miteinander führen und auch schon öfters vor Gericht waren.

Ist so ein Fall schon als Nötigung oder Erpressung anzusehen ? Nur weil man ein Teil eines Bildes nimmt, wobei das Kleid er ja nicht einmal selbst entworfen hat sondern nur für den Wiederverkauf eingekauft hat und für seinen Shop mit einem Hobbymodell fotografiert hat, kann das doch nicht eine Urheberschutzverletzung sein - oder doch ?

Ich hatte einmal einen Prozess geführt mit einer Firma die 90% meiner Homepage geklaut hat und bin vor Gericht gegangen und habe verloren weil der Richter meinte, daß hier nicht genügend schöpferische Leistung für eine Unterscheidung war. Ist nur ein Amateurbild (kein Profifotograph) das hinten im Geschäft für den Online-Shop fotografiert wurde bereits ein schöpferisches Werk wenn man von dem Foto nur ein Teil des Kleides (ohne Kopf und teilweise ohne zweiten Arm) alleine für ein anderes "Bekleidung Symbol-Foto" genommen hat ? Das Kleid gibt es natürlich in anderen Shops auch zu kaufen.

Der Bruder meinte, daß der klagende Bruder schon oft geklagt hat aber noch nie gewonnen hat. Soll ich hier die Geschäftsbeziehung weiter aufrechterhalten oder beenden und soll er meine Anwaltskosten hier bezahlen oder nicht ? Eigenlich möchte ich keine Probleme haben, aber erpressen lassen möchte ich mich auch nicht und 10.000 EUR bezahlen schon gar nicht. ich tendiere eher dort hin das ich ihm darauf aufmerksam mache das er keine Rechte hat und wenn er meine Anwaltskosten nicht bezahlt das ich die Geschäftsbeziehungen beende und ihn wegen Nötigung/Erpressung anzeige.

d.h. der eine Bruder hat gesehen das sein konkurrierender Bruder zwei meiner Domains die er auch mieten will nun bei mir gemietet hat und versucht mich nun scheinbar wegen Urheberschutzverletung zu erpressen/nötigen ihm die beiden Domains zu überlassen d.h. zu schenken nur damit sein Bruder die beiden Domains nicht mehr verwenden kann. Ist doch irre, nicht war ? Auf was die Leute für Ideen kommen um an meine Domains zu gelangen :(

http://de.wikipedia.org/wiki/Erpressung
http://de.wikipedia.org/wiki/Nötigung

Bitte um rasche Antwort da ich ja auf das Schreiben auch reagieren muss obwohl keine Frist gesetzt ist. Meinen Anwalt habe ich bereits eingeschalten, aber ich möchte lieber, bevor ich denen zurück schreibe, noch ein paar andere Meinungen hören.

Vielen Dank
Harry
 
Am selbst erstellten Bild, egal ob Profi oder nicht hat nur der Ersteller ein Recht darauf. Ich denke schon daß das Urheberrecht verletzt wurde.

Ich fotografiere ja auch viel für meine Shops und musste leider auch schon mehrmals per Anwalt hinweisen.
Aber Die Berechnung des Schadensersatz ist wesentlich geringer. Ein Bild wird mit 200 EUR berechnet und als Schadensersatz der ungefähr 10-fache Wert.

Ob es auch in solcher Höhe bei dir kommt, wenn du nur einen Ausschnitt hattest und den selbst auch noch verfremdet hast...hmm...da könnte ich mir vorstellen, daß das auch schon wieder eine schöpferische Leistung ist, die dir zusteht.

Eine Nötigung oder Erpressung sehe ich nicht - könnte man eher als Vergleichsvorschlag sehen und bewerten - auch wenn es ein, wie wir im Schwabenland sagen, "Gschmäckle" hat.

Ist nur meine Meinung aus der Erfahrung und aus dem Bauch heraus - soll keine Rechtsberatung, auch nicht im Einzelfalle darstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich "kann" auch der Ausschnitt des Bildes urheberrechtlich geschützt sein. Ein neues eigenes Werk ist in der reinen Übernahme eines Bildausschnittes IMHO wohl nicht zu sehen (ohne Anspruch auf Richtigkeit, da ich die konkreten Umstände nicht kenne und dann hier auch nicht bewerten würde).

Die praktische Erfahrung von K-H ist IMO schon recht zutreffend.

Ciao
Forsaken
 
Danke schon einmal. Der Anwalt vom Bruder des Klägers meinte, nachdem er das Bild gesehen hat, daß ich nichts zu befürchten. Ich denke, es kommt immer darauf an was man fotografiert. Wenn man künstlicherisch wertvolles einzigartiges Foto macht das auch eindeutig zuorden bar ist, dann ist das was anderres als wenn man ein Kleid fotografiert was es überall anders auch zu kaufen gibt und dann das Foto so verändert (verkleinert, ohne Kopf und einer Hand) das ein Schutz somit nicht vorhanden ist. Der Anwalt meinte das höchstens das Modell einen Schadensersatzanspruch hätte, dann aber auch nur dann, wenn es eindeutig zu erkennen ist, das es das Modell ist. Nachdem aber der Kopf fehlt, ist das nicht mehr eindeutig erkennbar.

Ich denke, Foto ist nicht gleich Foto und es hängt auch eher davon ab was auf dem Foto drauf ist und ob hier ein künsterlischer Wert vorhanden ist.

Wie macht denn das eigentlich Google mit seinen Bildern ? Nur weil das eine Suchmaschine ist, heißt das ja noch lange nicht, das die die Bilder ohne Einverständnis nehmen dürfen und mit Werbung anzeigen dürfen.

Wenn Ihr meint das es eine Urheberschutzverletzung ist, dann frage ich mich, warum ich dann vor Gericht verloren habe obwohl 90% der Homepage von mir gestohlen wurden. An der Homepage haben wir 4 Monate entwickelt und das war dem Richter scheinbar nicht genug. Das Foto war sicher in 5 Minuten im Kasten und sehr viel künstlerisches war hier auch nicht. Es ist nur eine Frau in einem Kleid die ziemlich gerade und normal da steht.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich "kann" auch der Ausschnitt des Bildes urheberrechtlich geschützt sein. Ein neues eigenes Werk ist in der reinen Übernahme eines Bildausschnittes IMHO wohl nicht zu sehen (ohne Anspruch auf Richtigkeit, da ich die konkreten Umstände nicht kenne und dann hier auch nicht bewerten würde).

Die praktische Erfahrung von K-H ist IMO schon recht zutreffend.

Ciao
Forsaken

Ich denke schon das es ein neues Werk ist wenn man aus einem Teil eines Bildes dann durch mehrere andere Teile eines Bildes ein komplett neu erstelltes und künstlerisch bearbeitetes Bild zusammenstellt.
 
Echt komisch ist das ganze ja auch noch, daß er Kläger vor ca. 2 Monaten eine Domain von mir gemietet hat und auf der Domain die er gemietet hat war im Header genau sein Kleid drauf das er jetzt beanstandet. Der Bruder vom Kläger meinte, daß sein Bruder jetzt nur sauer ist das er die beiden Domains gemietet hat weil er Werbung mit den beiden Domains gemacht hat und das vermutlich gesehen hat und so erst aufmerksam auf die beiden Domains geworden ist und mir es nun heimzahlen will und einen Vorwand sucht um an die Domains kostenlos ranzukommen und damit sein konkurrierender Bruder die Domains nicht mehr benutzen kann.

Harry
 
Danke für die Info:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20040260.htm
"Die in einer Website eingebetteten Grafiken können zwar Werke der bildenden Kunst im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziffer 4 UrhG sein, haben aber jedenfalls dann nicht die nach § 2 Abs. 2 UrhG erforderliche Gestaltungshöhe, wenn es sich lediglich um die Entfremdung einer Fotografie durch Computertechniken handelt"

Harry
 
Ich habe als Collage vom Internet ein Teil eines Kleid genommen und ein neues Bild erstellt.

Ich denke schon das es ein neues Werk ist wenn man aus einem Teil eines Bildes dann durch mehrere andere Teile eines Bildes ein komplett neu erstelltes und künstlerisch bearbeitetes Bild zusammenstellt.

Scheinen mehre Gerichte wohl auch so zu sehen laut recherchierbarer Urteile der letzen Jahre, einheitlich sind Urteile dazu aber nicht. Kommt immer auf die Prüfung des Einzelfalles an. Dazu braucht man sehr konkrete Fakten (wie Bildmaterialien zum Vergleich, exakter Schriftwechsel) die uns nicht vorliegen.


Das mit Erpressung oder Nötigung scheint mir nach dem bisher vorigen zu entnehmendem sehr weit hergeholt zu sein.
Daß derjenige etwas möchte was der Gegenpart nicht will, ist hier in diesem Zusammenhang sicher keine Erpressung oder Nötigung. Und wenn er meint mit seiner Auffassung einer Rechteverletzung etwas einklagen zu können sicher auch nicht.
und versucht mich nun scheinbar wegen Urheberschutzverletung zu erpressen/nötigen ihm die beiden Domains zu überlassen d.h. zu schenken


Wiki-Definition:
Bei der Erpressung versucht ein Erpresser, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern.



Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Definition Verwerflichkeit]

Die Verwerflichkeit muss das Ergebnis einer Beurteilung vom eingesetzten Nötigungsmittel (z.B. physische Gewalt) im Hinblick auf den vom Täter angestrebten Zweck (Opferverhalten) sein, die sogenannte Zweck-Mittel-Relation. Nach überwiegender Ansicht der Rechtsprechung ist die Nötigung dann verwerflich, wenn die Relation zu dem Urteil führt, dass die Nötigung nach allgemeinem Urteil sittlich derart missbilligenswert ist, dass sie ein gesteigertes strafwürdiges Unrecht darstellt[1]. Bei Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes ist die Verwerflichkeit notwendig abzulehnen, da das tatbestandliche Unrecht in diesem Fall nicht strafwürdig ist.
Wie sieht seine „Erpressung“ oder „Nötigung“ konkret aus?
Welche Handlung von ihm stellt ein gesteigertes strafwürdiges Unrecht dar?

Ist es deiner Auffassung nach dann konsequenterweise nicht auch „Erpressung oder Nötigung“ wenn eine Firma oder Person von jemand eine Domain erwerben will, der Domaininhaber aber nicht unter z.B. 10 000,- bereit ist zu verkaufen, die Firma aber z.B. nur 3000,- bezahlen will? Kann die Partei die kaufen möchte dann auch gerechtfertigt zu Gericht und den Domaininhaber wegen „Nötigung oder Erpressung“ anzeigen?
Darüber sollte man mal nachdenken.

Wenn man sich die Fragen selbst aufrichtig und ehrlich beantworten kann, sollte man vieles klarer sehen.

Das betrift jeden als Einzelperson, nicht nur eine einzige Person.

Mein Kurzfazit: Erpressung oder Nötigung ist es sicher nicht, wegen Urheberschutz Bildrechte nettes Schreiben vom Anwalt rauslassen, wenn das keine Einigung bringt, ab zum Gericht damit. Alles andere hilft nichts.


Ideal
 
Evtl. hierzu auch interessant:

Fotos vom Fotostudio

Gruss
edicion
@edicion,

der Link zeigt auch:

a) Diese Gesetze sind eine einzige Katastrophe, weil undurchdacht und stümperhaftes Stückwerk. Korrekturische stückwertige Veränderungen führten ausnahmslos zu Verschlechterungen. Diese Gesetze und Auslegungen und zwangsläufigen Paragraphenreiteren schaffen mehr Ungerechtigkeiten und Kosten als sinnvolles.

Diejenigen die für diese Gesetze verantwortlich sind (seltsamerweise haften will niemand für das er da verbockt hat) schlampen und arbeiten dermaßen undurchdacht, dass das nicht mehr zu tolerieren ist.

Wenn diese Leute nach Leistung bezahlt werden würden, dürften sie nicht mal den Sozialhilfesatz verdienen. Nicht mal einen Bruchteil davon.

b) die Richter, Gerichte und Rechtsanwälte blicken doch da schon längst nicht mehr durch, auch wenn sie so tun.. Das geben sie aber nur hinter vorgehaltener Hand zu.



Richter im Norden entscheiden im gleichen Fall anders als im Süden usw. Das sollte einen schon zu denken geben. Da darf man schon mal fragen, ob irgendjemand von denen da Rechtssicherheit schaffen möchte. Geschweige denn in der Lage ist.
 
Ist es deiner Auffassung nach dann konsequenterweise nicht auch „Erpressung oder Nötigung“ wenn eine Firma oder Person von jemand eine Domain erwerben will, der Domaininhaber aber nicht unter z.B. 10 000,- bereit ist zu verkaufen, die Firma aber z.B. nur 3000,- bezahlen will? Kann die Partei die kaufen möchte dann auch gerechtfertigt zu Gericht und den Domaininhaber wegen „Nötigung oder Erpressung“ anzeigen?
Darüber sollte man mal nachdenken.

Nein, warum soll das Nötigung oder Erpressung sein. In Deinen Fall wäre es dann so, daß jemand versucht eine Domain um 3k zu kaufen und als der Domaininhaber nicht verkaufen will sucht er einen Grund um den Domaininhaber wegen eines scheinbaren Verstoßes einzuschuchtern und erpresst/nötigt ihn dann dazu ihm die Domain sogar zu schenken.

So einen ähnlichen Fall hatte ich sogar schon erlebt. Jemand hatte eine gute .eu Landrush Domain mit einer belgischen Marke bekommen. Daraufhin hat sich dann jemand gemeldet und ihm gesagt, wenn er ihm die Domain nicht um 1000 EUR verkauft, dann meldet er das der Eurid und verliert dann die Domain weil er sich die .eu Domain mit einer erschlichenen Marke ergaunert hat und dadurch da er die Domain bei SEDO anbietet eine Rechtsschutzverletzung begeht die dazu führt das die Eurid ihm die Domain aberkennt. Der Domaininhaber war sehr verunsichert und hat ihn dann lieber die Domain um 1000 EUR verkauft und wollte das Risiko nicht eingehen die Domain durch die Eurid zu verlieren.

In meinen Fall ist es ein Bruderstreit der nun schon 17 Jahren geht und schon vielfach vor Gericht ausgetragen wurde. Beide Brüder waren früher in einem Geschäft und betreiben nun einen eigenen konkurrierenden Shop. Dem Kläger versucht alles um den anderen Bruder fertig zu machen und scheut es nun scheinbar auch nicht mich hier reinzuziehen.

Ich frage mich warum denn der Kläger, der vor 2 Monaten schon genau diese Grafik auf der einen Domain gesehen hat und dann die Domain von mir gemietet hat nun auf einmal nach 2 Monaten auf die Idee zu kommen das ich eine Urheberschutzverletzung begehe. Das hätte er mir ja auch schon vor 2 Monaten sagen können und nicht mein Kunde werden. Aber nein, er ist nach wie vor Kunde und mietet die eine Domain. Er möchte durch diesen plumpen Versuch nur die beiden anderen Domains haben da er weiß das ich nicht verkaufen will. Überall auf der Homepage steht geschrieben das ich die Domain nicht verkaufen will und in den AGBs steht ja auch, daß ich die Domains nicht dem Mieter ohne Grund wegnehmen kann/darf. Es bleibt ihm also nichts anderes übrig nachdem er die Domains von mir haben will als mich zu nötigen und einen quasi fiktiven Grund zu finden und mich soweit einzuschüchtern das ich bereit bin die beiden Domains die ich überhaupt nicht verkaufen will ihm zu schenken nur damit ich keinen Prozess am Hals habe. Also wenn das nicht Nötigung oder Erpressung ist dann weiß ich nicht. Er schreibt ja auch noch ausdrücklich, daß er überhaupt keine rechtliche Auseinandersetzung haben will und das "so" klären will in dem ich ihm die beiden Domains schenke. In meine Augen sind die beiden Domains weit mehr wert als 10.000 EUR, aber ich werde mir ein Wertgutachten geben lassen damit ich ungefähr einschätzen kann wieviel die Domains nun wirklich wert sind. Aber wie auch immer, ich lasse mich sicher nicht von meinen Kunden erpressen/nötigen. Ich werde ihm weder die Domains schenken noch ihm verkaufen - wenn dann eher noch seinen Bruder um ihm etwas heimzuzahlen.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich warum denn der Kläger, der vor 2 Monaten schon genau diese Grafik auf der einen Domain gesehen hat und dann die Domain von mir gemietet hat nun auf einmal nach 2 Monaten auf die Idee zu kommen das ich eine Urheberschutzverletzung begehe. Das hätte er mir ja auch schon vor 2 Monaten sagen können und nicht mein Kunde werden.
Soll der Anwalt in sein Anschreiben bzw. Antwort reintun und nötigenfalls vor Gericht vorbringen. Das darf man schon mal fragen.
Er möchte durch diesen plumpen Versuch nur die beiden anderen Domains haben da er weiß das ich nicht verkaufen will.
möchte er, aber ob durch seine Ankündigungen einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung und (vorerst für beide Seiten) verbundenen Kosten Erpressung oder Nötigung vorliegt, darf bezweifelt werden. Nicht dass, das noch zum Schuss nach hinten gegen dich losgeht, und er dich verklagen kann, weil du behaupten würdest, er würde dich erpressen und nötigen.
Will ich nur neutral zu bedenken geben.
quasi fiktiven Grund zu finden und mich soweit einzuschüchtern das ich bereit bin die beiden Domains die ich überhaupt nicht verkaufen will ihm zu schenken nur damit ich keinen Prozess am Hals habe.

erscheint naiv – von ihm
Er schreibt ja auch noch ausdrücklich, daß er überhaupt keine rechtliche Auseinandersetzung haben will und das "so" klären will in dem ich ihm die beiden Domains schenke.
ein Angebot unglücklich vorgetragen, aber bedenke, die Gerichte würden es wohl auch so sehen: diese Handlung von ihm stellt kein kein gesteigertes strafwürdiges Unrecht dar.

Auf einen unparteiisch gesehen gerechten Ausgang

Ideal
 
OK, Danke für die zahleichen Antworten. Manchmal ist es doch besser wenn man sich ein paar Meinungen anhört. Mein Anwalt ist sowieso übervorsichtig und wird das Schreiben sicher sehr harmlos formulieren. Ich denke aber eher, daß diese "Kaufanfrage" eher hinten los gehen wird denn ich kann mir kaum vorstellen, daß ich mit so einem Kunden weiter Geschäfte machen will und werde die eine vermietete Domain dem Bruder vermieten. Er kann ja sicher nictht von mir erwarten, daß ich hier die Geschäftsbeziehung noch weiter aufrecht halten möchte wenn er so mit mir umgeht.

Harry
 
Ich habe als Collage vom Internet ein Teil eines Kleid genommen und ein neues Bild erstellt. Es ist nur das Kleid zu sehen ohne Kopf.
...
Nur weil man ein Teil eines Bildes nimmt, wobei das Kleid er ja nicht einmal selbst entworfen hat sondern nur für den Wiederverkauf eingekauft hat und für seinen Shop mit einem Hobbymodell fotografiert hat, kann das doch nicht eine Urheberschutzverletzung sein - oder doch ?
...
Ist nur ein Amateurbild (kein Profifotograph) das hinten im Geschäft für den Online-Shop fotografiert wurde bereits ein schöpferisches Werk wenn man von dem Foto nur ein Teil des Kleides (ohne Kopf und teilweise ohne zweiten Arm) alleine für ein anderes "Bekleidung Symbol-Foto" genommen hat ? Das Kleid gibt es natürlich in anderen Shops auch zu kaufen.
Ich frage mich, wenn doch alles easy ist, warum hast Du die Situation nicht selber nachgestellt und hast Dich stattdessen am Werk eines anderen zu schaffen gemacht?
 
Ich würde es ehrlich gesagt erstmal total ignorieren und mich am Hintern lecken lassen.
 
Noch als Hinweis: Die Drohung mit rechtlichen Konsequenzen ist m.E. keine Nötigung. Wenn Dein Gegenüber sagt "ich hau Dir ein paar auf die Nase wenn Du mir die Domain nicht gibst" dann kannst Du dagegen vorgehen.
Die Ankündigung der Verfolgung eines mutmasslichen Urheberrechtsverstosses würde ich aber weder als "Gewalt" noch als "Drohung mit einem empfindlichen Übel" einstufen. Die Unterstellung einer Nötigung kann hier böse nach hinten losgehen.
Gruss,
Holger
 
Danke für die Antworten. Ich werde einmal versuchen mich mit ihm außergerichtlich zu einigen...

Harry
 
Ich denke, Foto ist nicht gleich Foto und es hängt auch eher davon ab was auf dem Foto drauf ist und ob hier ein künsterlischer Wert vorhanden ist.

Hab ich jetzt erst gelesen.
Bei Lichtbildern kommt es auf eine "Schöpfungshöhe" nicht an. Lichtbilder sind nach §72 UrhG immer geschützt.

Ciao
Forsaken
 
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