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Urheberschutzverletzung oder doch Nötigung/Erpressung ?

Hab ich jetzt erst gelesen.
Bei Lichtbildern kommt es auf eine "Schöpfungshöhe" nicht an. Lichtbilder sind nach §72 UrhG immer geschützt.

Ciao
Forsaken

Na ja, aber Harry kommt ja aus Österreich, da können ja auch andere Regeln gelten :Crunk:

Aber gut, dass Du das klargestellt hast, sonst glauben demnächst hier alle, sie könnten bei fotos.info plündern gehen :Sheriff:

Grüsse

123meins
 
Na ja, aber Harry kommt ja aus Österreich, da können ja auch andere Regeln gelten :Crunk: 123meins

Naja, wenn Du Dich da nicht irrst...

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__24.html

"§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."

Ich habe kein Lichtbild gestohlen sondern aus einem Teil eines anderen Lichtbildes ein neues und selbstständiges Werk geschaffen - und das ist laut §24 nicht strafbar.


Nun ja, gestern hat mich mein klagender Kunde angerufen und sich bei mir entschuldigt das er das mit dem Schreiben ja eigentlich gar nicht so meinte und sein "böser" Anwalt ihm das Schreiben quasi eingeredet hat. Zu guter letzt hat er nun auch noch drei weitere Domains gemietet :) Da hat das Schreiben meines Anwalts vermutlich doch Eindruck gemacht :)

Ende gut - alles gut :)

Harry
 
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