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Urheberschutzverletzung oder doch Nötigung/Erpressung ?
"§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."
Ich habe kein Lichtbild gestohlen sondern aus einem Teil eines anderen Lichtbildes ein neues und selbstständiges Werk geschaffen - und das ist laut §24 nicht strafbar.
Nun ja, gestern hat mich mein klagender Kunde angerufen und sich bei mir entschuldigt das er das mit dem Schreiben ja eigentlich gar nicht so meinte und sein "böser" Anwalt ihm das Schreiben quasi eingeredet hat. Zu guter letzt hat er nun auch noch drei weitere Domains gemietet Da hat das Schreiben meines Anwalts vermutlich doch Eindruck gemacht