Hyperlink auf FTP-Explorer ist keine Markenverletzung an der Firma Symicron
(IW / 19.07.01/13:46 Uhr) Das OLG Braunschweig entschied heute, daß ein Hyperlink der Web-Site der Fachhochschule Oldenburg auf einen Download der Software FTP-Explorer von der Web-Site des amerikanischen Herstellers FPXCorp. nicht das Markenrecht der Firma Symicron an der Marke Explorer verletzt. Günther Freiherr von Gravenreuth, Rechtsanwalt aus München, sagte gegenüber INTERNET WORLD, der Tenor der Entscheidung habe ihn überrascht. "Bei dem ersten Verhandlungstermin schlug das Gericht vor, daß sich die Parteien auf eine Unterlassungserklärung einigen". Beim heutigen Verhandlungstermin war Gravenreuth nicht anwesend. Ein Prozeßbevollmächtigter vertrat ihn.
Es müsse abgewartet werden, wie der Volltext des Urteils laute. Ob das Urteil rechtskräftig werde, hänge entscheidend davon ab, ob der Streitwert über der Revisionsgrenze angesetzt werde. Dazu müsse der Streitwert oberhalb vn 60.000 Mark liegen. In dem Fall sei eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich. "Das ist im Moment Spekulation und Kaffeesatzlesen", sagte der Anwalt.
Der heutige Sieger im Explorerstreit, Rechtsanwalt Thomas Stadler, sagte, Gravenreuths Prozeßbevollmächtigter, habe "vorsorglich Revisionszulassung beantragt". Der weitere Verlauf der Explorer-Prozesse könne sich womöglich noch bis zu zwei Jahren hinziehen, bevor eventuell der Bundesgerichtshof ein Machtwort spricht.
Anders als das OLG Braunschweig entschieden das Landgericht Frankfurt am Main und das Landgericht München I in den jüngsten dort anhängigen Explorer-Verfahren. Vor beiden Gerichten konnte Gravenreuth Punkte gutmachen. Die Gerichte erkannten eine Markenverletzung wegen Verwechslungsgefahr.
Gegen die Marke Explorer, die in der Netzgemeinde soviel Unmut hervorgerufen hat, läuft derzeit ein Antrag auf Einleitung des Löschungsverfahrens. Den Stand der Dinge beschrieb Gravenreuth mit den Worten: "Da steht sowenig drin, daß ich den Antrqg einem Studenten zur Sachbearbeitung übergeben habe". (hn)
[Quelle: Internetworld.de]
Grüsse,
Ejan
(IW / 19.07.01/13:46 Uhr) Das OLG Braunschweig entschied heute, daß ein Hyperlink der Web-Site der Fachhochschule Oldenburg auf einen Download der Software FTP-Explorer von der Web-Site des amerikanischen Herstellers FPXCorp. nicht das Markenrecht der Firma Symicron an der Marke Explorer verletzt. Günther Freiherr von Gravenreuth, Rechtsanwalt aus München, sagte gegenüber INTERNET WORLD, der Tenor der Entscheidung habe ihn überrascht. "Bei dem ersten Verhandlungstermin schlug das Gericht vor, daß sich die Parteien auf eine Unterlassungserklärung einigen". Beim heutigen Verhandlungstermin war Gravenreuth nicht anwesend. Ein Prozeßbevollmächtigter vertrat ihn.
Es müsse abgewartet werden, wie der Volltext des Urteils laute. Ob das Urteil rechtskräftig werde, hänge entscheidend davon ab, ob der Streitwert über der Revisionsgrenze angesetzt werde. Dazu müsse der Streitwert oberhalb vn 60.000 Mark liegen. In dem Fall sei eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich. "Das ist im Moment Spekulation und Kaffeesatzlesen", sagte der Anwalt.
Der heutige Sieger im Explorerstreit, Rechtsanwalt Thomas Stadler, sagte, Gravenreuths Prozeßbevollmächtigter, habe "vorsorglich Revisionszulassung beantragt". Der weitere Verlauf der Explorer-Prozesse könne sich womöglich noch bis zu zwei Jahren hinziehen, bevor eventuell der Bundesgerichtshof ein Machtwort spricht.
Anders als das OLG Braunschweig entschieden das Landgericht Frankfurt am Main und das Landgericht München I in den jüngsten dort anhängigen Explorer-Verfahren. Vor beiden Gerichten konnte Gravenreuth Punkte gutmachen. Die Gerichte erkannten eine Markenverletzung wegen Verwechslungsgefahr.
Gegen die Marke Explorer, die in der Netzgemeinde soviel Unmut hervorgerufen hat, läuft derzeit ein Antrag auf Einleitung des Löschungsverfahrens. Den Stand der Dinge beschrieb Gravenreuth mit den Worten: "Da steht sowenig drin, daß ich den Antrqg einem Studenten zur Sachbearbeitung übergeben habe". (hn)
[Quelle: Internetworld.de]
Grüsse,
Ejan