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Urteil wachs.de

Adomino

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Schollmeyer & Rickert - Ausgabe 04/09

Nach meiner Ansicht ein Fehlurteil des LG Hamburg. Nur weil jemand eine Marke in der Klasse Werbung für Wachs hat, kann es doch nicht sein, das man den beschreibenden Domainnamen wachs.de nicht mit Werbung für Wachs versehen darf.

Mit so einem Urteil kann man dann quasi so gut wie jede Domain "abtöten". Ich melde mir z.B. eine Marke REISEN in der Klasse Werbung an. Wenn der Inhaber der Domain reisen.de die Domain irgend wann einmal verkauft (Inhaberwechsel) und danach Werbung auf der Domain schaltet, kann ich ihm das verbieten. So eine Domain ohne Werbung wäre dann quasi auf einmal wertlos denn nur allgemeine Informationen (ohne eine einzige Werbung) für Reisen auf reisen.de zu erstellen wird wohl kaum jemand machen.

Demnach dürfte nicht einmal mehr Google Werbung für "Wachs"-Produkte anzeigen.

Selbst die Richter bei champagner.de haben es nicht als Markenverletzung gesehen wenn man auf champagner.de Werbung für Champagner anzeigt. (andere Getränke jedoch schon)

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Urteil beruht auf einem weit verbreiteten Denkfehler, wenn es um die Benutzung von Waren/Dienstleistungen einer Marke geht.

Biete ich die Dienstleistung "Werbung", insbesondere "Werbung für Dritte" an, so kann sich die markenmäßige Bezeichnung dieser Dienstleistung wohl kaum danach richten, welche Waren dabei beworben werden. Der Endverbraucher bekommt eigentlich nie mit, unter welcher markenmäßigen Bezeichnung die Werbung geschaltet wird. Sehe ich irgendwo Werbung für Gummibärchen der Marke "Haribo", bedeutet dies noch lange nicht, dass die Produktion und Verbreitung dieser Werbung unter der Bezeichnung "Haribo" entstanden ist. Dies wäre eher unwahrscheinlich. Die Hamburger Richter haben da etwas durcheinander gebracht.

Meines Erachtens sind solche Richter Konjunkturbremsen und liefern steuerfinanziert ihren - wenn auch kleinen - Beitrag für die allgemeine Krise. Fragt sich nur wie lange wir uns das noch leisten können.

Gruß Lutz
 
wachs.de geht bestimmt in Revision. Mal schauen was das OLG dazu meint.
 
Als Domaininhaber würde ich sogar Löschungsklage gegen den Markeninhaber führen mit dem Argument, die Marke sei geeignet, im allgemeinen Geschäftsverkehr Verwirrung über die Inhaberschaft der Domain und redaktionelle Verantwortung für Inhalte unter wachs.de zu stiften.

War der Markenanmelder zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht selbst Inhaber der gleichlautenden Domain, ist die Marke bösgläubig angemeldet worden. Löschungsgrund!

Gruß Lutz
 
Ich habe neue Infos vom Domaininhaber: Er hat gesagt, das sich beide Parteien mit dem LG-Urteil "zufrieden" geben d.h. man geht nicht zum OLG.

Weiters darf der Inhaber zwar einen Shop für Wachsartikel machen, jedoch KEINE Werbung Dritter darauf schalten (Bannerwerbung, Adsense etc.)

Der Kläger bekommt jedoch auch die Domain durch die Klage nicht. Die Kosten wurden aufgeteilt.

Harry
 
Ich habe neue Infos vom Domaininhaber:

Weiters darf der Inhaber zwar einen Shop für Wachsartikel machen, jedoch KEINE Werbung Dritter darauf schalten (Bannerwerbung, Adsense etc.)


Harry

Das mindert den Wert erheblich und macht die Domain irgendwie uninteressant. Ich hoffe nicht dass das Urteil Schule macht, kaum auszumalen wo das hinführen würde!
 
In der Tat, was soll man noch mit einer Topdomain, wenn man auf das passende Key keine Fremdwerbung mehr schalten darf ? :(
 
Naja, für eine Firma/Herr/Frau Wachs würde die Domain nicht an Wert verlieren ;-) Aber wenn man Sahler oder anders heißt.. schade.
Ich denke angesichts des Restportfolios wird das Urteil den Herrn Sahler nicht besonders ärgern.
 
Ich glaube ihr diskutiert hier an der Sache vorbei. Vergleicht man die Markeneintragung mit anderen abgelehnten Markenanträgen, wird wohl die Eintragung (3 Jahre nach Anmeldung) nur erfolgt sein, weil der Markenanmelder den Nachnamen trägt. Eigentlich hätte das dpma doch klar die Böswilligkeit erkennen muessen, der Typ wollte doch sogar Klassen schützen lassen, die wohl auch Wachs enthalten.

Rene, Deine Schadenfreude kann ich im Übrigen nicht nachvollziehen, solche Fehlurteile schädigen unser Biz.
 
So, jetzt werde ich mal schnell die Top100-Keys als Marke für "Werbung" anmelden...
Wer seine Domain nicht unverkäuflich machen will, muss dann erstmal die Marke bei mir erwerben... :flute:
 
angeblich war der Kläger sogar selber Inhaber beklagter domain, bis diese durch einen Providerfehler "verschütt" gegangen ist;-)

domain-recht.de - News: wachs.de – LG Hamburg verneint Freigabeanspruch

die Urteilsbegründung ist auch von einem anderen Standpunkt der Betrachtung zweifelhaft: reine Gattungsbegriffe sind im Prinzip nicht schutzwürdig und damit unterscheidungsfähig und somit auch beim Markenregister nicht eintragungsfähig (Originalton einer Marken- und Patentanwältin auf einer Veranstaltung vor ein paar Jahren), in Verbindung mit der Extension, wie in diesem Fall die .de bedingt keine weitere Unterscheidungsfähigkeit, jedoch ist die deutsche Rechtssprechung leider wieder mal uneinheitlich und beim deutschen Patent und Markenamt scheinen wieder zuviele zweifelhafte Markenanmeldungen durchzurutschen...

Ausnahmen von der Regel sind z.B. Shell und Zwilling mit überragender Kennzeichenkraft, davon ist wachs.de weit entfernt, um wettbewerbsrechtlich oder besser gesagt verbietungsrechtlich Ansprüche geltend machen zu können;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein weiteres Fehleintragen innerhalb der Europäischen Markenanmeldung ist auch das Wort/Key "Restposten" - was ohne was davor oder dahinter als Marke eingetragen wurde.

In Deutschland von der gleichen Firma als "vollständige Domain": restposten24.de :)

Nur in diesem Zusammenhang mal erwähnt, da ich weiß, dass diese Firma auch gerne auf Grund des europäischen Markeneintrags abmahnt und einen Domainbesitzer eine Topdomain für Restposten regelrecht abgeluckst hat - hat mit Markeneintrag gedroht.

Gruß Dirk
 
Meines Erachtens sind solche Richter Konjunkturbremsen und liefern steuerfinanziert ihren - wenn auch kleinen - Beitrag für die allgemeine Krise. Fragt sich nur wie lange wir uns das noch leisten können.

Wie wahr, der Staat schafft ideale Rahmenbedingungen für aufgeblähte bürokratische Strukturen, wo selbst die Repräsentanten gegenüber dem Volk nicht mehr durchblicken, stattdessen finden sich im Dschungel der Paragraphen ideale Bedingungen für Lobbyisten und Oligarchen, der Mittelstand kann bleiben, wo er ist ;-)
 
Rene, Deine Schadenfreude kann ich im Übrigen nicht nachvollziehen, solche Fehlurteile schädigen unser Biz.

Ich muss wohl an meinem Schreibstil arbeiten. Es war wirklich keine Schadenfreude, mehr sollte es darstellen wie lächerlich die ganze Angelegenheit und Rechtsprechung mal wieder ist.
Mir ist schon klar, dass dies sehr nachteilig für das Domainbiz ist.

Grüße
 
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