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UVP statt "unverbindliche Preisempfehlung"

Domster

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15. Dez. 2003
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Hallo,

einer jener RAs, die ich zum untersten Abschaum zähle, hat eine Bekannte von mir abgemahnt. Die Gute ist alleinerziehende Mutter und hat versucht, sich ein 2. Standbein über Ebay aufzubauen. Und prompt ist sie einem RA-Hai in die Fänge geraten. Streitwert 25000 € (na klar, bei solch einem Verbrechen). Hat da jemand Erfahrungen oder Tips?

Danke und Grüße,

Rainer, der eine Scheißwut auf diese Mistkerle hat. Mögen Sie alle an Krebs jämmerlich vor dem 50 Lebensjahr krepieren.
 
Hi Thomas,

danke für den Link! Ich frage mal bei ihr nach näheren Infos nach. Meine Freundin hat mir halt nur erzählt, dass es nur darum ging, dass sie uvp nicht ausgeschrieben hat.

Grüße,

Rainer
 
Soweit ich mich entsinne - ganz grob:

Der RA muß ein Mandat haben - außer er handelt selbst mit gleichartiger Ware.
Die Mandatin wiederum muß im direkten Wettbewerbsverhältnis zu Deiner Bekannten stehen.

..oder der RA vertritt vertritt einen rechtsfähigen Verbande zur Förderung gewerblicher Interessen, einen Verbraucherverband oder eine IHK.

In diesen Fällen "darf" er abmahnen - denn abmahnen kann erstmal grundsätzlich jeder (oder es versuchen).

Im Zweifel -> RA konsultieren

http://www.abmahnung.de/

cu
Thomas
 
Hallo,

kann eigentlich "nur" eine Abmahnung wegen unlauterer Wettbewerb sein.
Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass dies verboten ist.
Viele Geschäfte und Shops haben das genauso
 
direkter webbewerb ist leider ein sehr dehnbarer begriff ... es reicht schon, das die möglichkeit besteht, das bei dir gekauft werden könnte, egal, wo du deinen laden hast und das ist nu mal durch inet von überall aus möglich ...

gruß
ronny
 
also, eine Händlerin, die mit ähnlicher Ware bei Ebay handelt, hat meine Bekannte abmahnen lassen. Streitwert 25000 €, "Schadensersatz" 500 € und der RA will 1200 €. Finde ich bei dem Streitwert übertrieben. Hatte mal ne Abmahnung über 50 k und er wollte "nur" 1300 €. Die Vollmacht war kaum noch zu lesen, so oft ging die schon durch den Kopierer. Vor allem der Schadensersatz ist absolut lächerlich. Aber ein schöner Einstieg in die Handelswelt. Gewerbe angemeldt, UVP geschrieben und schon durch die Abmahnung in die Pleite (die Dame hat keine Rücklagen). Danke.

Grüße,

Rainer
 
mmh, vielleicht sollte sie sich mal mit der IHK in Verbindung setzen, ob dies gerechtfertigt ist. Wenn nein, dann einen Anwalt nehmen.
Alternativ mal auf www.frag-einen-anwalt.de
Kostet 15 Euro eine Frage
War der RA einer mit einem adeligen Namen?
 
Vor allem der Schadensersatz ist absolut lächerlich. Aber ein schöner Einstieg in die Handelswelt. Gewerbe angemeldt, UVP geschrieben und schon durch die Abmahnung in die Pleite (die Dame hat keine Rücklagen). Danke.

So ärgerlich es auch iss... so läuft es nunmal.
Versuch es dochmal beim Stefan (advo24.de), vielleicht findet er nen "Zug", sieht aber m.E. sehr aussichtlos aus....

Ansonsten, auch wenn es noch so ärgerlich ist, versuchen auf ne Ratenzahlung zu einigen, die Deine Freundin "am Leben" lässt und die sie bewältigen kann....

Reine "Wut" hilft hier nicht weiter, die ist eher kontraproduktiv.....

grüsse,
engel
 
da ich das anfangs garnicht glauben konnte, hab ich mal nach gegoogelt.

hier wurde ich fündig:

http://www.internetrecht-rostock.de/uvp.htm


Mag sein, dass das alles rechtens war, aber am Ende ging es wohl doch nur
um Kohle und nicht um Gerechtigkeit.

Bei dieser Person (die Auftraggeberin) dürfte nicht einer mehr was kaufen.

Aber solche Gesetzte und Paragraphen sind mit Schuld daran, das es in Deutschland wirtschaftlich immer mehr bergab geht. Leute, die sowas in
ihren langen Beratungen beschließen, haben meist überhaupt keine Ahnung,
was es bedeutet, selbstständig zu sein. Aber was reg ich mich auf, ist ja eh sinnlos,ändert sich ja doch nichts.

T.
 
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