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verena.de

Dazu ist in den S*d* Richtlinien zu lesen:

>> Zitat:
2.3.5. Bindung an einen Antrag auf Vertragsschluß für 168 Stunden
Macht ein Kunde im Zuge eines Gebotsverlaufes einen Antrag auf Abschluß eines Kaufvertrages, so ist er 168 Stunden (entspricht sieben Tagen) an diesen Antrag gebunden.
Der Antrag erlischt, wenn der andere Kunde den Antrag ablehnt, ein Gegengebot abgibt oder die Bindungsfrist verstreichen lässt. Reagiert der Domain-Anbieter auf einen Antrag eines kaufinteressierten Kunden innerhalb der Bindungsfrist mit der Einstellung des Domainnamens in eine „Auktion“, so erlischt der Antrag des kaufinteressierten Kunden dadurch nicht.
Eine verspätete Annahmeerklärung oder ein Gegengebot gelten als neuer Antrag.
Der Antrag eines Verkäufers gegenüber einem Kaufinteressenten erlischt ebenfalls, wenn in einem anderen Gebotsverlauf mit einem anderen Kaufinteressenten über die Handelsplattform von Sedo bezüglich des betreffenden Domainnamens bzw. des betreffenden Internetprojekts Einigung erzielt wurde. >> Zitat Ende

Kommt also ein Angebot von ausserhalb s*d*, dann kann es schwierig werden, falls man darauf eingeht.
 
Mit dem letzten Satz des Zitats müsste doch eigentlich die Frage beantwortet sein.:confused:
 

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