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verkaufte Domains nicht abgeholt- was nun?

Domainhotel

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12. Feb. 2009
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Ja wie der Titel schon sagt- Domains verkauft, Käufer haben gezahlt und trotz Authcode etc und mehreren Aufforderungen nicht reagiert. Was mache ich mit den Domains? Löschen?

Ich habe keine Lust noch weitere Reg-gebühren zu zahlen.

Hab davon ne Menge rumliegen- meist von Ebay. Wahrscheinlich war den Käufern die nicht in der Materie sind der Aufwand zu hoch oder was weiß ich. Die Beträge waren auch alle nicht hoch.

Danke für nen Rat.

Grüße Thomas
 
hatte ich vor kurzem auch, glaube es waren 4 errinnerungsmails was ich ihm gesendet hatte, bei der fünften - ca. 8 monate nach kauf - hatte ich ihn eine 14 täg. frist gegeben und geschrieben das eben der anspruch auf die domain dann verfällt.....

.....hat sich darauf gemeldet und geschrieben das es sein erster domainkauf war (preis ca. 1k) und er nicht weis wie er diese übernehmen soll - ich verwies ihn nach meiner hilfe auch noch an seinen support - so nun sind wieder 2 wochen vergangen und die domain hab ich immer noch, glaub sogar wieder verlängert......

hätte ich keine antwort erhalten hätte ich an einen intressenten (der gerade da war) evlt. höher verkauft und ihn das geld zurückerstattet, aber nun warte ich einfach mal, kann ja nur nürtzlich sein einen nichtdomainer etwas entgegenzukommen....

gruß
struunzi
 
Kenne das Problem.. Ich schreibe die User mehrmals an und setze Fristen wenn bis dahin nichts passiert meistens 2-3 Monate dan verkaufe ich erneut bei ebay...
 
geschrieben das eben der anspruch auf die domain dann verfällt.....

Kenne das Problem.. Ich schreibe die User mehrmals an und setze Fristen wenn bis dahin nichts passiert meistens 2-3 Monate dan verkaufe ich erneut bei ebay...

Hallo,

das geht natuerlich nicht. Ihr duerft eine Domain, die euch nicht mehr gehoert, nicht weiterverkaufen.

Fuehrt doch bei Verkaeufen das Whois-Update selbst durch.
Teilt dem Verkaeufer bspw. in der Rechnung mit, dass er z.B. 4 Wochen fuer den Start des Transfers Zeit hat.
Sollte der Transfer nicht stattfinden, koennt ihr bei GTLDs auf "not renew" bei eurem Provider stellen.
DE-Domains gibt ihr nach einiger Zeit ans DENIC zurueck.

Bis die Domains ggf. von der Registry geloescht werden und damit der Allgemeinheit und nicht euch wieder zur Verfuegung stehen, ist der Kaeufer der Eigentuemer.

Andreas
 
Hallo,

das geht natuerlich nicht. Ihr duerft eine Domain, die euch nicht mehr gehoert, nicht weiterverkaufen.

Fuehrt doch bei Verkaeufen das Whois-Update selbst durch.
Teilt dem Verkaeufer bspw. in der Rechnung mit, dass er z.B. 4 Wochen fuer den Start des Transfers Zeit hat.
Sollte der Transfer nicht stattfinden, koennt ihr bei GTLDs auf "not renew" bei eurem Provider stellen.
DE-Domains gibt ihr nach einiger Zeit ans DENIC zurueck.

Bis die Domains ggf. von der Registry geloescht werden und damit der Allgemeinheit und nicht euch wieder zur Verfuegung stehen, ist der Kaeufer der Eigentuemer.

Andreas

:top: Ich habe auch mal den Fehler gemacht, eine nichtabgeholte Domain erneut zu verkaufen. Dann kam der Käufer plötzlich an (ca halbes Jahr später) und drohte mit dem Anwalt. Seitdem sende ich nichtabgeholte Domains nur noch in den Transit.
 
:top: Ich habe auch mal den Fehler gemacht, eine nichtabgeholte Domain erneut zu verkaufen. Dann kam der Käufer plötzlich an (ca halbes Jahr später) und drohte mit dem Anwalt. Seitdem sende ich nichtabgeholte Domains nur noch in den Transit.

Was meinst du exakt mit Transit?
 
Was meinst du exakt mit Transit?

Moin moin,

denic transit - Google-Suche

Transit bedeutet, das ein DENIC-Mitglied (oder angeschlossener Provider/Reselller) die Dom an die DENIC zurückgeben kann.
Ein Inhaber einer .de Domain ist auch Vertragspartner der DENIC.
Der Provider (DENIC-Mitglied Rechnungsempfänger) ist ausser Pflicht, ab dem Moment, wo die Domain, laut Whois, den Staus Transit hat.

FAQ Transit DENIC

Viele Grüße

Dude
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Thema nennt sich "Annahmeverzug" und ist ziemlich genau geregelt:

Annahmeverzug ? Wikipedia

Einfach an jemand anderen verkaufen ist nicht zulässig. Schon gar nicht, wenn der Kunde bereits gezahlt hat.

So wie ich das lese muss erst mal sichergestellt sein, dass der Käufer in Verzug ist (also z.B. durch Fristsetzung). Dann geht die Gefahr für den Untergang der Ware/Leistung (also z.B. das droppen der Domain) auf den Käufer über.

Die Sache mit dem Transit bei .de-Domains ist sicher eine elegante Lösung (falls Verzug vorliegt). Update der Inhaber- und Admin-C-Daten auf den Käufer und entfernen des auto-renew halte ich auch für zulässig, sobald der Annahmeverzug eingetreten ist.

Alles sollte aber lückenlos dokumentiert sein, damit keine Beweisnot eintritt, wenn der Kunde irgendwann Probleme macht.

Das ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung.

M.
 
Moin Moin,
Die Sache mit dem Transit bei .de-Domains ist sicher eine elegante Lösung (falls Verzug vorliegt). Update der Inhaber- und Admin-C-Daten auf den Käufer und entfernen des auto-renew halte ich auch für zulässig, sobald der Annahmeverzug eingetreten ist.
Alles sollte aber lückenlos dokumentiert sein, damit keine Beweisnot eintritt, wenn der Kunde irgendwann Probleme macht.
Das ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung.
M.

Genau so ist es!
Dokumentiert bedeutet schriftlich (z.B. Kaufvertrag, am besten von beiden Seiten bestätigt). Erst dann ist Owner + Admin-C Update legitim.
Einen Transit unberechtigt einzuleiten ist nicht erlaubt!
Gegebenenfalls ist hier ein Nachweis gegenüber der DENIC erforderlich.

"0" Rechtsberatung von meiner Seite :)

Viele Grüße

Dude
___________
Juuuuuuuten Rutsch .........
 
... Einen Transit unberechtigt einzuleiten ist nicht erlaubt!
Gegebenenfalls ist hier ein Nachweis gegenüber der DENIC erforderlich. ...
Warum soll der Transit in diesem Fall unberechtigt sein? - Er ist doch gerade für den Fall gedacht, in dem der Provider nicht sicher über den Willen des Holders ist. Wenn der Käufer nicht antwortet, ist dies wohl kaum zu belegen.
 
Warum soll der Transit in diesem Fall unberechtigt sein? - Er ist doch gerade für den Fall gedacht, in dem der Provider nicht sicher über den Willen des Holders ist. Wenn der Käufer nicht antwortet, ist dies wohl kaum zu belegen.

Ich habe ja auch geschrieben, wenn dieses dokumentiert ist.
Dann ja.
Ein Owner Change ist schriftlich zu belegen.
Wenn du die Domain einfach auf XY umschreibst, ohne Belege, und in den Transit gibst, ist dies nicht zulässig.

Ergänzung:
--------------
Wenn weder Käufer noch Verkäufer ein weiteres Interesse an der Domain hat, ist der Verkäufer auf der sicheren Seite die Domain mit sich selbst als Owner in den Transit an die DENIC zu geben. Dem Käufer sendet man ein Einschreiben mit der Aufforderung und Fristsetzung einen Dispute bei der DENIC einzuleiten, in dem er seine Rechte durch einen gültigen Kaufvertrag geltend macht (Dies entscheidet nicht die DENIC!).
Kostet nix und ob oder nicht erfolgreich man ist das gute Stück los. Wichtig ist hier das die DENIC informiert wird über den Fall. Also Dom-Inhaber kein weiteres Interesse, Käufer meldet sich nicht. Belege rüberfaxen an die DENIC.

"0" Rechtsberatung!

Viele Grüße

Dude
_____________
Juuteeeeen Ruuutsch !!!
 
Zuletzt bearbeitet:
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