marty.mcfly
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- Registriert
- 08. Jan. 2012
- Beiträge
- 5
ich führe seid Ende 2006 ein Ing.-Büro und seid dem gehört mir die Domaine xxx.de
Zwischendurch gab es einen Providerwechsel von 1&1 zu Alfahosting (2008), dort bin ich bis heute Kunde.
6/2009 gründete ich mit einem Partner eine GbR, welche diese Domaine mitnutzte, Sie wurde Übergangsmässig an die GbR übertragen, admin-c und Verantwortung blieben bei mir.
10/2010 kam ein weiterer Gesellschafter dazu und es entstand die xxx Technologies GmbH, die Domaine aus der GbR wurde dafür weiterhin genutzt, also nicht übertragen, sondern zur Außendarstellung blieb alles unter der xxx.de.
Die beiden Gesellschafter planten dann ab Sommer 2011, mich aus der Firma zu entfernen, es wurde ohne mein Wissen und Zustimmung die xxx-tech.de auf die Privatnamen von den beiden Kollegen beantragt. Ich habe dann relativ schnell wieder als Einzelbefugter GS der GbR die Domaine xxx.de zur Sicherheit wieder zurück in mein Ing.-Büro übertragen, welches entsprechend auch für Handeln im geschäftlichen Verkehr genutzt wird.
Ich habe als technischer Ingenieur diese Firmen in der Hauptsache aufgebaut und wurde am Ende dafür bestraft, aber das ist Nebensache, jetzt meine Frage, ob es Sinn hat, da ich mit beiden Firmen keine weitere geschäftliche Beziehung mehr habe – GbR wurde zum 31.12.11 gekündigt, GmbH bin ich kein GF mehr, die GS Anteile in ca. 4 Wochen verkauft, eine Verletzung meiner (Haupt)-Domaine als gegeben ansehen kann oder ob ich damit leben muss, das diese Firma diese Domainenerweiterung nutzen darf.
Die Domaine gehört mir zu 100% und die Wort/Bildmarke zu 50%!!!!
Die Widerspruchsfrist gegen die Eintragung der xxx-Technologies beim DPMA in München läuft noch bis zum 27.02.2012!!
Zudem möchte ich aufgrund der Auflösung der GbR die Wort-/Bildmarke für mein Ing.-Büro beim DPMA überschreiben – klappt das so ohne Weiteres??
Es gab niemals eine Kenntnis meinerseits von diesem Vorgehen, beantragt zu meiner Urlaubszeit und von mir auch niemals genutzt – erfahren erst durch ein e-Mail eines Partners von mir.
Ich möchte nur juristisch vorgehen, wenn das auch eine Chance hat.
Kann mir jemand dazu einen Rat geben, ob das funktionieren kann bzw. wird.
Vielen Dank im Voraus.
Zwischendurch gab es einen Providerwechsel von 1&1 zu Alfahosting (2008), dort bin ich bis heute Kunde.
6/2009 gründete ich mit einem Partner eine GbR, welche diese Domaine mitnutzte, Sie wurde Übergangsmässig an die GbR übertragen, admin-c und Verantwortung blieben bei mir.
10/2010 kam ein weiterer Gesellschafter dazu und es entstand die xxx Technologies GmbH, die Domaine aus der GbR wurde dafür weiterhin genutzt, also nicht übertragen, sondern zur Außendarstellung blieb alles unter der xxx.de.
Die beiden Gesellschafter planten dann ab Sommer 2011, mich aus der Firma zu entfernen, es wurde ohne mein Wissen und Zustimmung die xxx-tech.de auf die Privatnamen von den beiden Kollegen beantragt. Ich habe dann relativ schnell wieder als Einzelbefugter GS der GbR die Domaine xxx.de zur Sicherheit wieder zurück in mein Ing.-Büro übertragen, welches entsprechend auch für Handeln im geschäftlichen Verkehr genutzt wird.
Ich habe als technischer Ingenieur diese Firmen in der Hauptsache aufgebaut und wurde am Ende dafür bestraft, aber das ist Nebensache, jetzt meine Frage, ob es Sinn hat, da ich mit beiden Firmen keine weitere geschäftliche Beziehung mehr habe – GbR wurde zum 31.12.11 gekündigt, GmbH bin ich kein GF mehr, die GS Anteile in ca. 4 Wochen verkauft, eine Verletzung meiner (Haupt)-Domaine als gegeben ansehen kann oder ob ich damit leben muss, das diese Firma diese Domainenerweiterung nutzen darf.
Die Domaine gehört mir zu 100% und die Wort/Bildmarke zu 50%!!!!
Die Widerspruchsfrist gegen die Eintragung der xxx-Technologies beim DPMA in München läuft noch bis zum 27.02.2012!!
Zudem möchte ich aufgrund der Auflösung der GbR die Wort-/Bildmarke für mein Ing.-Büro beim DPMA überschreiben – klappt das so ohne Weiteres??
Es gab niemals eine Kenntnis meinerseits von diesem Vorgehen, beantragt zu meiner Urlaubszeit und von mir auch niemals genutzt – erfahren erst durch ein e-Mail eines Partners von mir.
Ich möchte nur juristisch vorgehen, wenn das auch eine Chance hat.
Kann mir jemand dazu einen Rat geben, ob das funktionieren kann bzw. wird.
Vielen Dank im Voraus.
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