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Verlosung von TOP-Domains

TimoP

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11. Juni 2004
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980
Vor ein paar Tagen habe ich einen Bericht im TV gesehen. Es ging darin um ein Ehepaar aus England, das ein Bed and Breakfast betrieben hatte in einer recht schönen Immobilie. Nun wurde den beiden die Arbeit aber zu viel und sie entschlossen sich dazu, die Immobilie zu verkaufen. Es war aber niemand dazu bereit den Preis zu zahlen, den die Immobilie (ihrer Meinung nach) wert war. Sie kamen daher auf die Idee, die Immobilie zu verlosen. Dazu verkauften sie einige Tausend Lose zum Preis von je 50 Pfund. Sind alle Lose verkauft, werden sie mehr eingenommen haben, als durch einen Verkauf.

Es war leider nur ein sehr kurzer Bericht und daher weiß ich auch nicht genau, wie der aktuelle Stand dieser Aktion ist. So wie ich das verstanden habe, soll es aber sehr gut laufen und die Verlosung (in Anwesenheit eines Notares) in nächster Zeit stattfinden. Es muss wohl auch eine Internetseite dazu geben. Ich habe mir aber noch nicht die Mühe gemacht, danach zu suchen.

Nun kam mir gerade vorhin die Idee: Wäre das nicht grundsätzlich auch auf den Domainbereich übertragbar (natürlich nur für 1A-Domains)? Leider ist es im Moment noch so, dass die Anzahl der Käufer, die viel für TOP-Domains zahlen können (oder wollen) noch sehr limitiert ist. Verkäufe im 6-stelligen Bereich bei deutschsprachigen Domains sind (noch) selten. Dennoch könnte ich mir vorstellen, dass eine ganze Menge Domain-Glücksritter (vielleicht auch Firmen?) bereit wären, 100 oder 200 Euro zu investieren, um mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 zu 1000 an eine Domain zu kommen, die sie sich sonst nie leisten könnten.

Natürlich ist mir klar, dass für einen Erfolg eine entsprechend bekannte Firma mit Renommee solch eine Verlosung transparent durchführen müsste, damit

(1) Sichergestellt ist, dass auch alles seine Richtigkeit hat.
(2) Die Firma entsprechend die Werbetrommel rühren kann, um auch genügend Loskäufer zusammenzubekommen.
(3) Ggf. die Rückzahlung des Geldes sichergestellt ist, sofern nicht genügend Lose verkauft werden können und die Verlosung abgebrochen werden müsste.

Das war mal eine spontane Idee von mir. :) Was meint Ihr dazu? Bin gespannt!

Gruß
Timo
 

Sorry, war mir nicht bewusst! Interessant aber zu lesen, was damals dazu geschrieben wurde.

Ich hatte jetzt auch weniger daran gedacht, das selbst (oder bei CD) zu machen, sondern es müsste wie gesagt ein großer Player sein. Und wenn der international aufgestellt ist, könnte er die Verlosung doch z.B. über seine Niederlassung in den USA veranstalten und auch den deutschen Kunden anbieten. Wäre das rechtlich dann ok?

Gruß
Timo
 
Das mit dem Haus kannte ich nicht - ist aber eine orginelle Vermarktungsstrategie :-)
 
meiner Meinung nach würde die Idee mit der Verlosung bei Domains nicht funktionieren, jedenfalls im Moment noch nicht, und in Deutschland schon garnicht. Den meisten ist nicht bewusst, welche Bedeutung gute Domains haben. Und eine Verlosung macht nur Sinn wenn es sehr, sehr viele Loskäufer gibt. Unternehmen die Domainmarketing betreiben und Domainhändler kann man hier an einer Hand abzählen.
 
Im englischen Sprachraum sind solche Aktionen als sweepstakes bekannt und recht weit verbreitet, hier habe ich das beispielsweise schon oefter mit Autos gesehen. In Deutschland duerfte das allerdings als Gluecksspiel gelten sobald dabei Geld fliesst und das Erbringen der Leistung nicht garantiert ist. Duerfte also allerhand Aerger geben wenn man sowas dort probiert. Nicht umsonst muss zum Beispiel bei Gewinnspielen im Einzelhandel die Teilnahme immer auch dann moeglich sein wenn man kein Produkt erwerben moechte...
Gruss,
Holger


P.S. Ich hab auch gerade mal im alten Thread gestoebert und John hatte schon damals eine Quelle dazu genannt: http://consultdomain.de/forum/domai...tterie-de-domain-lotterie-de-2.html#post68608
 
Zuletzt bearbeitet:
(1) Sichergestellt ist, dass auch alles seine Richtigkeit hat.
(2) Die Firma entsprechend die Werbetrommel rühren kann, um auch genügend Loskäufer zusammenzubekommen.
(3) Ggf. die Rückzahlung des Geldes sichergestellt ist, sofern nicht genügend Lose verkauft werden können und die Verlosung abgebrochen werden müsste.

Gruß
Timo

Lieber Timo ... das finde ich mal die Verarschung schlechthin ... ich würd mal meinen der Punkt 3 Ist eine Frechheit :) Heisst du willst dir alle Risiken rausnehmen und es findet nur eine Verlosung statt wenn du deinen Schnitt machst ? Würd mal meinen es sollte das Problem vom "Verkäufer" sein wenn er ned genug Lose an den Mann bringt .... aber wenn ich ein Los kaufe und dort steht bis wann der Gewinner ermittelt ist, dann sollte das auch so sein ... ohne Rückzahlung wenn der Verkäufer ned auf seinen Schnitt kommt und die Lose verkaufen kann die dafür notwendig gewesen wären ...

just my 2 cents

Christoph

P.s. hab mir das mit dem Haus nun ned angesehn aber denk mal dort wars genauso ... RISIKO ... so gesehn ists keine so geniale Idee weil sie auch daneben gehn hätte können ... Wenn man das Risiko eingeht ... dann hat man auch den Ertrag verdient ... muss aber wie oben erwähnt auch damit rechnen, dass es daneben gehn kann ...
 
Sobald der Einsatz jenseits des Wertes einer Briefmarke liegt (ca. 50 Cent) handelt es sich nicht mehr um ein Gewinnspiel, sondern um eine Lotterie.

Mehr dazu u.a. hier:

http://www.ldc.sachsen.de/download/Merkblatt_Gratisverlosungen_und_Gewinnspiele.pdf

IHK Frankfurt am Main - unlauterer Wettbewerb

- das ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung -

Gruß
Arithmos

das war auch in dem beitrag die aussage, warum bei uns in de sowas nicht möglich ist ... nebenbei, sofern nicht der gewünschte verkaufspreis durch den losverkauf zusammengekommen ist am stichtag, wird trotzdem gezogen und der gewinner darf sich über die summe aus dem losverkauf freuen, das haus bleibt dann weiter eigentum der besitzer.

gruß
ronny
 
das finde ich mal die Verarschung schlechthin ... ich würd mal meinen der Punkt 3 Ist eine Frechheit :)

Finde ich nicht.

Heisst du willst dir alle Risiken rausnehmen und es findet nur eine Verlosung statt wenn du deinen Schnitt machst ?

Ich weiß nicht, wieso du mir gleich die Rolle des Verkäufers unterschieben willst. Ich hatte die Idee nur allgemein in den Raum gestellt und mich weder in der Rolle des Verkäufers, noch des Loskäufers gesehen.

Ich hätte grundsätzlich Interesse, auf beiden Seiten aktiv zu werden und hätte auch kein Problem damit, als Loskäufer den besagten Punkt 3 zu akzeptieren. Ich finde das nicht schlimm.

Entscheidend ist für mich nur, ob ich den zugrundeliegenden Domainwert für angemessen halte - egal ob ich Verkäufer oder Loskäufer bin. Wenn das Verhältnis stimmt, können beide Seiten zufrieden sein und keiner wird letztendlich großen Schaden nehmen, wenn die Verlosung nicht zustande kommt.

Würd mal meinen es sollte das Problem vom "Verkäufer" sein wenn er ned genug Lose an den Mann bringt .... aber wenn ich ein Los kaufe und dort steht bis wann der Gewinner ermittelt ist, dann sollte das auch so sein ... ohne Rückzahlung wenn der Verkäufer ned auf seinen Schnitt kommt und die Lose verkaufen kann die dafür notwendig gewesen wären ...

Wie schon geschrieben halte ich das nicht für sinnvoll. In diesem Fall würde man bestimmt auch keine Inhaber von TOP-Domains hinter'm Ofen vorlocken. Vielleicht wäre ein Mittelweg sinnvoll - d.h. Festlegung einer Mindestzahl an verkauften Losen?

Gruß
Timo
 
Sobald der Einsatz jenseits des Wertes einer Briefmarke liegt (ca. 50 Cent) handelt es sich nicht mehr um ein Gewinnspiel, sondern um eine Lotterie.

Hmm, würde es dann nicht genügen, den Lospreis auf 50 Cent festzulegen und die Anzahl entsprechend zu erhöhen? Bei Gewinnspielen kann man ja auch mehrere Postkarten schicken. ;)
 
... nebenbei, sofern nicht der gewünschte verkaufspreis durch den losverkauf zusammengekommen ist am stichtag, wird trotzdem gezogen und der gewinner darf sich über die summe aus dem losverkauf freuen, das haus bleibt dann weiter eigentum der besitzer.

Ich finde auch diese Regelung durchaus in Ordnung. Schließlich bleibt das Verhältnis zwischen Gewinnwahrscheinlichkeit und Gewinnsumme konstant. :)
 
Hmm, würde es dann nicht genügen, den Lospreis auf 50 Cent festzulegen und die Anzahl entsprechend zu erhöhen? Bei Gewinnspielen kann man ja auch mehrere Postkarten schicken. ;)

Google mal nach "telebid" oder "swoopo". Die veranstalten so etwas ähnliches. Und dann lies mal die Forenmeinungen zu dieser Art von Angebot.

Wenn Du Dich wirklich eingehend mit dem Thema beschäftigen willst, dann empfehle ich zunächst mal diese Seiten:

Kanzlei Dr. Bahr: "Kritische Angebote" in Partnerprogrammen: Gewinn- und Glücksspiele
Gewinnspiele und Glücksspiele mit Mehrwertdiensten Recht

Ich habe vor ca. 2 Jahren für einen Auftraggeber mal eine Studie zu diesem Thema verfasst - er ist dann davon abgerückt...

Gruß
Arithmos
 

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