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Verwechslungsgefahr Webseiten Keyworddomains

Ruhrpotter

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28. Mai 2010
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Hallo,

aktuell habe ich folgendes Problem.

Ich habe eine Reihe von Top .de-Keyworddomains (Deutsche Begriffe,Googletreffer über 1 Mio; CPC größer 5€)die mit anderen ctld schon projektiert sind.

Als Beispiel (erfundene Keys! in etwa gleiche Branche):

Ich habe noch nicht projektiert bachelorarbeit(**dotde)

bachelorarbeit(**dotcom)

und andere ctld sind projektiert.

Kann die .com oder andere Domaininhaber anderen ctld. gegen eine Projektierung in der gleichen Branchen mit ähnlichen Inhalten unter .de vorgehen, obwohl es sich um nicht schutzfähige Namen (nicht schutzfähige Namen = allgemeine Begriffe, kein Produkt, keine Firma, kein DPMA Eintrag) handelt?

Meines wissens ist sowas nur bei Patent- und Markenrechten möglich, nicht aber bei allgemeine Begriffen die nicht geschützt sind.

Bin leider in solchen Sachen etwas vorsichtig, da ich mal mit einem quasi Markennamen (welcher aus normalen nicht schutzfähigen zusammengesetzt wurde, aber einen DPMA Eintrag hatte) eine .de hatte und diese einstampfen musste.


Wer kompetente Domain- und Internetanwälte kennt bitte kurze Info an mich, meine letzter hat 400€ Beratungskosten pro Stunde genommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Generische Begriffe haben i.d.R. keinen Markenschutz, in Erinnerung hatte ich aber mal einen Begriff, den ich für generisch hielt, der Inhaber wurde aber von dem der das Produkt erfunden hatte verklagt und hat so viel ich weiß auch gewonnen. Weiß vlt. jemand ein konkretes Beispiel? Da war irgendwie mal was hier im Forum.
 
Thermoskanne ist ein solches Beispiel.
Ist nicht generisch obwohl man es meinen könnte.
 
Fön ist auch ein schönes Beispiel.
 
Habt ihr dazu Beispiele, bzw. meint ihr damit dass die Begriffe einen DPMA-Eintrag haben?
 
allerdings gibt es auch einige begriffe .. die markenrechtlich garnicht so safe sind wie man denke ..

soweit ich weiß ist tempo z.b. generisch. weil es als eingebürgertes synonym für taschentuch gilt.

bin da jetzt nicht rechtssicher .. meine es nur so gelesen zu haben
 
allerdings gibt es auch einige begriffe .. die markenrechtlich garnicht so safe sind wie man denke ..

soweit ich weiß ist tempo z.b. generisch. weil es als eingebürgertes synonym für taschentuch gilt.

bin da jetzt nicht rechtssicher .. meine es nur so gelesen zu haben

Man sollte als Dritter auf jeden Fall darauf verzichten, das Key "Tempo" in Verbindung mit Schnupftüchern bzw in den kritischen Markenklassen zu verwenden, es ist halt auch die Frage, ob die Kennzeichenkraft von Tempo mit dem Bekanntheitsgrad von Zwilling, Spiegel, Saturn usw. (noch) vergleichbar ist, mit aufwendig kommunizierten bzw legendären "generischen Marken" kann man sich als gleichlautender Domaininhaber schön die Finger verbrennen, wie das Beispiel von zwilling.de vor Jahren zeigte.

Gruss, Rheinlaender.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schützen eigentlich Wort-Bildmarken als Eintrag beim DPMA?

Wird aktuell ja immer hufiger auch von nicht schutzfähigen Wortkombis benutzt, meine RA meinte dies bezieht sich dann nur auf das Logo des Anbieters.

Nur weil man eine Wort-Bildmarke regstriert sind noch lange nicht die abgebildeten Worde geschützt, sonder rein deren Darstellung im Sinne der Bildmarke / des Logos
 
So siehts aus.
Wortmarken sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen, die sich mit der vom DPMA verwendeten üblichen Druckschrift darstellen lassen. Bildmarken sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen (ohne Wortbestandteile). Wort-/Bildmarken bestehen aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen, oder aus Wörtern, die grafisch gestaltet sind.....
Quelle:DPMA - Markenschutz


Gruss
Wortmarke.org - Wortmarke, Bildmarke, Markenanmeldung
 
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