Bitte hier nicht zwei Dinge miteinander vermischen:
1. Amazon-Partnerprogramm
2. Verkäufer auf Amazon
Das sind zwei grundliegend verschiedene Dinge und juristisch völlig andere Positionen, ob ich etwas vermittle der ob ich etwas verkaufe. Hier geht es m.E. um Verkäufer.
Wenn ich etwas verkaufen will und dafür das Bild eines Wettbewerbers verwende, weil Amazon das in deren Bedingungen erlaubt, dann begebe ich mich auf sehr dünnes Eis, denn ich weiß ja gar nicht, ob und welche Rechte der ersteinstellende Wettbewerber an den Bildern hat und ob diese überhaupt übertragbar sind.
Beispiel:
Ich handele mit Pelikan-Druckerpatronen.
Zu Werbezwecken lasse ich mir einen Fotografen und ein Modell kommen.
Der Fotograf fotografiert das Modell mit den Druckerpatronen.
Das daraus entstehende Foto verwende ich nun für meine Warenverkäufe und stelle das Foto bei Amazon ein.
Damit trete ich MEINE Rechte an dem Bild gemäß der Amazon-Bedingungen ab und andere Händler dürften mein Bild ebenfalls verwenden.
Das fotografierte Modell hat aber ebenfalls Rechte an dem Bild und der Fotograf hat ebenfalls Rechte an dem Bild. Beide Rechte gestatten MIR, das Bild zu verwenden, mit anderen Händlern oder mit Amazon haben aber weder Fotograf noch Modell ein Vertragsverhältnis. DEREN Rechte werden nicht an Amazon abgetreten.
Verwendet nun ein anderer Händler mein Bild bei Amazon gemäß Amazon-Bedingungen, so könnte er vom Fotografen oder vom Modell zur Kasse gebeten oder verklagt werden. Das hätte dann mit Betrug absolut nichts zu tun sondern lediglich mit einem verständlichen Schutz eigener Rechte.
Ich wäre also sehr vorsichtig mit der Verwendung solcher Bilder!
Nochmal: Dieses Thema hat mit dem Amazon-Partnerprogramm nichts zu tun.