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vollversion eine wortmarke?

orbito

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Registriert
16. März 2005
Beiträge
97
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0
Hallo,

ich heute morgen die Domain vollversionen.de registriert und eben eine mail von vollversion.de erhalten wie folgt.

<<<<
Sehr geeherter Herr XXXX,

die Domain vollversionen.de wurde heute durch einen Fehler bei der DENIC
freigegeben. Wie wie sehen konnten wurde die Domain - vermutlich
automatisiert durch ein Script - von Ihnen registriert. Da wir in Besitz
einer Wortmarke sind und bereits seit 1998 Betreiber der Seite
vollversion.de, wollen wir uns und Ihnen einen Rechtsstreit ersparen und
bitten Sie die Domain wieder freizugeben. Ein KK-Antrag ist bereits auf
dem Weg zu Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXX
<<<<<<<

Ich habe aber nirgens eine Marke in welcher Form auch immer für vollversion oder vollversionen gefunden.

Wie soll ich nun vorgehen und wo kann ich noch nach marken suchen?

Gruß
Orbito
 
Bei der Recherche wurden keine Aktenzeichen gefunden

kein Treffer bei der Suche nach: "VOLLVERSION"/text

cool bleiben.

IMO Abzockversuch - kriege ich auch gelegentlich.
PN mir mal den Forderungssteller. Der Text kommt mir doch sehr bekannt von :)

cu
Thomas
 
ja aber es soll eine marker für vollversionen geben! ich finde aber keine.
 
Moin Moin,

hast du Steven Mc Drouwd denn schon mal angeschrieben?

Meines Wissens nach hat der nur "Geizkragen" als Marke eingetragen,
aber ich mag mich irren...

Ahoi, DON HARMS
 
was soll der damit zu tun haben?

die domain vollversion gehört dem nicht.
 
cool bleiben.

yupp... aber allerdings auch einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung entgegensehen, die wohl zu Deinen Gunsten ausgehen wird, aber die "Schlacht" erstmal geschlagen werden muss.
Kommt bei diesem "Sport" immer wieder vor.

grüsse,
engel
 
Soll er doch mal seinen Markeneintrag vorlegen. In Deutschland hat er offensichlich keinen. Außerdem würde er auch keinen wirksamen Markenschutz für bzw gegen diese absolut generische Domain bekommen.

Ich empfehle notfalls eine negative Feststellungsklage, z.B. durch RA Strömer in Düsseldorf, der hat sowas schon bei diversen Domains erfolgreich durchgezogen.

Grüsse

123meins
 
Bekomme solche Briefe/Vorab-Faxe/Vorab-Emails auch ab und zu. Ist halt das "Risiko" wenn man Domains catcht.
Habe bisher immer um einen schriftlichen Nachweis der jeweiligen Rechte gebeten, und die Gegenpartei nicht im Zweifel gelassen, dass ich einer Auseinandersetzung vor Gericht positiv entgegen sehe. Das ganze natürlich sehr sachlich und freundlich.
Bin damit in der Vergangenheit sehr gut gefahren.
Die Von Christoph angesprochene negative Feststellungsklage werde ich dann ggf. nächstes mal auch mit ins Spiel bringen...

Happy fishing...

Sven
 
Naja, er hat geschrieben er ist im Besitz EINER Wortmarke und hat nicht näher ausgeführt welche das denn sein mag :) Das er Betreiber der Seite vollversion.de ist hat allerdings mit der Domain vollversionen.de nicht im geringsten was zu tun.
Ich hatte solche Fälle schon öfter und einige Male habe ich tatsächlich eine schnelle und unkomplizierte Regelung mit dem Vorbesitzer getroffen - nämlich immer dann wenn es um eine tatsächlich für den Betrieb eines Unternehmens wichtige Domain ging und der Vorbesitzer nachweislich nichts für den Verlust konnte. Ein bisschen Fairness hat auch in diesem Business noch keinem geschadet. Allerdings gehört dazu auch nicht sofort mit einem Anwalt und obskuren Marken zu drohen. Mein Tipp: Sag ihm er soll Dir die Markenurkunde für die Wortmarke "vollversionen" vorlegen und mit 90%iger Wahrscheinlichkeit hast Du Ruhe. Im übrigen würde Dich auch ein tatsächlich vorhandener Eintrag in keiner Weise daran hindern, die Domain in beschreibender Weise nutzen und Werktitelschutz könnte der Kollege maximal auf vollversion.de erreichen. Und die gehört ihm ja auch noch...
Mit freundlichen Grüssen,
Holger

P.S.: Vielleicht findet Ihr ja doch noch eine Ebene auf der man vernünftig miteinander reden kann. Ist wohl an ihm...
 
Ich hatte solche Fälle schon öfter und einige Male habe ich tatsächlich eine schnelle und unkomplizierte Regelung mit dem Vorbesitzer getroffen

yupp, sowas kannst Du, ich, und viele andere hier ganz sicher auch.

Dennoch sollte man auch man ganz klar dazu sagen: wenn man sich bei dem ganzen Vorgang "verhaspelt", geht das auch mal leicht nach hinten los.

Sprich: nicht jeder kennt sich in der Materie aus!

Hier liest man immer von der Leichtigkeit des Seins.... die trifft aber nur auf die zu, die in dem Bereich "Fit" sind....
Und Orbito scheint mir in diesem Bereich nicht "Fit" zu sein...ansonsten würde er diese Frage gar nicht stellen, und damit birgt eine "lockere Selbstregulierung" seinerseits ein gewissens Risiko.

grüsse,
engel
 
Jo, und Mr. Mc Drouwd ist ein absoluter Internet Vollprofi mit einigen höchstklassigen
Domains/ Projekten.
Es ist also davon auszugehen, dass er oder seine Vertreter genau wissen, wovon
sie reden.
Sieht mir nach einem billigen Versuch aus, die Domain billig zurückzubekommen,
womit er seinem Image als alter Rappenspalter und Pfennigfuchser zumindest gerecht würde. :Wink:
Das mit der Marke würde ich mir noch mal genau erklären- und mich dann vom
Anwalt beraten lassen.
Um es mal allgemein zu formulieren: Wer mich mit einer vorgeschobenen (Fantom-)
Marke versucht, einzuschüchtern, den würde ich erst recht bluten lassen.
Wer zu blöd ist, seine Domains beisammenzuhalten, soll gefälligst mit den Konsequenzen
leben. Und wenn die Schuld auf anderer Seite, z.B. beim Provider liegt, soll diese
sich halt darum kümmern.
Inzwischen schön die Domain parken und Geld verdienen. :) (nach anwaltlichem O.K.)
Eine Domain wie vollversionen.de dürfte lukrativen Traffic liefern; auch und gerade
wenn unter der Singularversion ein fettes Projekt läuft. Ist in so einem Fall imo
völlig in Ordnung: Strictly generic.
Wer Markenschutz genießen will, sollte markenfähige Domains/ Namen nutzen.
Wer generische Domains nutzt, sollte gucken, dass er alle relevanten Versionen
besitzt und vor allem darauf aufpassen. :)
 
100% ACK an Holger bzgl. Rückübertragung.
Gelegentlich meldet sich ein ehemaliger Domaininhaber. Wenn er glaubhaft machen kann, daß ihn die Dom noch vor kurzem gehörte, bekommt er sie zurück. Ohne wenn und aber - auch wenn ich keine domain-engel bin :)
Vorausgesetz es wird vernünftig angefragt und nicht gepöbelt.

cu
Thomas
 
ich habe mir von der seite markenbusiness.com/de nun einmal die daten zur marke vollversionen rausgeben lassen (avantiQuick) und habe folgendes per mail als eintrag zugeschickt bekommen.

Auch wenn dort stand, das man ausführliche daten bekommt, ist es eher win witz, aber vielelicht hilft es, dort steht ein interessanter teil, was soll ich davon halten?

Document: 1
AN: 903388, TMDW , 09.02.06; Words: 348
NO: Id: XX215129
Reg no: XX215129
Status: Not protectable (Schutzunfähig)
TM: Vollversionen
TD: TP=Word
CC: Int: 42, 35, 38


Heisst das nun, das man es nicht schützen kann und ich die domain behalten kann? wie bekomme ich den markeninhaber raus?

Gruß
Orbito
 
ich habe mir jetzt eine erklärung zuschicken lassen für den eintrag!

Ich denke die wollten mich linken, wenn ich das so ichtig sehe, denn wenn eie marke zurückgewiesen wurde, kann sie ja auch später nich nochmal angemeldet werden oder?


<<<<<<<<<<<<<
kurz zur Erläuterung des Registereintrages:

AN: 903388, TMDW , 09.02.06; Words: 348
NO: Id: XX215129
Reg no: XX215129
Status: Not protectable (Schutzunfähig)
TM: Vollversionen
TD: TP=Word
CC: Int: 42, 35, 38

Die Eintragung der Marke Vollversionen ist als Wortmarke für die Nizzaklassen 35, 38 und 42 vom Deutschen Patent- und Markenamt als nicht schutzfähig zurückgewiesen worden.
Die Registernummer wird in der Datenbank dann mit vorgestelltem Doppel-X geführt.

Bei abgelehnten Marken werden die Daten des Anmelders nicht mehr veröffentlicht.

Insofern liegen zu diesem Eintrag keine weiteren Informationen vor.

Bei einer registrierten Marke wäre der Umfang der übermittelten Daten wesentlich größer.
 
Unter zurückgewiesene oder zurückgenommene Marken lt. DPMA:
----------------------------------------------------------------

Abfragezeitpunkt: 13.02.2006 18:03:26

Aktenzeichen: 399231773

Datum Verfahrensstand: 29.02.2000
Markentext: Vollversionen
Markenform: Wortmarke
Leitklasse: 42
Klassen: 35; 38; 42
Anmeldetag: 22.04.1999
Nicht-Schutzgrund: nicht uscheidk.u.freihbed.M.(8 Abs.2 Nr.1u.2)
Nichtschutz Begründung: beschreibend: Software liegt in kompletter Version vor
Letzter Verfahrensstand: Zurückweisung durch Erinnerungsbeschluss
-------------------------------------------------------

hähä, is wohl nix mit Marke :)
 
danke dafür, endlich mal ein richtiger text ;)
dann können die doch nichts machen oder?
Orbito
 
IMO wie schon gesagt Abzockversuch.
Mich würde interessieren wer dahinter steckt ...

cu
Thomas
 
-- besser ist das ---- ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die den Namen haben wollen, sollen die Dir ein würdiges Angebot machen.

Ich würde den Namen unter keinen Umständen für lau verschenken.
Falls Dir der Name zu heiß ist - ich nehme Dir gern die Last von den Schultern :)

cu
Thomas
 
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