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Vorratsregistrierung kann u.U. unberechtigte Namensanmaßung sein!

Paul_Kuhn

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Vorratsregistrierung von Stadtwerke-Uetersen.de ist unberechtigte
Namensanmaßung

Die Registrierung der Domain stadtwerke-uetersen.de stellt eine un-
berechtigte Anmaßung des Namens eines erst nach der Registrierung
gegründeten namensgleichen kommunalen Versorgungsunternehmens dar,
wenn sie lediglich dem Ziel dient, eine verkaufbare Vorratsdomain zu
erlangen. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg ent-
schieden.

Gibt der Domain-Inhaber an, „zu einem späteren Zeitpunkt die Geschichte
der ehemaligen Stadtwerke im Internet“ bzw. „Bauwerke der Stadt Uetersen“
präsentieren zu wollen und ergibt sich aus der vorgerichtlichen Korrespondenz
ein klares, auf die Veräußerung der Domain gerichtetes Erwerbsinteresse,
so handelt es sich - nach Auffassung der Hamburger Richter - lediglich um
vorgeschobene, die Namensanmaßung verschleiernde Zwecke.

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Urteil vom 24. 09.2009
AZ: 3 U 43/09


Quelle: Titelschutzanzeiger, das Urteil ist hier in Gänze zu lesen

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