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VZ Domainabmahnungen

7do

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18. Mai 2006
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311
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Guckt euch das mal an:

WinFuture.de - StudiVZ mahnt Internetseiten mit 'VZ' im Namen ab

Die haben doch ein Rad ab... Und die Richter auch...

Ist so wie bei T-Offline. Das T- ist als Marke eingetragen. Sprich wenn ihr euch T-Beutel.de holt: Aufpassen!

VZ steht für Verzeichnis und ist einfach eine Abkürzung.. Man kann doch nicht überall eine Marke drauf anmelden.

Was kommt als nächstes? 24 als Marke? -online als Marke? Oder vielleicht direkt Buchstaben? Oha, deine Domain hat ein "a" drin, würde ich löschen...
 
Warum legen die keinen Streitwert i. H. v. 150.000.000 EUR fest? Dann verdient der tolle Anwalt auch gleich mal etwas mehr mit.

Das, was die verzapfen, ist purer Betrug.

Michal
 
sagt noch gar nichts, abgemahnt, bzw. eine abmahnung/unterlassung ist gleich geschehen.
hatte auch vor kurzem mal einen fall. abmahnung erhalten, dann dagegenen neg. feststellungsklage eingereicht, diese gewonnen, dann schadenersatzklage eingereicht, diese ebenfalls gewonnen

ich sehe sowas rel. gelassen. kommt natürlich auf den sachverhalt an, aber geklautes design usw ist unabhängig davon unschön, bzw. suboptimal:egg:
 
Natürlich ist es unverschämt, einfach wegen zwei aufeinander folgende Buchstaben abzumahnen. Das ist ähnlich skuril wie, jemanden zu verklagen, weil das Haustier in der Mikrowelle anfängt zu brennen. Nur dass es hier die trifft, die die geringeren finanziellen Mittel haben.
Nun, damit ist der Ruf von StudiVZ ja jetzt ganz im Eimer.

Das mit dem Design allerdings: Was ist daran schlimm eines zu erwerben und auf einer Internetseite zum Einsatz zu bringen? Solange das abgesprochen ist, ist doch alles in Butter. Macht einen nicht seriöser aber egal.

Doch wie gehe ich denn sicher, dass nicht zufällig eine von millionen Webseiten zufällig ein ähnliches Design wie meines verwendet? Da sollte man dann schon ganz genau prüfen. Wenn dazu noch der Inhalt sich ähnelt bzw. das Konzept, dann ist das wahrscheinlich geklaut.
 
Das Ding ist ja, das studivz das Design auch fast schon komplett von facebook geklaut hat, also warum soll man dem Dieb noch Lizenzgebühren dafür zahlen?
 
imo

Wann wird das Gesetz mal geändert? Es kann doch nicht so weiter gehen...

Gruß

Martin
 
Guckt euch das mal an:

WinFuture.de - StudiVZ mahnt Internetseiten mit 'VZ' im Namen ab

Die haben doch ein Rad ab... Und die Richter auch...

Ist so wie bei T-Offline. Das T- ist als Marke eingetragen. Sprich wenn ihr euch T-Beutel.de holt: Aufpassen!

VZ steht für Verzeichnis und ist einfach eine Abkürzung.. Man kann doch nicht überall eine Marke drauf anmelden.

Was kommt als nächstes? 24 als Marke? -online als Marke? Oder vielleicht direkt Buchstaben? Oha, deine Domain hat ein "a" drin, würde ich löschen...


Hallo CD-Gemeinde,

die Abmahnwelle der StudiVz.de - Eigner geht munter weiter.

Erst heute wurde über die Abmahnung für BoerseVz.de berichtet.
DGAP-News: BörseVZ - News - FOCUS Online

Wer sich also unnötig Ärger vom Hals halte möchte, sollte die
Finger vom Registrieren von Domains mit ...Vz.de lassen.


Norbert
Domado
 
man kann das Ganze aber auch anders sehen, wenn sich dieser Herr hier:

StudiVZ: PR-Desaster wegen Abmahnung

das nämlich NICHT gefallen läßt und damit durchkommt, dann hat diese
"nette" AbmahnstudiVZFirma nämlich ganz schlechte Karten.

siehe dazu insbesondere:

StudiVZ
kann es nicht sein lassen,
oder wie kommt man schnell und günstig an Domains.


Hierzu sei folgendes gesagt:
Zum einem ist die Marke StudiVZ höchst umstritten, und rechtlich eventuell gar nicht haltbar.
Diesbezüglich werden wir gegebenenfalls die Markenrechte an Studivz grundsätzlich anfechten und in Frage stellen.
Zum anderen hatte StudiVZ bisher mit ihren Klagen nur Erfolg,
da sich die Klagen gegen Studenten und kleine Einzelkämpfer richteten.

Diesmal jedoch hat sich StudiVZ einen Gegner herausgesucht,
der nicht nur bereit ist die Herausforderung anzunehmen,
vielmehr, es sich auch noch leisten kann jahrelang zu klagen.

Wenn StudiVZ gerne die 27 Domains haben will, so dürfen sie diese gerne kaufen.
Ab 100.000 pro Domain sind wir bereit zu verhandeln.
Ein Holländischer Erotikdienstleister hätte die Domains auch alle sehr gerne.

Doch auf dem Wege einer Klage
wird es ein langer Weg werden.

StudiVZ stützt seine Klage auf die Nennung von VZ in der Domain.
Na wenn das so ist - uns gehören die Markenrechte an IN ist DRIN Urkundennummer 303 09 774, Aktenzeichen: 303 09 774.4/35

Sollte sich ein Richter finden der einer Klage wegen zweier Buchstaben recht gibt,
na dann können wir ja jeden Domaininhaber verklagen der in seiner Domain eines der Wörter in ist oder Drin verwendet.
Insgesamt gibt es über 200 eingetragene „VZ“ Marken.
Darunter Marken VZ Vermögenszentrum VZ Videozone BVZ, OVZ, MVZ,
PatientVZ, PrakiVZ, FetenVZ, PartyVZ, KlientVZ, AzubiVZ, FotoVZ, UrlauberVZ.

Wir sehen der Klage sehr gelassen entgegen,
und freuen uns auf die juristische Auseinandersetzung.

Mit herzlichen Grüßen
Hans – Jürgen XXXXXXX
Geschäftsführender Gesellschafter


hier auch die Abmahnung und die komplette Antwort:

StudiVZ: Fortsetzung der Abmahnwelle


oder im aktuellem Fall auch hier:

w:o - BoerseVZ verklagt StudiVZ - wallstreet-online.de -



LG
Tobi
 
Zuletzt bearbeitet:
"Zudem ist uns die Benutzung der Zeichen als Bestandteile von folgendes Domains aufgefallen:

„schulfreundevz.de“, „schuldfreundevz.at“, „schulfreundevz.ch“, schulfreundevz.com“, „schulfreundevz.net“, „schulfreundevz.info“, „schulfreunde.eu“, schulfreunde-vz.de“, „schulfreunde-vz.at“, „schulfreunde-vz.ch“, „schulfreunde-vz.com“, „schulfreunde-vz.net“, „schulfreunde-vz.info“, „schulfreunde-vz.eu“,,,insidervz.at“, „insidervz.ch“, „insidervz.com“, „insidervz.net“, „insidervz,info“, „insidervz.eu“, „insider-vz.de“ „insider-vz.at, „insider-vz.ch“, „insider-vz.com“, „insider-vz.net“, „insider-vz.info“ und „insider-vz.eu“.

Obwohl ich schulfreundevz schon ziemlich dreist finde. Aber die Facebook-Nachäffer haben eine ziemlich große Klappe und ich hoffe, dass sie scheitern.

Aloha,

Rainer

Insider.BIZ
 
ich würde da da ja auch gern mitmischen..Vielleicht jemand interesse!? abmahnvz.de :-)

lg Gundi
 
Das kürzlich gestartete Wertpapier-Netzwerk BörseVZ nennt sich nun B-VZ (B-VZ - Das Börsianer-Verzeichnis). Unter der bisherigen Adresse heißt es dazu: “Eine einstweilige Verfügung der StudiVZ Ltd. untersagt uns leider die weitere Verwendung der Domain www.boersevz.de”. Das Wertpapier-Netzwerk und das Studenten-Netzwerk studiVZ liegen schon einige Wochen im Clinch. Ende Juli erhob BörseVZ-Initiator Ralf Müller selbst Klage gegen StudiVZ: Mit Hilfe einer sogenannten negativen Feststellungsklage soll gerichtlich geklärt werden, dass StudiVZ keine Unterlassungsansprüche gegen BoerseVZ habe. Gegen die einstweilige Verfügung hat Müller bereits Widerspruch eingelegt. Entscheidend ist es für ihn aber, “die Angelegenheit im sogenannten Hauptsacheverfahren zu klären – auch wenn dies mehrere Monate oder sogar Jahre dauern wird. Wir lassen uns nicht unterkriegen”.

Quelle: Kurzmitteilungen: WhatsYourPlace, Tradoria, blogage.de, Talentarena, BörseVZ, LinkedIn, IdeaLab 2008 :: deutsche-startups.de
(dort der 5. Abschnitt auf der Seite)
 
jepp, hatte ich auch verfolgt, allerdings ist die Info nicht soo neu, hatte das schon vor ner Weile woanders gepostet.

Ich hoffe, der zieht das durch und gewinnt.
Ich hab kein Problem, dass die Seiten abmahnen, die im Bereich Schüler/Studenten agieren mit dem Kürzel VZ, aber nicht in völlig
artfremden Bereichen.

LG
Tobi
 
Heute in den Domain-nachrichten von Domainrecht.de:

Autor: RA Florian Hitzelberger, 29.08.2008
Die Auseinandersetzungen um VZ-Domains nehmen an Schärfe zu: wie das Wertpapier-Netzwerk BörseVZ in seinem Internetangebot bestätigt, hat die StudiVZ Ltd., ein Unternehmen der Verlagsgruppe Holtzbrinck, vor dem Landgericht in Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach ist dem Netzwerk untersagt, die Bezeichnung "BörseVZ" im geschäftlichen Verkehr zu nutzen.

Ausweislich der von BörseVZ im Internet veröffentlichten Antragsschrift vom 05. August 2008 wehrt sich StudiVZ gegen das von der Kulmbacher "flatex & friends" betriebene Netzwerk mit der Behauptung, eine Ruf ausbeutende Anlehnung an ihre marktführenden Online-Netzwerke "studiVZ" und "schülerVZ" zu sein, was eine Verwechslungsgefahr hervorrufe. Durch die Verwendung der Kennzeichnung BörseVZ und anderer Zeichen mit der Endung "VZ" soll sich BörseVZ in die Kennzeichenfamilie von StudiVZ einreihen und so deren Wertschätzung und Unterscheidungskraft ausbeuten. Dabei kann sich StudiVZ auf eine Reihe günstiger Gerichtsentscheidungen berufen, darunter gegen die Kennzeichen "fussballerVZ", "bewerberVZ", "RotlichtVZ" und "MatheVZ". Auf eine dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung vorausgegangene Abmahnung habe BörseVZ die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Das LG Hamburg erließ daraufhin am 07.08.2008 antragsgemäß eine einstweilige Verfügung, die es dem Börsennetzwerk untersagt, "boerseVZ" im geschäftlichen Verkehr zu nutzen (Az. 312 O 464/08). Die Domain boersevz.de ist derzeit gesperrt, stattdessen ist man auf b-vz.de ausgewichen.

Doch damit will es BörseVZ nicht bewenden lassen und hat gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Aus dem ebenso einsehbaren Widerspruchsschriftsatz geht hervor, dass man am 31.07.2008 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth in der Hauptsache negative Feststellungsklage eingereicht hat, so dass die Verfügung unzulässig wäre, zumal dies StudiVZ bereits seit dem 04. August 2008 – also ein Tag vor dem eigenen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung – bekannt gewesen sein soll. Bei BörseVZ gibt man sich kämpferisch: "Aufgrund der völlig unterschiedlichen Zielgruppen – hier Schüler und Studenten, dort Aktionäre und Börsianer – sehen wir uns im Recht", meint BörseVZ-Initiator Ralf Müller. Er ist überzeugt, den Rechtsstreit zu gewinnen: "Wenn es sein muss, gehen wir in dieser Sache bis zum Bundesgerichtshof (BGH)." Es könne nicht angehen, dass eine Firma das alleinige Nutzungsrecht von zwei Buchstaben (VZ) für sich beansprucht, wenn es um die Namensgebung von Internetdomains geht; dann müssten nämlich auch sämtliche Domains der deutschen Verbraucherzentralen wie etwa www.vz-saar.de verboten werden.

Anzeichen, dass StudiVZ seinerseits aufgeben könnte, gibt es ebenfalls nicht. StudiVZ hat dabei einige bestätigende Urteile im Rücken: nach Ansicht zum Beispiel des Landgerichts Köln (Urteil vom 2. Mai 2008, Az. 84 O 33/08) ist die Namensendung "VZ" markenrechtlich geschützt. Inhabern von Domains mit der Endung "VZ" ist damit zur Vorsicht zu raten, zumal der vom Landgericht Hamburg angesetzte Streitwert von EUR 150.000,– (in Köln waren es gar EUR 275.000,–) ein hohes Kostenrisiko mit sich bringt.
- Zitatende -

Ich finds auch sehr gut, daß sich da mal jemand - auch kostenintensiv - gegen die Kopierteskaufendanngegenandereklagen wehrt. Das obige Urteil vom Landgericht Köln halte ich für einen Riesenschmarrn.

Grüße
Xandra
 
Markengrabbing kostet Image!

Entscheidend ist es für ihn aber, “die Angelegenheit im sogenannten Hauptsacheverfahren zu klären – auch wenn dies mehrere Monate oder sogar Jahre dauern wird. Wir lassen uns nicht unterkriegen”.

Leider haben m.E. auch Trittbrettfahrer studivz dazu eingeladen, sehr aggressiv gegen alle "sog. Kennzeichenverletzer" vorzugehen, was in eine mittlerweile medienwirksame Abmahnorgie ausartet, m.E. haben webmaster, die losgelöst sämtlicher Risiken umstrittene Kennzeichen in ihren Domainnamen verwenden, die Richter zum letzten fragwürdigen Urteil geradezu ermuntert.

Könnte auch sein, dass die Macher um Studivz samt ihrem Rechtsbeistand in voller Angriffslust ihr medienwirksames Eigentor vorbereiten, die Streitigkeiten sind mittlerweile in voller Munde, mal abgesehen vom Imageverlust macht sich dieser Verein geradezu lächerlich mit seiner zweifelhaften (Werbe)Kampagne, der mit früheren Auseinandersetzungen um -hp- für Hewlett Packard nicht zu vergleichen ist!

M.E. kann studiovz für das Kennzeichen -vz- kein Alleinstellungsmerkmal für sich beanspruchen, da aktuell das Kürzel -vz- in der öffentlichen Wahrnehmung eher mit juristischen Streitigkeiten und Serienabmahnungen in Verbindung gebracht wird als mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit, vielleicht erreichen die somit eine solch überragende Bekanntheit ihres Kennzeichens, welches am Schluss nicht mehr unterscheidungsfähig und somit schutzwürdig ist, gut Spass beiseite :D

Denke, es ist von grosser Bedeutung, ob ich einen ähnlichen Domainnamen wähle, den Kontent oder zumindest die Geschäftstätigkeit samt CI 1 zu 1 kopieren, womit eine Verwechslungs- und Verwässerungsgefahr samt dreister Rufausbeutung begründet ist!

Deutsche Richter sollten sich für die Zukunft mehr bewusst werden, dass viele Abmahnungen mit bona fida business nichts mehr gemein haben, sondern nur das Ziel haben, mit zweifelhaften Abmahnungen Kasse zu machen oder unliebsame Mitbewerber aus dem Markt zu fegen und nachhaltig der deutschen, mittelständischen Wirtschaft eher schadet als nutzt!

Mein kurzer Senf dazu.

MFG.
 
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