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VZ Domainabmahnungen

Entscheidend ist es für ihn aber, “die Angelegenheit im sogenannten Hauptsacheverfahren zu klären – auch wenn dies mehrere Monate oder sogar Jahre dauern wird. Wir lassen uns nicht unterkriegen”.

Leider haben m.E. auch Trittbrettfahrer studivz dazu eingeladen, sehr aggressiv gegen alle "sog. Kennzeichenverletzer" vorzugehen, was in eine mittlerweile medienwirksame Abmahnorgie ausartet, m.E. haben webmaster, die losgelöst sämtlicher Risiken umstrittene Kennzeichen in ihren Domainnamen verwenden, die Richter zum letzten fragwürdigen Urteil geradezu ermuntert.

Könnte auch sein, dass die Macher um Studivz samt ihrem Rechtsbeistand in voller Angriffslust ihr medienwirksames Eigentor vorbereiten, die Streitigkeiten sind mittlerweile in voller Munde, mal abgesehen vom Imageverlust macht sich dieser Verein geradezu lächerlich mit seiner zweifelhaften (Werbe)Kampagne, der mit früheren Auseinandersetzungen um -hp- für Hewlett Packard nicht zu vergleichen ist!

M.E. kann studiovz für das Kennzeichen -vz- kein Alleinstellungsmerkmal für sich beanspruchen, da aktuell das Kürzel -vz- in der öffentlichen Wahrnehmung eher mit juristischen Streitigkeiten und Serienabmahnungen in Verbindung gebracht wird als mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit, vielleicht erreichen die somit eine solch überragende Bekanntheit ihres Kennzeichens, welches am Schluss nicht mehr unterscheidungsfähig und somit schutzwürdig ist, gut Spass beiseite :D

Denke, es ist von grosser Bedeutung, ob ich einen ähnlichen Domainnamen wähle, den Kontent oder zumindest die Geschäftstätigkeit samt CI 1 zu 1 kopieren, womit eine Verwechslungs- und Verwässerungsgefahr samt dreister Rufausbeutung begründet ist!

Deutsche Richter sollten sich für die Zukunft mehr bewusst werden, dass viele Abmahnungen mit bona fida business nichts mehr gemein haben, sondern nur das Ziel haben, mit zweifelhaften Abmahnungen Kasse zu machen oder unliebsame Mitbewerber aus dem Markt zu fegen und nachhaltig der deutschen, mittelständischen Wirtschaft eher schadet als nutzt!

Mein kurzer Senf dazu.

MFG.

100% ack. Mehr gibts eig. nicht zu sagen. :top:
 
Na, jetzt mal unabhandig ob StudiVZ von Facebook abgekupfert hat oder nicht.

Bevor StudiVZ angefangen hat, die "Bezeichnung" VZ zu benutzen, war es allgemein nicht üblich, VZ als Abkürzung für das Wort Verzeichnis zu nutzen.

Nachdem der Laden angelaufen ist, ist Hinz und Kunz im Windschatten mitgefahren um sich mit VZ zu profilieren.

Ähnlich war es teilweise ja auch mit XYZ-Scout24.

Meine Fresse - ein wenig mehr unternehmerische Kreativität würde ich mir von den Trittbrettfahrern wünschen.

Ich stehe sicherlich sehr isoliert mit meiner Meinung da, aber ich würde mich auch ärgern, wenn ich ein Portal mit einem Kunstbegriff öffne und jeder lehnt sich dort an.

Ich heisse aber mitnichten die Abmahn- und Klagewellen gut. Wie auch immer: Deutsche Unternehmer und Webseitenmacher: Lasst Euch selbst was einfallen.

So, jetzt gebe ich mich zum Draufrumhacken frei :-)
Gruss

Gerald


PS (nachträglich hinzugefügt):
Ich habe gelesen "Alternativ können wir uns eine einvernehmliche Lösung des Konflikts vorstellen. Eine solche könnte darin bestehen, dass Sie die Domains auf uns übertragen."

Also, denen geht es nicht darum, durch Abmahnungen reich zu werden, sondern ihre Marke zu schützen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Recht Gerald, sehe ich ganz genauso. Die Nutzung von VZ als Bestandteil eines Namens für ein Webportal ist Rufausbeutung von StudiVZ.

Wer sich bei StudiVZ wohlgefühlt hat, erwartet, dass er bei ManagerVZ ebenso gut bedient wird.

Frank
 
heise online - 28.04.09 - Dritte juristische Front im Plagiatstreit zwischen Facebook und StudiVZ eröffnet

Der US-amerikanische Social-Community-Betreiber Facebook und sein deutscher Konkurrent StudiVZ kämpfen inzwischen an drei juristischen Fronten gegeneinander. Nachdem Facebook im vergangenen Juli in Kalifornien Klage gegen die StudiVZ-Betreiber eingereicht hatte, weil diese bei der Gestaltung ihres Portals in erheblichem Umfang vom Vorbild Facebook abgekupfert haben sollen, konterte der damalige StudiVZ-CEO Marcus Riecke mit einer Feststellungsklage beim Landgericht Stuttgart, um "von deutschen Gerichten feststellen zu lassen, dass die von Facebook erhobenen Vorwürfe nicht zutreffend sind". Laut amerikanischen Gerichtsdokumenten (PDF-Datei) reichte Facebook am 19. November 2008 dann zudem Klage beim Landgericht Köln gegen StudiVZ ein, das Anfang 2007 für über 50 Millionen Euro von der Verlagsgruppe Holtzbrinck übernommen worden war. Am heutigen Dienstag fand vor der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln nun die erste mündliche Verhandlung statt, in der laut dpa die Vorwürfe bekräftigt wurden, StudiVZ habe Aussehen, Funktionsmerkmale sowie Dienste und damit das geistige Eigentum von Facebook kopiert. Zudem soll StudiVZ illegal auf Facebook-Computersysteme Zugriff gehabt und sich Daten, darunter den Facebook-Quellcode, verschafft haben. Facebook hat StudiVZ deshalb auf Unterlassung verklagt. Ein Sprecher von StudiVZ bezeichnete die Vorwürfe unterdessen als haltlos. Der Vorsitzende Richter schlug vor, die Prozessbeteiligen sollten sich nach Möglichkeit außergerichtlich auf die Beauftragung eines Gutachters einigen. Dieser solle durch einen Vergleich der Quellcodes der Kontrahenten feststellen, ob und was kopiert worden ist. Kommt es zu keiner Einigung, soll Mitte Juni eine Entscheidung des Gerichts gefällt werden.
Facebook, das derzeit über 200 Millionen Nutzer zählt, aber kein Geld hat, war im Jahr 2004 von dem Studenten Mark Zuckerberg gegründet worden. Zuckerberg selbst wurde unterstellt, das Facebook-Konzept von Kommilitonen geklaut zu haben. Durch einen Vergleich konnte er die Sache schließlich aus der Welt schaffen. Später wurde bekannt, dass Facebook 65 Millionen US-Dollar für die Beilegung des Rechtsstreits zahlte. StudiVZ wurde im Oktober 2005 gegründet und kommt eigenen Angaben zufolge inzwischen auf über 5,5 Millionen registrierte Mitglieder. Anlehnungen an den eigenen StudiVZ-Namen wie im Fall "BörsenVZ" verfolgt die Holtzbrinck-Tochter juristisch und begründet dies mit einer "außergewöhnlich hohen Bekanntheit" ihrer Social Networks in der Zielgruppe der 14- bis 29-Jährige und einem Anspruch auf den "Schutz einer Kennzeichenfamilie für Zeichen [...], die nach dem Prinzip 'Interesse/Interessengruppe + VZ' gebildet werden".




Ich hoffe um ein gerechtes Urteil in der Sache Facebook ./. Studivz,
mehr sag ich mal nicht. Die eine oder andere Funktion zu "adaptieren" ist eine Sache, 100% ein Projekt vollständig einfach abzukupfern eine (absolut dreiste) andere.

Eine 100%Kopie ist eine 100%Kopie ist eine 100%Kopie.
Sehr bedauerlich wenn sowas durchkäme.
Bei aller Parteilichkeit von Befangenen.

Xandra
 
Zuletzt bearbeitet:
mal abgesehen vom Abkupfern, geht's hier für meinen Geschmack eher um Revierstreitigkeiten für social networks, wo zwei Giganten versuchen, sich gegenseitig in die Tonne zu treten und der Verlierer zum Restwert geschluckt werden darf :boxing:
 
mal abgesehen vom Abkupfern, geht's hier für meinen Geschmack eher um Revierstreitigkeiten für social networks, wo zwei Giganten versuchen, sich gegenseitig in die Tonne zu treten und der Verlierer zum Restwert geschluckt werden darf :boxing:
meiner Meinung nach geht es um viel mehr als Revierstreitigkeiten und
daraus folgendem Restwert.
Nämlich um: grundsätzlich, wie weit darf man ungestraft in solch einer Tiefe, in solch einem Maße, in solch einer Schöpfungstiefe abkupfern. Ohne Rechte zu verletzen.
Ohne Lizenzgebühren und all sowas.

Es wird dreist abgekupfert ohne auch nur einen Heller dafür zu bezahlen und gleichzeitig maßt man sich an, sich im Recht zu wähnen, Inhaber von Domains die die Buchstabenfolge vz beinhalten abmahnen zu dürfen. Und viele deutsche Gerichte sind auch noch so unverschämt dumm, daß mitzutragen.
Nur meine Meinung.
 
@ Xandra,

leider traurige Realität, Grössenwahn und Dreistigkeit kennen keine Grenzen, die kleinen Publisher mit Bodenhaftung können es nur besser machen;-)

MFG.
 
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