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Warum bietet man auf Markenname (aktuell converse)

sleepalot

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27. Feb. 2014
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Werde da als Anfänger nicht schlau...

Habe gesehen, dass bei einigen Snapdiensten die Domain converse*ch div. Gebote hatte (höhe habe ich nicht mehr im Kopf). Dabei weiss doch irgendwie JEDER (sogar ich als Anfänger), dass da viieellleeeeiiiicht *ironie aus* eine Marke ergo Markenschutz dahinter ist.

Zudem hat doch gerade Converse die letzte Woche div. andere (grosse) Firmen verklagt bzgl. Imitaten von Schuhen.

Welche suizidalen Absichten stecken da dahinter?

PS: und ja, bei PremiumSale ist die jetzt in Auktion...
 
Markenschutz ist ja an mehrer Faktoren gebunden, das bedeutet der Name ist bei einer bestimmten und festgelegten Verwendung geschützt.

Darüber wurde und wird ja viel geschrieben... Grob gesagt geht es um: "Verwechslungsgefahr", "Böser Vorsatz, wie z. B die Domain nur zu erwerben, damit der Markeninhaber sie einem abkauft", "Konkurenz mit gleichartiken Artikeln oder Werbeeinnahmen" ...

"Der berechtigte Markeninhaber kann vom unberechtigten Domainbetreiber Unterlassung der Nutzung und Übertragung der Domain verlangen. Allerdings nur, wenn die Domain für die von der Marke geschützten Waren und Dienstleistungen genutzt wird. Darüber hinausgehende Ansprüche sind möglich (zum Beispiel Schadensersatz), hängen aber vom Vorliegen von Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz beim unberechtigten Domainbetreiber ab."

(Inzwischen gibt es auch die Möglichkeit, falls der nicht Domaininhaber Recht bekommt, das unter dem Domainnamen ein Sperrvermerk als Webseite angezeigt wird damit erspart sich der Markeninhaber das löschen, oder übertragen auf Ihn.)

das ist natürlich nicht als rechtliche Beratung zu verstehen, jeder Einzelfall muss selbst geprüft werden und die Rechtsprechung kann unterschiedlich ausfallen.

Ein, Zwei Konfilktfälle hatte ich bisher die ich noch gut lösen konnte.

Converse® ist ein Schuhersteller

converse {adj} bedeutet aber auch:
umgekehrt
gegenteilig
wechselseitig


converse
Gegenteil {n}
Umkehrung {f}
Verkehr {m}


converse [discourse, contact]
Umgang {m} [gesellschaftlich]

Damit kommt es auf die Nutzung und das Auftreten (wenn eine Webseite erstellt wird) der Domain an.
 
Hallo,

hatte aus Unwissenheit, bzw. schlechter Recherche auch schon Markennamen im Portfolio, die ich dann ganz schnell wieder gelöscht habe, auch wenn angekauft!

Das Risiko ist einfach zu groß, hier rechtliche Probleme zu bekommen.

Grundsatz u.a. im Domainerbusiness: Keine Markennamen, sonst kanns mal ganz ganz schnell sehr teuer werden, wenn man Pech hat ;-).


Viele Grüße
HP
 
... Grundsatz u.a. im Domainerbusiness: Keine Markennamen, sonst kanns mal ganz ganz schnell sehr teuer werden, wenn man Pech hat ;-). ... HP
Natürlich pflichte ich dem bei...
Nur in der Praxis wird das immer schwieriger, da es geadezu ein Geschäftsmodell zu sein scheint Wörter als Marke zu schützen.
Geschützt als Marke sind auch viele umgangssprachlich genutze Wörter, wie z. B. in Englisch: Apfel, Süßigkeiten, Auto, Spielzeug, Geld, Leben, weich u . s. w.
Auch das Wort: Party, Sex, Glas

Da fällt es schwer zur Sicherheit alle als Marke in jedem Fall anzuerkennen.

Car. oder mit Zweitem Wort, Bindestrichfariante u. s. w. ging dann nicht,
applejuice. (Apfelsaft für einen Safthersteller) auch nicht und einen Bogen um Party und Sex zu machen ist auch schwierig.

:sheep:Natürlich mache ich inzwischen einen starken Bogen um sehr eingesessene Begriffe die keine oder wenig Mehrfachverwendung haben, wie: P e r s i l, G o o g l e, ... Personennamen die ich nicht trage wie M e r c e d e s ...

Aber Toy, car, sex, und money brauche ich schon :love:.

Löwe
 
Habe mal gelesen..."wenn es im Duden steht"...aber ist natürlich mit manchen Wörter trotzdem nicht unproblematisch.

Ganz klar die Finger weg meinte ich bei klaren Markenschutzverstößen, wie z.B. Bluray, ebayxyz oder applexyz... das sieht man ja immer wieder.


Viele Grüße
HP
 
Eigentlich ist es ganz einfach:

Die Absicht zählt.

Ein Begriff kann genauso Schutz erhalten ob ein Markenrecht eingetragen ist oder nicht.

Kommt es zum Rechtsfall (was man natürlich im Vorfeld so gut wie möglich vermeiden muss durch Auswahl der Namen) wird betrachtet was denn die Absicht desjenigen war der die Domain sich geholt hat.

Ist ein Absicht erkennbar das er Vorteile durch Namensähnlichkeit mit einem Anderen Markttreiben erlangen will, sieht es schlecht aus.

Ergo muss "nur" Jeder sich selbst betrachten warum er diesen Namen gewählt hat und wie er Ihn verwenden will ( Nicht Wissen schützt allerdings nicht vor Strafe).

Sind die Motive "Bereicherung", "Konkurenz", "Abkupfern", "Schädigung des Anderen" sind es schlecht aus.

Rechtlich, in den ersten Instanzen, wird es wohl so sein das der, der den Fall entscheidet sich ein Bild des Angeklagten macht, nach diesem "Bild" wird er dann entscheiden (unter Zuhilfe Name unterschiedlich ausgelegter Gesetze, Bestimmungen, Markenschutz, Vergleichsfälle u. s. w. )

@H P (Auseinandergeschrieben da ich gerade nicht nachgeschaut habe ob HP geschützt ist)
Deine Beispiele: Bluray, ebayxyz oder applexyz...
empfinde ich als sehr treffend.

Löwe
 
Es gibt auch genug Markennamen die beschreibend sind. Hier muss man eben nur aufpassen, dass man nicht die Markenrechte verletzt sondern die Domain beschreibend verwendet. Wenn es zu einer Klage kommt, muss der Kläger d.h. der Markeninhaber BEWEISEN, dass der Domaininhaber bösgläubig die Domain registriert hat - und das ist, wenn der Domaininhaber gar nicht die Markenrechte verletzt hat, wohl sehr schwer möglich. Wenn der Begriff keine Verkehrsgeltung hat, dann kommt sowieso nur eine Unterlassung für diesen geschützten Bereich in Frage sofern man die Marke doch verletzt hat (z.B mit Werbung) aber KEINE Löschung (und schon gar kein TRANSFER).

Bei eBay, Amazon, Microsoft etc. ist sowieso klar, dass man die Finger davon lassen soll, "converse" sehe ich als unbedenklich an, wenn man hier etwas beschreibendes draufpackt und keine Werbung für den geschützten Markenbereich einblendet.
 
Ich habe heute Nacht bei meiner (leider nachträglichen) Markenrecherche gesehen, dass ein Name, den ich für eine Übersetzung gehalten habe, ein geschützter Begriff ist. So ein Mist!
Bin grade dabei die Löschung zu beantragen...
 
Es gibt auch genug Markennamen die beschreibend sind. Hier muss man eben nur aufpassen, dass man nicht die Markenrechte verletzt sondern die Domain beschreibend verwendet. Wenn es zu einer Klage kommt, muss der Kläger d.h. der Markeninhaber BEWEISEN, dass der Domaininhaber bösgläubig die Domain registriert hat - und das ist, wenn der Domaininhaber gar nicht die Markenrechte verletzt hat, wohl sehr schwer möglich. Wenn der Begriff keine Verkehrsgeltung hat, dann kommt sowieso nur eine Unterlassung für diesen geschützten Bereich in Frage sofern man die Marke doch verletzt hat (z.B mit Werbung) aber KEINE Löschung (und schon gar kein TRANSFER).

Bei eBay, Amazon, Microsoft etc. ist sowieso klar, dass man die Finger davon lassen soll, "converse" sehe ich als unbedenklich an, wenn man hier etwas beschreibendes draufpackt und keine Werbung für den geschützten Markenbereich einblendet.

Danke Harry!! und ja, ich weiss, das war keine Rechtsberatung...
 
Ich würde sagen manche inetressiert das nicht,wenn sie Maken Domains
kaufen..

Weil sie zuviel Geld besitzen und alles wurscht ist....

Wenn ich sehe wivieleMarken Domains jeden Tag aufs neue über all gekauft werde.

Manchmal kaufen auch Marken Inhaber solche Domains um einfach unter Umständen
lange und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden...
 
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