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Warum gilt bei Domainbörsen nicht das gleiche wie

kirschrother_lump

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Registriert
24. Apr. 2001
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103
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im richtigen Leben wo durch Angebot und Annahme des Angebots ein Kaufvertrag zustande kommt.

Was für ein Blödsinn mit den Domainbörsen.

Ich habe auf zwei meiner Domains ein Gebot erhalten. Natürlich schön brav sofort geantwortet, wie die Empfehlung der Domainbörse ist.

Erstes Gebot war 100,00 EURO
Mein Gegengebot war 500,00 EURO
Zweites Gebot war 250,00 EURO
Drittes Gebot war 333,00 EURO
Mein Gegengebot war 400,00 EURO
Viertes Gebot war 333,00 EURO
Mein Gegengebot war 375,00 EURO
Fünftes Gebot war 349,00 EURO

und Zuschlag von mir.

Und jetzt! Ich mich schon gefreut und gewartet bis sich der Bieter meldet. Meldung kam! Verhandlung abgebrochen!

So ein Blödsinn - warum verhandle ich, wenn er noch Abbrechen kann, obwohl er den Zuschlag von mir erhält.

Die Domainbörse ist natürlich die mit den Vier-Buchstaben.

Bringt halt doch alles nichts.

Gruß
kirschrother_lump
 
Re: Warum gilt bei Domainbörsen nicht das gleiche

Solange bei dieser Art Domainbörsen keine Rechtliche Bindung an das Gebot besteht (wie z.B. bei Ersteigerungen in ebay) kannst Du die Sache sowieso vergessen.
Carnot
 
Re: Warum gilt bei Domainbörsen nicht das gleiche

Die rechtliche Bindung kommt 1. nur dann zustande wenn er nicht abbricht sondern zustimmt. Allerdings ist das keine verbindliche Sache bei Sedo weil deren AGB´s nicht ausreichend sind. das habe ich bei einem Gespräch bei der "Internetworld" auch bemängelt und man meinte das dies geändert werden soll in naher Zukunft.
Selbst wenn er zugestimmt hätte ...könntest Du die Domain nicht einklagen gegen Kaufpreis. Schon bissel schwach...
 
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