Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Was löst eine zusätzliche Gewerbeanmeldung beim FA aus?

Wettermann

New member
Registriert
24. Mai 2008
Beiträge
3.721
Reaktionspunkte
1
Weiß jemand ob und wie das Finanzamt reagiert, wenn man bei einer Einzelfirma in Deutschland (Niedersachsen) ein zweites zusätzliches Gewerbe bei der Gemeinde anmeldet?

Löst man damit irgendwelche Vorgänge aus die einen selber hinsichtlich des FA irgendwie betreffen, also Formalitäten usw.?

Oder ist es für das FA völlig uninteressant wieviele verschiedene Gewerbe man als Einzelunternehmer ausübt?
 
Laut meinem Steuerberater zählt die Jahresbilanz des Unternehmens. Meine Firma ist auch für 4 Gewerbe angemeldet und meine Steuermensch schickt die Unterlagen immer Gewerbeunabhängig ans FA. Habe auch nur eine Steuernummer etc.

Ist halt in AT, weis net obs Unterschiede zu DE gibt.

LG Phil
 
Weiß jemand ob und wie das Finanzamt reagiert, wenn man bei einer Einzelfirma in Deutschland (Niedersachsen) ein zweites zusätzliches Gewerbe bei der Gemeinde anmeldet?

Löst man damit irgendwelche Vorgänge aus die einen selber hinsichtlich des FA irgendwie betreffen, also Formalitäten usw.?

Oder ist es für das FA völlig uninteressant wieviele verschiedene Gewerbe man als Einzelunternehmer ausübt?

Hier wird es in Ansätzen schön behandelt. PDF Link

Gruß,


Anna und Ant
 
Grds. ist bei der Anmeldung eines NEUEN Gewerbes, soweit es sich nicht um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbes handelt, das volle Programm der steuerlichen Neuaufnahme durchzuspielen. Im Rahmen dessen wird geprüft bzw. kann dem Finanzamt kommuniziert werden, das es sich bei dem NEUEN Gewerbe nur um einen Teilbereich des aktuellen Gewerbes handelt und bitten diese Gewerbeanmeldung insoweit zu ignorieren (sehr sehr schwierig!). In diesem Falle wäre es u.U. klüger (soweit dies gewünscht) das bestehende Gewerbe um den betreffenden Tätigkeitsbereich zu erweitern und dem Finanzamt den Umstand zu kommunizieren und bitten auf die Vergabe einer weiteren Steuernummer für die Erweiterung des Gewerbes zu verzichten. Die Kommunikation mit dem Finanzamt ist hier elementar.

Grüße

Oliver
 
Grds. ist bei der Anmeldung eines NEUEN Gewerbes, soweit es sich nicht um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbes handelt, das volle Programm der steuerlichen Neuaufnahme durchzuspielen. Im Rahmen dessen wird geprüft bzw. kann dem Finanzamt kommuniziert werden, das es sich bei dem NEUEN Gewerbe nur um einen Teilbereich des aktuellen Gewerbes handelt und bitten diese Gewerbeanmeldung insoweit zu ignorieren (sehr sehr schwierig!). In diesem Falle wäre es u.U. klüger (soweit dies gewünscht) das bestehende Gewerbe um den betreffenden Tätigkeitsbereich zu erweitern und dem Finanzamt den Umstand zu kommunizieren und bitten auf die Vergabe einer weiteren Steuernummer für die Erweiterung des Gewerbes zu verzichten. Die Kommunikation mit dem Finanzamt ist hier elementar.

Grüße

Oliver

Kurz zusammengefasst könnte man sagen, "lass es lieber deinen Steuerberater klären"?
 
Das PDF ist zwar detailliert aber beantwortet nicht ganz meine eigentliche Frage.

Im konkreten Fall ist es so, dass ich als Unternehmer nicht vorhabe, irgendetwas anders zu machen als bisher. Lediglich ein Vertragspartner erwartet den Nachweis einer ganz konkret formulierten Gewerbeanmeldung. Diese Formulierung kann ich derzeit nicht bieten.

Ich muss nun abwägen, ob ich dieses konkret erwartete Gewerbe anmelde (ist nun wirklich sehr ähnlich dem aktuellen Gewerbe und einst wurde mir von FA gesagt, dass es denen im Grunde egal ist was man anmeldet, das FA wolle lediglich eine korrekte Versteuerung und Buchung sehen).

Wenn ich aber durch die Anmeldung des zusätzlichen Gewerbes irgendetwas auslöse was mir Aufwand / Unbequemheiten verursacht, verzichte ich möglicherweise auf diesen Auftrag. Wenn ich davon aber nichts weiter merke, als bei der Gemeinde gegen Geld eine Bescheinigung abzuholen, wäre es mir das wert.
 
In diesem Fall kommt es den Vertragspartnern ja meistens NUR darauf an, das die Gewerbeanmeldung AUCH den gewünschten Tätigkeitsbereich beinhaltet, ggf. neben anderen tangierenden Tätigkeitsbereichen. Mein Rat: Erweitere deinen Gewerbeschein um den benötigten Tätigkeitsbereich und warte ab. Sollte sich das Finanzamt melden, so kommuniziere denen, dass es sich letztlich um ein und das selbe Gewerbe handelt und der neue Tätigkeitsbereich einfach nur einen ganz kleinen Umsatz generieren wird und auch nur aufgrund Vorgabe eines Lieferanten oder Kunden in deiner Gewerbeanmeldung aufgenommen wurde, und es sich diesbezüglich einfach nicht lohnt hier das Rad einer vollständigen Neuaufnahme inkl. weiterer Steuernummer zu drehen. Und falls das FA vollkommen anderer Meinung ist, lösche die Erweiterung aus deinem Gewerbeschein einfach wieder (nach Übersendung der Erweiterung an deinen Kunden) und Teile dem FA mit: Alles wieder auf Anfang! Du bist in der Erweiterung gar nicht tätig geworden! Kein Handlungsbedarf!
 
Das PDF ist zwar detailliert aber beantwortet nicht ganz meine eigentliche Frage.

Im konkreten Fall ist es so, dass ich als Unternehmer nicht vorhabe, irgendetwas anders zu machen als bisher. Lediglich ein Vertragspartner erwartet den Nachweis einer ganz konkret formulierten Gewerbeanmeldung. Diese Formulierung kann ich derzeit nicht bieten.

Ich muss nun abwägen, ob ich dieses konkret erwartete Gewerbe anmelde (ist nun wirklich sehr ähnlich dem aktuellen Gewerbe und einst wurde mir von FA gesagt, dass es denen im Grunde egal ist was man anmeldet, das FA wolle lediglich eine korrekte Versteuerung und Buchung sehen).

Nun, wenn das Gewebe ähnlich/identisch ist, kannst Du es einfach zusätzlich als Zweck im bereits vorhandenen Gewerbeschein eintragen lassen. Je nach Gemeinde/Stadt kann das auch online oder auf dem Postwege erfolgen. Je nach Gemeine/Stadt ist es entweder kostenlos oder es fallen geringe Gebühren an.

Gruß,


Anna und Ant
 
Zurück
Oben