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Webforen sind eine "besonders gefährliche Einrichtung"

autsch. Wenn hier der Widerspruch nicht greift kann ich einige Foren zu machen. Das ist zuviel Risk
 
Das ist das gleiche als wenn man einen Bankmitarbeiter bestraft, weil die Bank zu wenig Personal hat und deswegen überfallen wird............

Na Klasse........
 
Richter die selbst kein Auto haben, sollten nicht Verkehrsrichter sein dürfen,
Richter die selbst kein Internet haben und absolut weltfremd und ahnungslos sind, sollten nicht solch einen ahnungslosen weltfremden Mist verzapfen dürfen. Was ausschliesslich negative Konsequenzen für anständige Unternehmen und Forenbetreiber hat. Man muss dafür sorgen, dass solche Richter Berufsverbot wegen absoluter Ahnungslosigkeit und Inkompetenz bekommen.
Solche Leute die sowas im Beruf als Richter verbrechen, sind im Keller in der Registratur tausendmal besser aufgehoben und hoffentlich wenigstens da nicht von der realen Welt überfordert.

Leuten denen man Internet erst noch erklären muss, und die dafür als Richter agieren, sind eine absolute Schande für Ihren Beruf.

Edit:
mir is absolut wurscht, wer hier Beklagte oder Kläger sind, es geht mir allein um die Sache im allgemeinen. Solche Dilettantenurteile sind für die Gesell- schaft einfach nimmer tragbar. Und so die Richter die dafür erantwortlich sind, nicht mehr. Stummes Kopfschütteln genügt da einfach nicht mehr.

Sowas kann man nur noch mit deren eigenen "Mitteln" begegnen.
Deren Worte sinngemäß:
Solche Richter sind eine "besonders gefährliche Einrichtung".
Eine Gefahr für die reale Kultur.
Solche Richter sind für ihr peinlichgroteskeses "Wirken" einer verschärften Haftung zu unterwerfen.

Die Richter müssen ihr "Unternehmen" so einrichten, dass sie mit ihren sachlichen und personellen Ressourcen stets in der Lage sind, mit dem fachlichen erforderlichen Horizont ihren Geschäftsbetrieb in erforderlichen
Ausmaße und Umfange zu beherrschen.

"Wenn die Richter nicht in der Lage sind, hier kompetent, qualifiziert und lebensnah zu agieren, dann müssen sie entweder ihre Mittel und ihren Horizont erweitern oder den Umfang ihrer Aktivitäten auf Korrespondenz zu sortieren und abzulegen [ ...] beschränken",

Diese Richter sind als die "Störer" einer gesunden Internetkultur anzusehen.
Aufgrund ihres nicht unbeträchtlichen Mangels an fachlicher lebensnaher Kompetenz und ebensolchen Mangels am gemäßen Erfassen solcher fachlichen praxisnahen Zusammenhänge sind "deren Einträge vor ihrer Veröffentlichung [Freischaltung ...] auf die rechtliche Zulässigkeit ihres jeweiligen Inhalts zu überprüfen."

Deutlicher und kräftiger kann ich es momentan ohne ......... zu werden nicht formulieren.

DAS Urteil wird aufgehoben
 
Tolles Urteil, der Anwalt der hier dieses Urteil erwirkte hat doch Mandanten die genug Foren betreiben. Jetzt kann man seine Rechte endlich schneller durchsetzen und der Anwalt hat zukünftig mehr zu tun.

Ich biete Tanklaster, wer möchte diesen zuscheissen? Ein dritte Person müsste allerdings zu einem Münchner Büro zum Abladen vorbei fahren.
 
ganz tolle Einstellung, jetzt zu resignieren.... :Angry:
Wie schaut es denn aus?
Da sucht jemand Streit....warum nicht?
So ein bissl Mario schubsen und die Legislative wachrütteln...?!?

Leutz...wir sind im Internet...und wir kennen es... also bitte nicht so damenhaft... ;)

grüsse,
engel
 
ganz klasse finde ich oben rechts die aussage von engels link "Incoming Germany" - besser kann man es nicht ausdrücken.

Da fällt mir nur zu sein "Du bist Deutschland..." oder "Das ist...."
 
jedes Kommentar ist zuviel.
Manachmal denke ich Richter sollten für Fehlentscheidungen bestraft werden können.
Kann Markus für dieses Post jetzt probleme bekommen?
:Little:
 
EuroDNS schrieb:
Kann Markus für dieses Post jetzt probleme bekommen?
:Little:

Es gibt wohl ein paar "Gruppierungen" mit denen sich Abmahner besser nicht einlassen -> Bloggerscene und gute Domaincommunities. Da geht ein Angriff schon mal schnell nach hinten los :D

cu
Thomas
 
Nun mal ganz ruhig, man darf solche Urteile auch nicht überbewerten, es war doch nur ein Landgericht in Hamburg. Das BVerfG hat sicherlich später noch etwas dazu zu sagen - und kein anderes Landgericht muss sich an die Entscheidung der Hamburger halten (s.u.).

Dennoch sollte man den Inhalt der Urteilsbegründung aufmerksam durchlesen, jeder kann für sich darin Gründe finden, warum dieses Urteil irgendwie nicht richtig sein kann:

Meiner Ansicht nach ist das Urteil ein Angriff auf die Pressefreiheit. Witzigerweise ist Heise Betroffen WEIL es ein redaktionelles Angebot unterhält. Ohne redaktionelles Angebot, also als reiner Foren-Dienst wie Z.B. CD wäre Heise nichts passiert (bzw. hätten die Richter nicht folgende Begründung schreiben können):

"Denn diejenige Person, die Einrichtungen unterhält, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden, muss Vorkehrungen dahingehend treffen, dass über diese Einrichtungen keine rechtswidrigen Inhalte verbreitet werden (s. z.B. BGH, Urt. V. 8. 7.1980, GRUR 1980, S. 1099 ff., 1104).

Das gilt auch für diejenigen Unternehmen, die Inhalte über das lnternet verbreiten.

Insbesondere gelten die im Mediendienstestaatsvertrag oder im Teledienstegesetz vorgesehenen Haftungsprivilegien für lntemetauftritte nicht für die Verantwortlichkeit des zur Unterlassung verpflichteten Störers nach § 1004 BGB analog (BGH, Urt. V. 11. 3. 2004, GRUR 2004, S. 860 ff., 863 f.)." http://www.r-archiv.de/article2379.html


Heise wurde besonders deswegen verurteilt, weil hier ein kritischer Bericht verfasst wurde. Wäre der Bericht unkritisch gewesen, so wohl die Logik der Hamburger Richter, dann wäre Heise auch nicht für die rechtswidrigen Forenbeiträge verantwortlich:

"Denn die Antragsgegnerin hatte zu ihrem Beitrag, in dem sie das Verhalten der Antragsteller beanstandet hatte, ein Forum eröffnet, und aufgrund der in ihrem eigen Beitrag geübten harten Kritik an dem Verhalten der Antragsteller musste sie jedenfalls damit rechnen, dass Nutzer, die Beiträge in dieses Forum einstellen würden, dabei ,,über die Stränge schlagen" und die Gelegenheit nutzen würden, gerade an dieser Stelle, die durch die Veröffentlichung der Antragsgegnerin einen hohen Aufmerksamkeitswert genoss, zu rechtswidrigen Aktionen gegen die Antragsteller aufzurufen. http://www.r-archiv.de/article2379.html "​

Heise wird als Presseorgan schlechter gestellt als "nur" Forenbetreiber. Dies kann meiner Meinung nach rechtlich keinen dauerhaften Bestand haben. Denn hier wird die Pressefreiheit offensichtlich eingeschränkt.

Der empörte Leser sollte bedenken, dass die Urteilsbegründung erst Monate später verfasst worden ist. Man könnte so wie ich die Meinung haben: Hier hat ein Gericht aus dem "Bauch heraus" ein Urteil gefällt und später das Problem gehabt, dieses Begründen zu müssen.

Man darf gespannt sein, wie es in den nächsten Instanzen weitergeht. Hier gilt es zu bedenken, dass Münchner Anwalt und Münchner Kläger sich sicherlich etwas dabei Gedacht haben, gerade vor ein Hamburger Gericht zu ziehen - obwohl der Verlag Heise bekanntlich in Hannover ansässig ist.

Grüsse
123meins
 
Nachtrag zu menem obigen Beitrag, es handelt sich hier um eine erste Abmahnung eines Forenbetreibers nach dem Heise-Beschluss.

Artikel aktuell auf heise.de:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/72586

Zitat:
"....Der Forenbetreiber widersprach der Abmahnung, woraufhin die abmahnende Partei ihre Ansprüche unter Vorbehalt zurückgezogen habe, schreibt Geuß. Von einem positiven Ausgang des Verfahrens verspricht er sich, dass weitere Abmahnungen gegen Internetforen auf Basis des "Heise-Urteils" erschwert werden. Den Bezug zu diesem Urteil sieht er als unzulässig an, da dieses aufgrund der Urteilsbegründung "allenfalls auf offizielle Presse-Publikationen, nicht jedoch auf 'normale' Internet-Foren angewandt werden" könne."​

Grüsse Logop und alle anderen Forenbetreiber


123meins
 
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