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Welches Internetrecht?

liebe.cz

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Registriert
14. März 2007
Beiträge
7
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0
Moin,
habe hauptsitz in Deutschland - Regensburg.
Registrierte TLD - liebe.cz

Meine frage: welches internetrecht soll/muß ich anwenden/beachten?

LG aus Regensburg
[email protected]
 
Hallo,

das deutsche natürlich...maßgeblich ist der Wohnsitz...

grüsse,
engel
 
Danke

Engel für die schnelle antwort. Es geht aber weiter.
Da ich Hartz4 beziehe, habe die TLD vorsorglich auf meinen Bruder (wohnsitz in Tschechien) registriert. Also: Inhaber Tscheche, verantwortlich für Inhalt: Tscheche mit Hauptwohnsitz in Deutschland.

Frage bleibt die selbe: welches Internetrecht?

LG aus Regensburg
[email protected]
 
m.E. ist .cz immernoch ne ccTld......
Zur anderen Frage: wer steht denn im Impressum?
Wenn es dein Bruder ist....dann zählt eindeutig die Rechtssprechung in .cz.
Das wäre wohl besonders im Erotiksektor empfehlenswert....

grüsse,
engel
 
Hi Engel

die seite war noch nie online. Da ich für den Inhalt verantwortlich werde,
muß ja wohl im Impressum meine Daten stehen. Möchte meinen Bruder nicht reinziehen.

Oder Impressum: Inhaber - Bruder, Verantwortlich - Ich
Was dann?

LG aus Regensburg
[email protected]
 
m.E. ist der Verantwortliche im Impressum derjenige, der sich verantworten muss...folglich deutsche Gesetzgebung....
Der Domaininhaber kann dann höchstens als "Mitstörer" zur Verantwortung gezogen werden, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe...

grüsse,
engel
 
Noch was Engel,

hättest Du, oder jemand andere ein Link zur aktuellen deutschen internetrecht? Möchte mich bischen einlesen.

Danke im vorraus und LG aus Regensburg
[email protected]
 
Danke Engel

beabsichtige die seite erstmal privat zu betreiben.
Wie schon gesagt bin Hartz4 wobei ich monatlich ca. 100 €
dazu verdienen darf. Mehr kommt aus werbung am anfang wahrscheinlich sowieso nicht raus. Also angemeldete nebenverdienst.
Nächste frage:
Im Impressum nur ich. Hinweis das die seite privatbetrieben ist.
Muss ich agb haben? Gehe davon aus das nicht. Bin ja keine Firma.
Aber frage ich lieber....

LG aus Regensburg
[email protected]
 
Wenn Du Geld mit der Seite verdienst dann ist es keine private Seite mehr. Es reicht ein Banner auf der Seite dazu. Nebengewerbe anmelden, Steuernummer geben lassen und ins Impressum eintragen.
Weiterhin gilt deutsches Recht weil dein Bruder Deutscher ist auch wenn er einen Wohnsitz in Tschechien hat. Deutsches Recht ist da Unverschämt. Also egal wer von euch im Impressum steht, einzigste Chance ist eine ausländische Gesellschaft ins Impressum deren Gesellschafter Ihr/Du seit/bist.
 
Er ist in Tschechien wohnhaft aber Deutschland entlässt Niemanden aus der Staatsbürgerschaft, versuch mal hier dein Status abzugeben. Das klappt nicht und dann fühlen die sich immer verantwortlich selbst wenn 40 Jahre das Land nicht mehr betreten hast.
 
Nicht dass ich vorhätte die Effizienz der Strafverfolgung auszuprobieren, aber wie genau soll sich denn bei "Kleinigkeiten" die Zustellung eines eventuellen Strafbefehls oder auch nur einer Vorladung gestalten? Europäische Haftbefehle gibt es nur für Straftaten auf die mindestens ein Jahr Haft steht, das wird also in der Regel nix. Nur interessehalber: Wie kann jemand der in Deutschland wirklich keinerlei Wohnsitz und/oder unternehmerische Tätigkeit mehr hat tatsächlich und ganz praktisch für z.B. ein unvollständiges Impressum auf einer nicht .de-Domain durch deutsche Behörden belangt werden? Immerhin muss man nicht mal eine neue Adresse angeben bei der Abmeldung...
Gruss,
Holger
 
Naja, hier trifft Theorie und Praxis aufeinander ;-) das hat also nichts mit den Amtsstuben zu tun. Das lassen die also liegen und was verjährt, verjährt halt und der Rest liegt dann halt in irgendeinen Fach und wird öffentlich zugestellt.
 
Nicht dass ich vorhätte die Effizienz der Strafverfolgung auszuprobieren, aber wie genau soll sich denn bei "Kleinigkeiten" die Zustellung eines eventuellen Strafbefehls oder auch nur einer Vorladung gestalten?

Das geht ganz gut. Die stellen das hier in Deutschland durch die Wachtmeisterei am Amtsgericht zu, bei dem man seinen Wohnsitz hat.

Wenn sie es nicht haetten zustellen koennen, weil Adresse unbekannt, wird die Vorladung beim auslaendischen Gericht aufgehangen (in Deutschland auch so ueblich) und dann das Urteil in Abwesenheit verkuendet.

Ob das im Ausland gefaellte europaeische Urteil vollstreckt werden kann, weiss ich nicht 100%ig. Ich denke, hierzu gibt es aber Abkommen zwischen den Staaten.

Andi
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke euch

für eure Antworten.
Mein Bruder ist Tscheche mit Hauptwohnsitz in Tschechien.
Ich bin Tscheche mit Hauptwohnsitz in Deutschland.

Wie schon geschrieben, möchte ich die seite privat betreiben.
Denke, das ich als privatperson doch bannerplatz verkaufen darf.
Angemeldeter nebenverdienst. Warum Nebengewerbe anmelden?
Tue ales brav als einkommen versteuern.

Habe z.Z. keinen Bock auf irgendeine steuernummern oder ähnliches.
Wenn die seite gut ankommt, dann ja - aber nicht am start.

Ihre meinungen bitte.

LG aus Regensburg
[email protected]
 
Das geht ganz gut. Die stellen das hier in Deutschland durch die Wachtmeisterei am Amtsgericht zu, bei dem man seinen Wohnsitz hat.

Wenn sie es nicht haetten zustellen koennen, weil Adresse unbekannt, wird die Vorladung beim auslaendischen Gericht aufgehangen (in Deutschland auch so ueblich) und dann das Urteil in Abwesenheit verkuendet.

Ob das im Ausland gefaellte europaeische Urteil vollstreckt werden kann, weiss ich nicht 100%ig. Ich denke, hierzu gibt es aber Abkommen zwischen den Staaten.

Andi

Wie gesagt, ich will das nicht testen. Mich interessiert nur der praktische Aspekt:
Eine Zustellung am Wohnsitz in Deutschland ist ausgeschlossen, wenn man über keinen solchen verfügt. Und wer das Formular zur Abmeldung des Hauptwohnsitzes schon mal in der Hand hatte, der weiss, dass bei "neuer Wohnsitz" die Eintragung "Ausland" vollkommen ausreicht. Da in vielen Ländern (auch in Europa, ich rede nicht von Paraguay...) weder Einwohnermeldeämter noch Personalausweise bekannt sind dürfte es dann nicht ganz leicht werden anhand dieser Angabe eine Zustelladresse oder auch nur ein zuständiges Gericht zu ermitteln. Bei schweren Straftaten ist die Situation natürlich/hoffentlich anders, da gibt es Amtshilfe und internationale Haftbefehle, aber bei Ordnungswidrigkeiten (die im Zweifelsfall in dem Land in dem man tatsächlich seinen Wohnsitz hat nichtmal als solche betrachtet werden) oder im Zivilrecht denke ich nicht, dass irgendein deutsches Gericht in dieser Beziehung aktiv werden will. Egal was man für einen Pass hat...
Gruss,
Holger

Und an den Frager: Ob Du ein Gewerbe anmeldest oder nicht ist erstmal relativ wurst, im Zweifelsfall entscheidet allein, ob Du Deine Einnahmen ordnungsgemäss versteuert hast oder nicht. Darum können ja auch Drogendealer wegen Steuerhinterziehung belangt werden, obwohl man ihnen die Gewerbeanmeldung sicher nur widerwillig zugestanden hätte. Mach Dich deshalb nicht verrückt. Solange auf der Seite keine in Deutschland illegalen Inhalte zu sehen sind und (sofern bei dem Thema relevant) der Jugendschutz beachtet wird fragt sicher niemand wer denn nun genau im Impressum steht. Solange die Adresse tatsächlich existiert passt das schon...
 
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