nitro
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- Registriert
- 01. Juli 2008
- Beiträge
- 131
Moin!
Eine Frage, die mich momentan beschäftigt, stelle ich hier mal zur Diskussion: wie hoch schätzt ihr die Werkhöhe ein, bei Kochrezepten, die frei zugänglich im Internet stehen?
Zum Hintergrund: ich möchte ganz akut meine "Shrimp" MiniSeite noch etwas in den Serps nach vorne bringen. Dazu möchte ich noch einige leckere Kochrezepte einstellen. Da ich zwar gerne gut esse, aber eher ungerne in der Küche stehe, (und auch nicht über ein M*ggi-Kochstudio verfüge), würde ich mir ggf. zwei, drei englische Rezepte im Internet zusammensuchen. Diese würden dann - um DC zu vermeiden - umgeschrieben und eingestellt. (Und natürlich ohne irgendwelche copyright-geschützte Fotos). NUR: darf ich das überhaupt?
Anders gefragt: wie hoch setzt ihr bei Kochrezepten die Schaffens- bzw. Werkhöhe an? Kann ich ein Rezept einfach abschreiben?
Ich schätze, wenn im "Feinschm*cker" ein Sternekoch ein Rezept veröffentlicht, a la "Angeschmelzte Kalbsbäckchen vom Holsteiner Galloway an Portwein-Rosmarin-Jus mit einem Dialog vom Mecklenburger Landgemüse" - dann kann ich das vermutlich SO (und wortwörtlich) nicht übernehmen. Was ist dann aber mit eher allgemeinen Rezepten, in meinem Fall so etwas wie "Fried Shrimp Cajun Style"?
Ich weiss, dass hier einige Leute unterwegs sind, mit Koch-, Gastro-, und Lebensmittelprojekten. Eine kurze Einschätzung von euch würde mich interessieren!
Gruss
nitro (hungrig)
Eine Frage, die mich momentan beschäftigt, stelle ich hier mal zur Diskussion: wie hoch schätzt ihr die Werkhöhe ein, bei Kochrezepten, die frei zugänglich im Internet stehen?
Zum Hintergrund: ich möchte ganz akut meine "Shrimp" MiniSeite noch etwas in den Serps nach vorne bringen. Dazu möchte ich noch einige leckere Kochrezepte einstellen. Da ich zwar gerne gut esse, aber eher ungerne in der Küche stehe, (und auch nicht über ein M*ggi-Kochstudio verfüge), würde ich mir ggf. zwei, drei englische Rezepte im Internet zusammensuchen. Diese würden dann - um DC zu vermeiden - umgeschrieben und eingestellt. (Und natürlich ohne irgendwelche copyright-geschützte Fotos). NUR: darf ich das überhaupt?
Anders gefragt: wie hoch setzt ihr bei Kochrezepten die Schaffens- bzw. Werkhöhe an? Kann ich ein Rezept einfach abschreiben?
Ich schätze, wenn im "Feinschm*cker" ein Sternekoch ein Rezept veröffentlicht, a la "Angeschmelzte Kalbsbäckchen vom Holsteiner Galloway an Portwein-Rosmarin-Jus mit einem Dialog vom Mecklenburger Landgemüse" - dann kann ich das vermutlich SO (und wortwörtlich) nicht übernehmen. Was ist dann aber mit eher allgemeinen Rezepten, in meinem Fall so etwas wie "Fried Shrimp Cajun Style"?
Ich weiss, dass hier einige Leute unterwegs sind, mit Koch-, Gastro-, und Lebensmittelprojekten. Eine kurze Einschätzung von euch würde mich interessieren!
Gruss
nitro (hungrig)