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Wichtige Information für die Betreiber von E-Mail Servern (TKÜV)

edicion

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21. Juli 2001
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Hallo zusammen,

eigentlich ein alter "Hut" Ich wollte den Termin (1. Januar 2005) noch einmal ins Gedächtnis rufen, evtl. seit ihr ja als Reseller oder Betreiber von Mailservern davon auch betroffen.

Anbei die Mail meines Providers:

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

mit dem nächsten Jahr wird es Änderungen im Bereich der Telekommunikations-Überwachung geben:

Gem. § 110 TKG hat dann, wer eine Telekommunikationsanlage betreibt, mit der Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbracht werden, "technische Einrichtungen zur Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation vorzuhalten und organisatorische Vorkehrungen für deren unverzügliche Umsetzung zu treffen".

Dies schließt gegebenenfalls auch die Betreiber von E-Mail Servern mit ein, sofern an diesen "mehr als 1000 Teilnehmer angeschlossen sind", § 3 II Nr. 5 TKÜV.

Teilnehmer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Dabei zählen auch Firmenkunden, unabhängig von der Zahl der vergebenen E-Mail-Adressen, als ein Teilnehmer, vgl. RegTP. (Teilnehmer ist "jede natürliche oder juristische Person, die mit einem Anbieter von Telekommunikationsdiensten einen Vertrag über die Erbringung derartiger Dienste geschlossen hat", § 3 Nr. 20 TKG.)


Nachfolgen noch der Link zur RegTp mit zusaetzlichen Informationen:
http://www.regtp.de/tech_reg_tele/03134/00/index.shtml

Gruss
edicion
 
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