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Wie biete ich meine Domain richtig an?

Mantelmann

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07. Aug. 2012
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Hallo.

Einen Thread erlaube ich mir heute noch.

Ein Interessent hat sich bei mir gemeldet und Interesse am Kauf einer Domain geäußert.
Beim Interessenten handelt es sich um eine Hochschule. Bei der Domain handelt es sich um eine dreistellige .de Domain.
Die drei Buchstaben dieser Domain bilden ein Kürzel, welches mehrere größere und kleinere Unternehmen nutzen. (Konsonant - Konsonant - Vokal). Keine doppelt vorkommenden Buchstaben.
Ebenso wäre sie privat Nutzbar, da sie einen Vornamen (nicht deutsch) bildet, oder..., oder...
Es wird jedoch kein generischer Begriff gebildet.

Nun stehe ich vor dem Problem mir nicht sicher zu sein, wie ich die Domain am besten verkaufe.
Laut Verkaufshistorie diverser dreistelliger .de Domains schwanken die Preise zwischen 800,- für unschöne Domains (z.b. frei erfunden: pqq*de) und 20.000- Dollar für schönere Dreistellige, aber ebenfalls nicht generische Domains.
Ich möchte natürlich das Maximale aus ihr herausholen, aber auch nicht so viel fordern, dass man mich für unseriös hält.
xxx Beträge bei Ebayverkäufen sind mir ebenfalls bekannt. Da würde ich die Domain aber lieber selbst nutzen statt sie zu verscherbeln.

Es gibt wohl zwei Arten von Verkäufern.
Die, welche knallhart eine völlig (bzw. vielleicht...auf gut Glück) überhöhte Summe nennen, dann abwarten, was passiert, und die, welche nicht wie ein ominöser Autohändler auftreten wollen.
Zu Letzteren zähle ich mich jetzt mal.

Wie gehe ich am besten vor?
Soll ich dem Interessenten die Vorteile einer Dreistelligen nennen und zugeben, dass ich mir des Verkaufspreises nicht sicher bin?
Soll ich einen VB-Preis nennen? Dann würde ich Gefahr laufen die Domain evtl. unter Wert zu verkaufen.

Am liebsten wäre es mir den Preis zu erfahren, den der Interessent willig ist auf den Tisch zu legen. Allerdings pokern Käufer immer niedrig. Ich denke nicht in Erfahrung zu bringen, wie viel Geld er wirklich bereit ist zu zahlen.
Daher würde ich andere potentielle Interessenten kontaktieren um in Erfahrung zu bringen, ob sie mehr zahlen würden, als der ursprüngliche Interessent.
Die Domain würde dann quasi an den Höchstbietenden gehen.

Wenn ich zu hoch und forsch pokere könnte ich den Interessenten vergraulen.
Bin ich zu zurückhaltend könnte es als Schwäche ausgelegt und versucht werden ein Schnäppchen zu machen.

Ein Kollege sagt, dass ich einen Preis nennen soll.
Dies möchte ich aber aus dem Grund nicht machen, da ich zuerst den aktuellen Marktwert der Domain ermitteln möchte. Also möchte ich Preise/Gebote genannt bekommen.
Nenne ich (rein fiktiv) Interessenten a einen Betrag von 4.000-€, Interessent b wäre aber bereit gewesen 6.000-€ zu zahlen entgeht mir ein schöner Batzen Kohle.

Von daher denke ich ist es legitim den Käufer einen Wert nennen zu lassen, den er auf den Tisch legen möchte.
Gibt ja leider keine Schwacke-Liste für Domains, aus welcher ich festgelegte Preise beziehen könnte.

Erbitte Tipps / Denkanstöße.

Danke im voraus.



ps.:
Am Ende werde ich wohl eh so vorgehen, wie ich es für richtig halte. Mit Ehrlichkeit kommt man eigentlich immer recht weit und ich bin kein professioneller Domainhändler.
Vielleicht habt ihr aber noch ein paar Erfahrungen gemacht bzw. Szenarien erlebt, an welche ich noch nicht gedacht habe.
 
Ein Kollege sagt, dass ich einen Preis nennen soll.
Dies möchte ich aber aus dem Grund nicht machen, da ich zuerst den aktuellen Marktwert der Domain ermitteln möchte. Also möchte ich Preise/Gebote genannt bekommen.
Nenne ich (rein fiktiv) Interessenten a einen Betrag von 4.000-€, Interessent b wäre aber bereit gewesen 6.000-€ zu zahlen entgeht mir ein schöner Batzen Kohle.

Logisch solltest du einen Preis nennen. Wenn du es nicht tust und dein Gegenüber den ersten Schritt machen soll, so setzt er diesen extra niedrig an. Dann erhöhst du nochmal und er schlägt zu. Dabei geht dir genauso oder gar noch mehr Kohle durch die Lappen.
Nenne einen Preis der für dich ok ist und dann wirst du sehen was passiert. Vielleicht etwas hoch ansetzen mit dem Hinweis auf Verhandlungsbasis, fertig.

So oder so ärgerst du dich im Nachhinein :-)
 
Die höchste nicht-generische dreistellige Domain ging laut Liste für ca. 20.000- Dollar weg.
Glaube kaum, dass eine Hochschule so'n Budget für einen Internetauftritt hat. Auch, wenn ich dort nur zu gerne meine VB ansetzen würde. ^^

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ich mindestens noch einen weiteren Interessenten für diese Domain hätte, der evtl. etwas liquider ist.

Wenn ich generell nur einen potentiellen Kunden hätte wäre es kein Problem meinerseits einen Preis zu nennen.
Aber wenn zwei sich streiten freut sich bekanntlich der Dritte. Sollen sie sich gegenseitig hochbieten.
Allerdings würde ich dies gerne ohne Mittelsmann a la Sedo und Konsorten realisieren.

Wahrscheinlich blendet mich gerade das Dollarzeichen in den Augen. Stehe etwas auf dem Schlauch.
Ich gehe von einem realistischen xxxx Preis aus. Aber 5stellig wäre natürlich der Oberhammer.
 
Wie Du geschrieben hast, handelt es sich um einen Domain-Namen, der nicht generisch ist.
Ich würde die rechtliche Situation daher zumindest prüfen - insbesondere wenn die Hochschule eine private ist. Dieses Wissen kann in Bezug auf die Frage "Wie hoch pokere ich?" hilfreich sein.
 
Danke für den Hinweis.
Lediglich 1991 einmalig als Wort-/Bildmarke geschützt.
Zudem ein asiatischer Vorname. Keinen Plan, ob man auch Vornamen schützen lassen kann.
Ansonsten nirgends Einträge verzeichnet. Denke somit auf der sicheren Seite zu sein.

Edit:
Die Hochschule nutzt derzeit eh ein anderes Kürzel. Meine Dreistellige würde nur ein passenderes Kürzel aus genauerer Bezeichnung und Herkunft der Hochschule bilden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Am besten geht sowas immer am Telefon (persönlich Auge in Auge wäre perfekt), da erfährst Du möglicherweise sofort eine Reaktion zwischen Freude, Gelassenheit oder Empörung und kannst sofort darauf reagieren ("Wie denken Sie darüber?", "Entspricht das Ihrem Budget?", "(lachend)ist das zu günstig?", "in welche Region müsste ich mich bewegen, damit eine weitere Verhandlung Sinn macht?", "in welcher Größenordnung liegt denn Ihre Vorstellung vom Wert dieser Domain?" usw.

Wenn eine Reaktion kommt und ein Betrag genannt wird, der für Dich einerseits ok ist aber andererseits doch noch weit entfernt von Deinem ursprünglichen Preis entfernt liegt, unterbrich die Verhandlung mit der Begründung, darüber nachdenken zu wollen. Am nächsten Tag nennst Du einen Preis, der etwas über dem vom Kunden genannten liegt und verknüpfst das mit einer Bedingung "wenn wir das schnell abwickeln" oder so ähnlich.

So, genug aus dem Nähkästchen geplaudert. Verkäuferschulungen kosten eigentlich Geld.
 
In diesem Bereich ist fast alles möglich.
Es steht und fällt damit wie wichtig dem Käufer die Domain ist, sowie ob er genug Budget zur Verfügung hat.

Beides kann hier niemand einschätzen, da die Domain und auch die Hochschule nicht bekannt ist.

PS: Für dreistellig würde ich sie auf gar keinen Fall abgeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

diese Probleme sind oft mit einem Domainverkauf verknüpft.

Erzielte Verkaufpreise sind ein schwieriger Indikator, denn stimmen diese denn oder sind das Preise für ganze Portfolios, Projekte oder fiktive Verkäufe... was auch immer? Insbes. bei Dreisteller unter de ist vieles möglich, eben auch markenrechtliche Probleme.

Die Entscheidung "jetzt zuzuschlagen" hinterlässt oft ein ungutes Gefühl, bei Verkäufer und Käufer, da man nie DEN Preis ermitteln kann. Domains werden halt nicht nach kg verkauft :-).

Du solltest für Dich eine Entscheidung treffen, was Du haben willst/ musst und dann festlegen und dann auch für Dich diese Entscheidung festlegen und nicht denken "... ich hätte noch 500 Euro mehr haben können...", da machst Du Dich nur verrückt.

Torsten hat es am besten getroffen - anrufen und die Menschen aus der Reserve locken, dann reagieren.


Viele Grüße
HP
 
Vergiss auch nicht dass die Beträge die du da bei DnSalePrice gesehen hast Dollarbeträge sind und nicht Euro.

Realistisch gesehen ist vierstellig bei Endkunden drin.
Der rest liegt am Budget der Endkunden, dein Verhandlungsgeschick und etwas Glück.

Wenn dich ein Endkunde zuerst kontaktiert hat (z.B. in diesem Fall die Hochschule), hast du immer einen kleinen Vorteil und kannst auch die ein Angebot machen lassen.

Du kannst z.B. antworten dass du grundsätzlich bereit bist die domain zu verkaufen wenn ein interessantes Angebot kommt. Dann abwarten.

Wenn du sie kontaktiert hast und die Domain angeboten hast, dann sollte es eigentlich selbstverständlich sein einen Preis zu nennen (viele machen es trotzdem nicht). Du kannst z.B. 5000 oder 6000 nennen und dazu schreiben dass du unter Umständen bereit bist über einen Preis nachzudenken der dem Budget der Hochschule entspricht(weil es eben eine Hochschule ist und nicht eine fette Versicherungsgesellschaft, etc.), sollte dieser nicht zu unrealistisch sein.

Ohne die Domain zu kennen, schätze ich mal sie wird ca. niedrig vierstellig weggehen können.
 
Ich danke euch allen.
Viele Meinungen, aus denen man sich ein paar Ratschläge zu Herzen nehmen konnte.

Verhandlungen sind quasi gestartet. Nun bin ich gespannt wie'n Flitzebogen, wie sich das ganze entwickeln wird.
Wenn es nicht zum Geschäft kommt kann ich auch damit leben. Hatte die Domain ja eh nicht aktiv vermarktet und überlegt sie für eigene Zwecke zu nutzen.
Früher oder später wird sich schon etwas ergeben. Früher wäre mir aber zugegeben lieber.

Grundsätzlich kann ich durchaus Ware an den Mann bringen, wenn man sie greifen kann und es einen halbwegs geregelten Preis dafür gibt. Vor gefühlten 100 Jahren mal eine Ausbildung zum EHK abgeschlossen.
War aber nicht so wirklich "meine" Branche und Domains sind noch mal ein ganz anderes Pflaster.

Gebe Bescheid, wie es gelaufen ist.
 
Hatte die Domain ja eh nicht aktiv vermarktet und überlegt sie für eigene Zwecke zu nutzen.

Wenn die Domain nirgends zum Verkauf angeboten wird und sich dann ein Interessent meldet, ist es hilfreich, ihm zu sagen, dass man die Domain eigentlich selber verwenden möchte. "...aber vielleicht bewegt mich Ihr Angebot ja zu einem Verkauf. Wie lautet denn Ihr Angebot?".

Beim Gebrauchtwagenhändler sucht man sich auf dem Platz ja auch meist zufällig genau das Auto aus, was er eigentlich für seine Frau eingekauft hat...
 
Beim Gebrauchtwagenhändler sucht man sich auf dem Platz ja auch meist zufällig genau das Auto aus, was er eigentlich für seine Frau eingekauft hat...

^^

Ja. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich die Domain für eigene Zwecke nutzen wollte.
Allerdings etwas ausführlicher, glaubhaft. Stimmt ja auch.
Ich handle eigentlich nicht mit Domains sondern projektiere sie.
 
Hallöle.

Kleines Feedback:

Namensrecht gilt wahrhaftig auch für Abkürzungen unabhängig davon, ob sie jemand zuvor hat schützen lassen oder nicht. Kein verzeichneter Eintrag...hat nichts zu bedeuten.
War mir als Nicht-Händler neu.
Frage mich, wie es ausgesehen hätte, wenn ich die Domain für meinen eigenen Internetauftritt genutzt hätte.

Dreistellige Domains können also echt dünnes Eis bedeuten. So eine Errungenschaft kann einem ganz schnell mal wieder weggenommen werden.

Aber:
Nach ein paar Mails hin und her haben wir uns auf einen für mich wunderschönen vierstelligen Betrag einigen können.
Nicht hoch x.xxx, aber auch nicht ganz unten x.xxx.
Ich bin zufrieden und habe am Ende sogar etwas mehr geboten bekommen, als ich mir als Minimum gesetzt habe.

Schwein gehabt.
Aber ich bin ja auch höflich geblieben und habe zum Glück keinen auf dicke Hose gemacht. Hätte sonst vielleicht schlimmer ausgehen können.

So.
Hätte zugegeben eleganter ablaufen können aber am Ende entscheidet die Kohle in der Tasche.
Und ich habe mal wieder was dazugelernt.

Wenn ich sehe, was manche Leute für dreistellige Domains im Portfolio haben frage ich mich, wie sie diese so lange behalten konnten ohne ins Fettnäpfchen zu treten.
Also...wo es sich wirklich um ganz bekannte Abkürzungen handelt, die so ziemlich jeder kennt.
 
Namensrecht gilt wahrhaftig auch für Abkürzungen unabhängig davon, ob sie jemand zuvor hat schützen lassen oder nicht.

Woher stammt diese Information und wie genau ist der Sachverhalt? Das Akronym der Schönen Universität Buxtehude, kurz SUB, sollte nicht gleichzeitig durch das Namens- bzw. Markenrecht geschützt sein. Das sollte auch dann nicht der Fall sein, wenn die Hochschule im Geschäftsverkehr als SUB auftritt, aber diese Abkürzung nicht hinlänglich bekannt ist.

Konkret fällt mir da zum Beispiel die Uni Magdeburg ein, die auch als OvGU auftritt, dessen Bedeutung bei Studenten, Mitarbeitern und vllt. einigen Bekannten und Verwandten der beiden Gruppen bekannt ist, der breiten Bevölkerung allerdings nicht.

Ansonsten natürlich Glückwunsch zum erfolgreichen Verkauf!
 
Das sind alles sehr alte Entscheidungen, die Du da rausgesucht hast.

Inzwischen ist einiges Wasser die Elbe runtergeflossen.

Aber in jedem Fall Glückwunsch zum Verkauf!
 
Cool, danke für den Lesestoff. Beim Querlesen bestätigt der Inhalt aber meine Vermutung:

Voraussetzung ist, dass diese zunächst selbst unterscheidungskräftig sind und zudem geeignet erscheinen, sich im Verkehr als Hinweis auf den Namensträger durchzusetzen.
Auch das ist eine klare Formulierung und verhindert, dass beispielsweise die "Gemeinschaft ehrgeiziger leistungsorientierter Däumchendreher" aufgrund ihres Akronym gegen jeden, der das generische Wort "Geld" im geschäftlichen Verkehr verwendet, vorgehen können.

Der klagende Verein trat bereits seit Jahren nicht nur unter seinem vollständigen Namen, sondern vor allem mit seinem abgekürzten Namen öffentlich in Erscheinung.
Also ist von einer allgemeinen Bekanntheit des Vereins unter seinem Akronym auszugehen.

[...] führt das Filmgeschäft der unter der Bezeichnung "UFA" verkehrsbekannten Universum Film AG fort.
Die UFA ist ja wohl unter diesem Namen bekannt. Mir fällt spontan nichtmal ein, was es ausgeschrieben bedeutet.

Das deckt sich alles prinzipiell mit dem Namens- und Markenrecht und ist nun keine "Überraschung". Ich könnte nun nicht schlagartig gegen jeden vorgehen, der eine tf.tld besitzt, obwohl ich die Abkürzung meines Firmennamens nirgendwo verwende bisher.

Hat sich die Hochschule in diese Richtung überhaupt geregt?
 
Klasse, herzlichen Glückwunsch, solche Erfahrungen nimmt man immer und immer mit in die nächste Verkaufs-Runde :-).


Viele Grüße
HP


Hallöle.

Kleines Feedback:

Namensrecht gilt wahrhaftig auch für Abkürzungen unabhängig davon, ob sie jemand zuvor hat schützen lassen oder nicht. Kein verzeichneter Eintrag...hat nichts zu bedeuten.
War mir als Nicht-Händler neu.
Frage mich, wie es ausgesehen hätte, wenn ich die Domain für meinen eigenen Internetauftritt genutzt hätte.

Dreistellige Domains können also echt dünnes Eis bedeuten. So eine Errungenschaft kann einem ganz schnell mal wieder weggenommen werden.

Aber:
Nach ein paar Mails hin und her haben wir uns auf einen für mich wunderschönen vierstelligen Betrag einigen können.
Nicht hoch x.xxx, aber auch nicht ganz unten x.xxx.
Ich bin zufrieden und habe am Ende sogar etwas mehr geboten bekommen, als ich mir als Minimum gesetzt habe.

Schwein gehabt.
Aber ich bin ja auch höflich geblieben und habe zum Glück keinen auf dicke Hose gemacht. Hätte sonst vielleicht schlimmer ausgehen können.

So.
Hätte zugegeben eleganter ablaufen können aber am Ende entscheidet die Kohle in der Tasche.
Und ich habe mal wieder was dazugelernt.

Wenn ich sehe, was manche Leute für dreistellige Domains im Portfolio haben frage ich mich, wie sie diese so lange behalten konnten ohne ins Fettnäpfchen zu treten.
Also...wo es sich wirklich um ganz bekannte Abkürzungen handelt, die so ziemlich jeder kennt.
 
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