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Wie d**m dürfen eigentlich Richter sein?

thth63

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Top Level Domain ".at" hat laut deutschem Gericht keinen Bezug zu Österreich
Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg hat die Country Code Top Level Domain (ccTLD) .at keinen zwingenden Bezug zu Österreich. In der Entscheidung vom 10. Dezember 2004 wies das Landgericht die Klage der österreichischen Sartorius GmbH gegen einen gleichnamige deutsche Privatperson auf Freigabe der Domain Sartorius.at ab. Der Beklagte hatte sich zuvor diese Domain bei der österreichischen Vergabestelle nic.at gesichert.

Unter dem Aktenzeichen 324 O 375/04 führt das LG Hamburg aus, dass ein durchschnittlicher InternetSurfer unter der TLD .at wie bei .com-Domains "keineswegs zwingend ein Angebot mit einem wie auch immer gearteten Österreich-Bezug" erwarte. Vielmehr sei eine "erhebliche Verwässerung der Bedeutung von TLDs durch die bewusste Zweckentfremdung von Country-Code-TLDs" zu verzeichnen. So würden die TLDs .ag und .tv auch nicht als lnternetkürzel für Antigua und Barbuda beziehungsweise Tuvalu verstanden.

WER ZUERST KOMMT, MAHLT ZUERST
Der Umstand, dass die Klägerin in Österreich ansässig und dort seit langem geschäftlich tätig ist, der Beklagte jedoch lediglich eine private Homepage mit Familieninformationen eingestellt hat, änderte für die Richter nichts. Die Klägerin sei zwar seit 1971 auf dem österreichischen Markt vertreten, hatte jedoch bezüglich der .at-Domain gegenüber dem namensgleichen Beklagten das Nachsehen, weil dieser bei der Registrierung schneller war. Bei der Domainvergabe gelte das Prioritätsprinzip: Wer einen Domainsnamen zuerst registriere, erhält diesen auch.

Auch dass der Beklagte selbst gar nicht in Österreich wohnt, führte nicht zu einer anderen Beurteilung: Im Gegensatz zur TLD .de, die nach den DeNIC-Richtlinien ausschließlich an Personen oder Unternehmen vergeben wird, die in Deutschland ansässig sind oder hier zumindest einen Vertretungsberechtigten vorweisen können, ist die TLD .at frei von solchen Reglementierungen. .at-Domains werden unabhängig vom Wohnsitz des Beantragenden vergeben.

Das Urteil des LG Hamburg ist nicht rechtskräftig. Über die umstrittene Feststellung der Richter am Landgericht, dass Surfer unter einer .at-Domain keine Inhalte aus Österreich erwartet, wird demnächst noch einmal das Hanseatische Oberlandesgericht zu befinden haben.

Schöne Grüße

Thomas
 
Hallo Thomas,

Nicht "keinen Bezug" sondern "keinen _zwingenden_ Bezug".

Meines Erachtens nach kann man nicht die Registration unter
einer ccTLD einerseits erst vorbehaltlos aller Welt anbieten
und hinterher einen zwingenden Bezug auf das Land herstellen.
"D**m" ist der Richter nicht in diesem Fall wie ich meine. Könnte
in der nächsten Instanz u.U. sogar durchaus bestätigt werden.

Grüße

John
 
Hallo,
wie ich finde eine gute Entscheidung. Zumal der Inhaber hier ganz klar einen berechtigen Anspruch auf seinen Namen geltend machen kann und eine Registrierung in bad faith nicht in Frage kommt. Eine ausschlaggebende Berücksichtigung der TLD im Sinne von ".at nur für Österreicher" ist nicht vertretbar. Der Richter hat m.E. weitsichtig geurteilt.
Gruss,
Holger
 
unabhängig davon ob die Registrierung Personen anderer Staatsbürgerschaft gestattet ist, ist und bleibt die .at ein CC und eben keine int. top level...

mfg pyro :)
 
Hallo zusammen,

naja ich weis nicht so recht.

Mir gings nicht um den speziellen Fall, sondern um die Begründung:

dass ein durchschnittlicher InternetSurfer unter der TLD .at wie bei .com-Domains "keineswegs zwingend ein Angebot mit einem wie auch immer gearteten Österreich-Bezug" erwarte

Genau so gut kann man auch behaupten das ein durchschnittlicher InternetSurfer unter der TLD .de keineswegs zwingend ein Angebot mit einem wie auch immer gearteten Deutschland-Bezug erwartet.

Wenn dieses Urteil bestätigt wird, muß es auch vice-versa gelten, und es ist ja kein Problem für eine nicht in Deutschland wohnhafte Person eine .de Domain zu registrieren. (Währe interessant wie das Urteil dann ausschauen würde)


Schöne Grüße

Thomas
 
Hallo zusammen,

wenn auch in der Begründung fraglich, so meine ich, dass die Entscheidung rechtspolitisch tragbar, wenn nicht sogar richtig ist. Ich habe das Urteil jetzt nicht im Kopf, meine aber, dass das Gericht auf die Satzung (?) der österreichischen Vergabestelle eingegangen ist. Wie John richtig anführt, enthält die Bestimmung der "NIC" keine Regelung, dass nur Österreicher die ccTLD ".at" registrieren dürfen. In Frankreich würde dass anders aussehen.

Ciao
Forsaken
 
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