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Wie schütze ich einen Claim?

Frank

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Registriert
02. März 2005
Beiträge
194
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Hallo,

ich möchte meine Keyworddomains mit einem Claim wie "find' ich gut" individueller gestalten. Ich habe ein Claim, der meines Wissens bisher unbenutzt ist. Ebenso wie "find' ich gut" ist er in der Alltagssprache sehr weit verbreitet.

Beispielschema für die angedachte Verwendung:

hustenbonbons.de - find' ich gut
käseplatten.com - find' ich gut
katzenbabys.de - find' ich gut

Hätte ich mit einem Markeneintrag im Bereich IT alle Rechte an diesem Claim oder was müsste ich tun, dass dieser Claim, den ich eigentlich recht originell finde, mein Claim wird und nicht von anderen benutzt werden darf?

Vielen Dank für eure Antworten
Frank
 
meld ne marke an bem dpma kostet 300 E für 3 Klassen und regg dir de doman mit und ohne -
 
oh ich hab da was überlesen /falsch verstanden.

!. Mal die Klasse fürs Internet
2. Klasse für das Produkt . zb. Lebensmttel, Dienstlestungen etc.

Würde ch sagen.

Frag besser mal einen RA
 
Zum Anwalt gehe ich immer erst, wenn ich mit ihm reden kann und nicht nur seinem Vortrag lauschen muss! Deshalb vorab die Frage hier im Forum.

Einige Slogans sind als Marken angemeldet, andere nicht.

Der Fall eBay zeigt, dass eine Bewerbung des Slogans "3..2..1..meins" nicht ausreicht, um alle Rechte zu sichern.
http://www.welt.de/data/2005/06/29/738540.html

Mit einer Markenanmeldung für drei Klassen scheint es in meinem Falle auch nicht getan zu sein, weil meine Domains sehr viele Klassen berühren. Das wird dann nicht ganz billig.

Hat jemand Erfahrung mit Slogans?

Danke
Frank
 
den ebay-artikel kannte ich noch nicht. danke
kann dir leider keine tips diesbezügl. geben.


MfG
steve
 
Eine Marke ist immer nur dann eintragungsfähig, wenn sie geeignet ist, als Herkunftshinweis für Waren und Dienstleistungen zu dienen. Bei Werbeclaims, die mehr oder weniger der Alltagssprache entnommen sind (Bsp "Ich liebe es") kann es an einer originären Unterscheidungskraft fehlen. Eine Eintragung ist dann nur möglich, wenn der claim hinreichend bekannt ist. Aktuelles Beispiel hierfür ist die Auseinandersetzung um die Eintragungsfähigkeit des Claims "Have a break". Gerade bei Claims wie "Ich liebe es" kann ein hohes Freihaltebedürfnis bestehen, das einer Eintragung entgegesteht. Solche Claims sind dann nur eintragungsfähig für die Waren und Dienstleistungen, für die sie auch tatsächlich benutzt werden und bekannt sind.

Grüße
Daniel
 
Vielen Dank Daniel,

Markeneintrag fällt also aus.

Müssen wir also in die Tiefen des Urheberrechts eintauchen. Dazu habe ich das hier gefunden:
LG Köln, Urteil vom 30. April 2003, AZ: 28 O 373/02, - "Was wollt Ihr denn?"
http://www.aufrecht.de/2666.html

Slogans/Claims gelten demnach als nur sehr gering schutzwürdig.

Muss ich damit leben, dass mein Claim von jeder x-beliebigen Firma benutzt werden kann?

Viele Grüße
Frank
 
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