Absolut korrekt. Ich stelle jetzt einfach mal das Datum eines Inhaberwechsels mit dem Datum einer Neu-Registrierung gleich. Daher hatte ich ja auch geschrieben "Wenn du eine Domain vor Eintragung einer Marke registrierst hast ...". Ich bin kein Jurist, aber sind dir Fälle bekannt, wo das Alter der Domain inkl. Inhaberwechsel bei einem Streit berücksichtigt wurde? Würde mich interessieren.
Ich bin auch kein Jurist, behalte aber Rechtsstreits dieser Angelegenheit im Auge aus eigenem Interesse. Mir sind derzeit noch keine Fälle bekannt, bei denen das gesamte Alter, unabhängig von Inhaberwechseln, mehr ins Gewicht fiel, als eine Marke. Spontan fällt mir dazu nur ein Urteil vom OLG Frankfurt (Az. 6 U 89/09) ein, indem der Inhaberwechsel als ein Grund angesehen wurde, warum die Domain nicht beim Beklagten verbleiben sollte. Konkret stritt eine im Mai 2001 ins Handelsregister eingetragene Firma gegen eine erst 2002 im HR eingetragene Firma um die mit beiden Firmen gleichnamige .de Domain, die wiederrum seit Januar 2001 von einer Person, die mit keiner der beiden Firmen in Zusammenhang stand, registriert wurde, und im Jahr 2002 von zweitgenannter Firma übernommen wurde. Die Namensrechte liegen in diesem Fall begründet bei der Firma, die zu erst ins HR eingetragen wurde.
Spätestens in zwei Monaten bin ich in dieser Richtung aber schlauer. Aus aktuellem Anlass muss ich in diese Richtung ohnehin recherchieren.
[...] Derjenige hat seine Hausaufgaben nicht erledigt.
... oder ist völlig schmerzbefreit in dieser Hinsicht. Nein, im Ernst. Unwissenheit, Ingoranz gegenüber der Marke... alles schon gehabt. Wir haben das Problem selbst oft genug. In unseren Fällen waren aber in den meisten Fällen Hobby-Webmaster die "Gegner". Da reichte oft ein "netter" Brief von mir, oder in schwereren Fällen eine Abmahnung vom Anwalt. In einem besonders schweren Fall von Ignoranz hat eine vernünftige Drohkulisse und eine Anzeige (die zur Vorladung der Person bei der Polizei geführt hat) gereicht, um diese Rechtsverletzung aus der Welt zu räumen.
Bitte zeige uns hier Beispiele für "abenteuerliche Urteile". Dieses Thema interessiert mich.
Die Aussage mit den abenteuerlichen Urteilen war eher pauschal gemeint. Öffentlich bekannte Urteile sind mir in diesem speziellen Fall nicht bekannt. Ich bin selbst schon "Opfer" von EV-Verfahren geworden, deren Begründung mehr als nur stinkt. Näher kann ich darauf nur im persönlichen Gespräch eingehen und möchte das nicht hier breit treten.
Zum Thema "alte Domain" ./. "neue Marke" gibt es wohl allen voran das recht junge Urteil vom LG Köln ("joesnyder.de", Az. 81 O 128/09) vom 03.09.2009. Hier urteilte das Gericht erwartungsgemäß wie ich eingangs beschrieb. Für Domainer wohl schon als abenteuerlich zu betiteln, aber für mich als Endnutzer durchaus nachvollziehbar, ist das Urteil vom LG Düsseldorf ("literaturen.de", Az. 38 0 18/01) vom 06.01.2001, in dem entschieden wurde, dass eine nicht genutzte Domain freigegeben werden muss. In einem ähnlich gelagerten Fall hat das selbe Gericht ("bigben.de", Az. 38 O 144/02) am 07.02.2003 übrigens anders geurteilt und sprach sich gegen die Pflicht zur Nutzung einer Domain aus.
Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber wir kennen uns noch nicht persönlich. Daher bin ich sehr vorsichtig wem ich welche Informationen gebe.
Kein Problem, verstehe ich voll und ganz (s.o.).