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Wie sieht´s mit amerikanischen Schauspielern aus?

DarkBlue

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15. Feb. 2002
Beiträge
176
Hallo,

ich bin gerade auf der Suche nach freien Domainnamen und da fiel mir auf, dass es noch viele freie Domains von Schauspielern gibt.
Vor allem die .de Domains waren meißtens frei.

Jetzt meine Frage:
Interessiert es einen amerikanischen Schauspieler, dass ein Deutscher eine .de Domain mit seinen Namen registriert hat?

Ich finde diese Frage ganz interessant.
Zumal diese Namen in meinen Augen Top-Domains darstellen.
Gibt es Gerichtsurteile, Erfahrungen, etc. in diesem Bereich?
Interessiert mich, denn meine Homepage könnte ein paar Besucher mehr vertragen ;-)

Grüße,
DarkBlue
 
Re: Wie sieht´s mit amerikanischen Schauspielern a

Jedenfalls hat jeder Deutsche mit Namen von z.B. Bruce Willis ;-)))) dann ein besseres Recht (Namensrecht) als du. Das heisst du kannst dann die Domain auf jeden Fall an diesen (unbekannten) Namensvetter verlieren. Und ein paar zehntausende Deutsche mit Ursprungsland USA oder GB gibts bei uns auch.
 
Re: Wie sieht´s mit amerikanischen Schauspielern a

----------
 
Zuletzt bearbeitet:
Re: Wie sieht´s mit amerikanischen Schauspielern a

Das ist eine Frage des sogenannten Internationalen Privatrechts.

Danach gilt hier meines Erachtens Folgendes:

Hat das Angebot keinerlei Bezug zu den USA, weil es sich z.B. allein an einen deutschsprachigen Adressatenkreis richtet (.de-Domain, deutschsprachiges Angebot), findet amerikanisches Recht keine Anwendung; im anderen Fall kann auch nach US-amerikanischem Recht gegen den Domaininhaber vorgegangen werden.

Bei einem rein deutschen Angebot findet deutsches Recht Anwendung, auf welches sich grundsätzlich auch Ausländer berufen können (der Persönlichkeitsschutz ist schon von Verfassung wegen Menschenrecht, auf das sich alle berufen können). Der Prominente amerikanische Schauspieler kann daher vor einem deutschen Gericht auf der Grundlage von § 12 BGB auf Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz klagen. Das wird dann eine recht teure Domain.

Bei den dem Regime des UDRP-Verfahrens (z.B. COM, NET, ORG) unterstehenden Domains wird es auf die Beurteilung ankommen, ob "bad faith" vorliegt. Bei Namen von Prominenten wird dieser - zu Recht - meist angenommen.

Dass die Promi-Schauspieler-Domains frei sind, hat also gute Gründe. Lasst sie also besser im Domain-Nirvana - die meisten amerikanischen Schauspieler sind ja eh doof  ;D ;D ;D
 

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