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Wie weit geht Schutzrecht bei Phantasiebegriffen!?

vampsoftchef

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Registriert
09. Feb. 2004
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3
Hallo,

ich habe mal ne Frage, vielleicht kennt sich hier ja jemand aus:

Ich habe mir bei einer meiner ersten Domains einen absoluten Phantasienamen ausgedacht (Mischmasch aus englischen Wörtern) - es ist definitiv ein Phantasiename, es gibt nix anderes das so heißt. Dazu habe ich mir im Juli 2003 eine Domain xxxxx-yyyyy.de angemeldet. Seit dem wurde die Domain nie genutzt bzw. Baustellenseite.

Heute habe ich etwas entdeckt, es gibt einen unternehmer der hat den selben Phantasienamen für sich entdeckt! er hat seine Domain im August 2003 angemeldet, also 1 Monat nach mir. Sie lautet xxxxxyyyyy.de - also quasie wie meine nur ohne bindestrich.

Er betreibt ein Geschäft für eher wohjlhabende Leute das genau den Phantasienamen als Firmenbezeichnung trägt.

Nun meine Frage: Kann ich ihn einfach mal anschreiben ob er Interesse an der Domain hat oder kann er mir dann kommen mit irgendwelchen Gesetzen/ Rechten!? Es existiert keine Marke zu dem Phantasienamen, nur heißt halt sein kleines Unternehmen so, es scheint ein 1 Mann Geschäft zu sein.

Bin gespannt auf eure Meinungen.

mfg Andreas
 
vampsoftchef schrieb:
Bin gespannt auf eure Meinungen.
Du meinst wohl wie letztes Mal:
http://www.consultdomain.de/forum/showthread.php?t=9758
RA Klein und ein halbest Dutzend andere Teilnehmer haben sich nach Deinem letzten Hilferuf freundlicherweise die Finger wund getippt und was kam von Dir ausser Deinem Eingangsposting? Nichts kam von Dir! Nicht mal ein kleines "Danke" an die Teilnehmer hier, geschweige der Name der Domain oder wie es überhaupt ausging.
 
Hallo,

sorry tut mir leid, war wirklich nicht meine Absicht. Es kam zu der Zeit wirklich alles auf einmal daher hatte ich ziemlich viel Stress und dann noch das ganze Theater mit dem Rechtsanwalt. Ich habe den Postern in dem thread allen per pn/mail gedankt bzw. hab sogar mit RA Klein noch weiteren Kontakt per pn gehabt.

Ich werde aber den Ausgang des Falls jetzt gleich in dem betreffenden Thread posten damit auch die anderen die keine pn erhalten haben Bescheid wissen.

mfg Andreas
 
@Andreas,

OK. Danke für den Update des Threads. Nur so lernen wir ja alle hier. :)
Meine rechtliche Laienmeinung zu Deinem neusten Fall: Ist schon ein bemerkenswerter Zufall, dass zwei Menschen auf der Welt, obendrein ausgerechnet auch noch in DE, zeitlich fast simultan vom selben Geistesblitz eines bestimmten Fantasienamens getroffen werden und einen Monat voneinander jeweils die mit und ohne Bindestrichfassung dazu reggen.
Ältere Rechte an einem Fantasienamen entfalten sich meines bescheidenen Wissens nach kaum nur aus entsprechenden älteren Marken. Es spielt auch keine Rolle ob das wie ein Einmannbetrieb aussieht. Vielleicht versendet er/sie z.B. einen Newsletter schon seit Jahren per Post offline unter dem Fantasienamen an einen bestimmten Kundenkreis. Und einen erwähnten Kundenkreis "wohlhabender Leute" saugt man sich ja bekanntlich nicht gerade über Nacht aus den Fingern. Oft schreiben ja viele Unternehmen ihre "seit 19xx sind wir die tollsten Hechte überhaupt" irgendwo auf ihre Homepatsch. Steht da nichts dazu? Ich verstehe auch nicht, warum Du Dir nicht gleich auch die bindestrichlose Fassung mitgenommen hast, zumal oft sogar besser als Domain. Was läuft unter der Com mit und ohne Bindestrich? Alles leider ein bisschen blöd ohne den Fantasiebegriff zu kennen. :rolleyes:
Mich beschleicht leider ein ungutes Gefühl bei Deiner Domain. Ich würde einen großen Bogen um den Unternehmer schlagen und ihn/sie keinesfalls mit einem Verkaufsangebot ansprechen. Könnte sein, daß er/sie gerade auf sowas wartet um entgültig zu "beweisen", daß hier Schmarotzertum vorliegt. Natürlich ärgerlich, da ich davon ausgehe, daß Du Dir den Fantasienamen natürlich selbst und vor ihm/ihr ausgedacht hast. Könnte natürlich auch sein, daß er/sie das Ding kauft, aber viel wird er/sie kaum zahlen denke ich. Was ist "viel"? Vielleich ein paar hundert Euronen mit Glück denke ich und dafür würde ich zumindest kaum schlafende Hunde wecken.

Grüße

John
Katze.net
 
Hallo John,

danke für deine Einschätzung. Wusste z.B. nicht dass hier nicht zählt wer zuerst da war, das ist natürlich bitter für mich :-(

Andere Domainendungen sind belegt:

xxxxxyyyyy.com (Domainsnapdienst)
xxxxxyyyyy.biz (Koreaner - Seite ist leer)
xxxxxyyyyy.info (Domainsnapdienst)

Meine Variante xxxxx-yyyyy ist in allen anderen Endungen frei.

Mhh naja wie gesagt, habe die Domain noch nie genutzt und derzeit ist ne Baustellenseite drauf. Wüsste auch gar nicht was ich mit der Dopmain noch machen kann bzw. für was ich sie verwenden könnte, daher kam mir die Idee mit dem "Anfragen" bei dem anderen.

Du hast Recht, ich hätte damals beide Varianten holen sollen, aber es war die dritte Domain in meinem Leben und da denkt man nicht an sowas....

mfg Andreas
 
@Domaingame und die anderen:

Bin heute beim "ausmisten" wieder über die besagte Domain gestolpert, nur ist das eine Domain wo ich absolut keine Verwendung mehr dafür habe (also wüsste nicht was ich damit machen sollte bzw. wem anbieten usw).

Ich nenne jetzt einfach mal die Domain: www.Cash-House.de

Wie gesagt mir ist die Domain www.Cashhouse.de aufgefallen wo jemand einen Luxusshop anbietet. Wollte nur mal nachfragen ob ihr jetzt wo ich die Doamin genannt habe immernoch denkt dass man um cashhouse einen Bogen machen sollte und sie ihm nicht anbieten sollte...!?

Hab in dieser Richtung auch keine Erfahrung mit früheren Urteilen etc... :-/
Vielleicht hat ja jemand ne Idee.

mfg Andreas
 
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