@forsaken
... und was ist mit den ganzen Internetcafes?
Ich denke man könnte noch unzählige andere Beispiele nach der Methode "Was ist mit..." finden.
Fakt ist, dass der Anschlussinhaber ein Risiko trägt (auch ein Internetcafe, das Hotel mit W-Lan, etc.).
Wenn in der Praxis jemand (z.B.) in einem Internetcafe Kreditkartenmißbrauch betreibt oder Bilder, die Straftaten mit Minderjährigen darstellen, etc. verbreitet, dann wird die IP ermittelt. Mit dieser IP bekommt die StA die Daten des Anschlussinhabers (im Beispiel die des Internetcafes). Jetzt wird die StA sicher nicht sagen "Das ist ein Internetcafe, na gut, machen wir halt nix", sondern es wird erstmal ermittelt unter Zuhilfenahme aller Methoden (Durchsuchung, Sicherstellung, etc.). Sicher wird rein aufgrund der Möglichkeit, dass mehrere Personen den Anschluss des öffentlichen Internetcafes benutzen (Natur der Sache) anders ermittelt, als wenn der Anschlussinhaber eine Einzelperson in einer nicht-öffentlichen Wohnung ist. Es sind immer alle Umstände des Einzelfalls zu betrachten. Bei einer Einzelperson, liegt es aber nun mal nahe, dass er es war (bei einem Mehrpersonenhaushalt stehen eben diese Personen unter Verdacht), der die Straftat begangen haben könnte.
Auch ist die strafrechtliche Situation von der Zivilrechtlichen zu unterscheiden (jedoch besteht überall ein nicht geringes Risiko).
Rein aufgrund der Umstände, dass in Internetcafes, vielleicht nicht gleich alle 20 Computer sichergestellt werden, und in Hotels mit W-Lan Anschluss der Hoteldirektor wohl auch nicht gleich als Beschuldigter vernommen wird, würde ich nicht den (falschen) Schluss ziehen, dass man als Anschlussinhaber "auf der sicheren Seite" ist.
Wie gesagt, jeder ist seines Glückes Schmied und kann dann den jeweiligen Ermittlungsbeamten bei der Hausdurchsuchung erklären (wenn sein(e) Computer herausgetragen und mitgenommen werden), dass er eigentlich unschuldig ist und "nix getan hat". Auf die rechtlichen Bedenken habe ich in diesem Thread deutlich hingewiesen.
Ciao
Forsaken