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Wlan Gesucht!! Benötige eure Hilfe...

mydoys_de

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05. Nov. 2005
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Moin Für meine Webseite benötige ich noch hilfe..

Und zwar möchte ich hier ein Verzeichnis machen von allen (ich weiß ist nicht möglich) aber von vielen W-Lan Netzen in Deutschland...

Wer hilft mit?

Url : http://www.wlan-channel.de

Bitte eure WLan einfach hier eintragen : http://www.wlan-channel.de/wlan_eintragen.php

Die Webseite ist noch nicht Fertig!!

Tipps sind gerne Willkommen.


Ps.
Ich hoffe ich bin hier Richtig :o
 
Sorry, aber wer glaubst du trägt dort seine privaten WLAN-Daten ein?
 
Sorry, aber wer glaubst du trägt dort seine privaten WLAN-Daten ein?

Bsp.

Wenn ich in einem Haus wohne und gerne Teilen möchte damit die Leute aber nicht erst Lange suchen müssen "könnten" sie ja auf die Webseite gehen da finden sie den Besitzer des WLan´s und können mit diesen in Kontakt treten und ihn Fragen ob sie mit surfen dürfen.

Man trägt auf der Webseite ja keine Persönlichen Daten ein wie etwa das Passwort oder so sondern eben nur Namen und Kontakt Möglichkeiten.

Es gibt außerdem sehr viele Öffentliche WLan Netze diese kann man dan auch auf der Webseite finden.

Bsp : http://www.wlan-channel.de/plz/52070
 
Wenn ich in einem Haus wohne und gerne Teilen möchte damit die Leute aber nicht erst Lange suchen müssen "könnten" sie ja auf die Webseite gehen da finden sie den Besitzer des WLan´s und können mit diesen in Kontakt treten und ihn Fragen ob sie mit surfen dürfen.

Ich kann nur jedem davon abraten "andere" Leute auf seinem Anschluss (sei es Wlan oder normal) mitsurfen zu lassen. Die Haftung für die Nutzung der "Anderen" ist sehr weitreichend und greift auch dann wenn man sich gar nicht bewusst ist, dass jemand auf dem unverschlüsselten Wlan mitsurft. Es gibt dazu bereits eine sehr weitreichende Rechtsprechung zur (Mit)Störerhaftung.

Ciao
Forsaken
 
Ich kann nur jedem davon abraten "andere" Leute auf seinem Anschluss (sei es Wlan oder normal) mitsurfen zu lassen. Die Haftung für die Nutzung der "Anderen" ist sehr weitreichend und greift auch dann wenn man sich gar nicht bewusst ist, dass jemand auf dem unverschlüsselten Wlan mitsurft. Es gibt dazu bereits eine sehr weitreichende Rechtsprechung zur (Mit)Störerhaftung.
Haben Telekom u. ä. eine Sonderstellung?
 
Haben Telekom u. ä. eine Sonderstellung?

Jein, dazu gibt es einerseits Rechtssprechung und gestzl. Regelungen zur Providerhaftung, andererseits haben die auch Deine IP und Deine Adresse.

Du denkst hier falsch. Nehmen wir mal an, Du hast einen offenen Wlan. Darüber nimmt XY an einer Tauschbörse teil und bietet u.a. Filme/Musik zum download an. Dann geht die "Nahrungskette" (in der Praxis) folgendermaßen:

Rechteinhaber/GVU stellt den Verstoß fest und speichert die IP des "Übeltäters" -> Anzeige bei der StA mit IP -> StA schreibt Provider (Telekom etc. an) und fordert die Anschlussdaten der IP zum jeweiligen Zeitpunkt an -> Telekom gibt Daten weiter -> StA hat jetzt Deine Adresse und schreibt Dich an -> Du sagst "ja aber war ich nicht *blahfasel*" -> Nach ständiger Rechtsprechung haftest Du als (Mit)Störer, bzw. machst Dich evtl. (mit)strafbar.

Die Telekom hat als Provider eine andere Stellung als der Anschlussinhaber.

Ciao
Forsaken
 
Die Telekom hat als Provider eine andere Stellung als der Anschlussinhaber.

Als Anschlussinhaber bin ich in dem Augenblick doch ebenfalls Provider. Kiki's Frage ist also durchaus berechtigt.

Rechtsprechung hin-oder-her, letztlich sind Urteile in anderen Fällen nicht maßgebend.

Anonyme Zugänge würde ich allerdings auch nicht anbieten.

cu
Thomas
 
Rechtlich sehe ich dennoch einen Unterscheid zwischen dem Provider und dem Anschlussinhaber (auch wenn er sich Provider nennt ;)).

In der Praxis wird der Anschlussinhaber die Hausdurchsuchung und weitere strafrechtliche Maßnahmen (Sicherstellung, etc.) zu erdulden haben, selbst wenn er den vollen Namen und die Anschrift des wirklichen Überltäters kennt/hat. Das spricht ihn zunächst mal nicht von einer etwaigen Mittäterschatft/Beteiligung frei (zumindest objektiv betrachtet).

Ciao
Forsaken
 
Fon dot com hat das etwas anders gelöst. zwei getrennte SSID´s
 
Haben Telekom u. ä. eine Sonderstellung?

Die Telekom hat zumindest bei WLan in der Regel die Daten des Nutzers (Kreditkarte, Konto etc.)

Ich bin aber noch nicht dahintergekommen, wie es rechtlich aussieht, wenn sogenannte Vouchers für den Onlinezugang genutzt werden. Diese bekommt man z.B. in Hotels oft auch anonym.

Der Staat wird es sicher nie zulassen, dass man sich hinter einem "anonymen Mitsurfer" vor einer möglichen Strafverfolgung schützen kann. Problematisch ist nur, dass die Technik von WLan-Routern für viele nicht beherrschbar ist. Und den Nutzer strafrechtlich für Software-Fehler verantwortlich zu machen halte ich für auch nicht besonders fair.

Grüsse

123meins
 
Dazu kommt noch das einige Provider in den AGBs des jeweiligen Tarifes die Gemeinschaftsnutzung (außerhalb der Familie) nicht erlauben.
 
Ich bin aber noch nicht dahintergekommen, wie es rechtlich aussieht, wenn sogenannte Vouchers für den Onlinezugang genutzt werden. Diese bekommt man z.B. in Hotels oft auch anonym.
Genau darauf zielte auch meine Frage, ob dann die Telekom eine Sonderstellung hat, obgleich ich die Situation meinte, dass es viele ISP gibt, die z. B. bei Messen einen offenen Zugang erlauben. Da wird man den EInzelnen nicht fassen können, genauso wenig, wenn ein Fremder meine offene Verbindung nutzt.
Bei aller Liebe kann ich mir das nicht vorstellen.

Vor ein paar Jahren wurde eine Bekannte telefonisch mehrfach in schlimmer Art belästigt. Mit einer Fangschaltung konnte sie den Anrufen dingfest machen, der alleine in seinem Haushalt lebte. Alleine mit seiner Behauptung, der Vermieter hätte auch einen Schlüssel von seiner Wohnung, kam er straffrei davon, da ein eindeutiger Nachweis seiner Straftat nicht möglich war.
 
Es gibt auch so sehr viele Freie und Kostenlose (oder bezahl) WLan´s für die öffentlichkeit
 
@forsaken
... und was ist mit den ganzen Internetcafes?

Ich denke man könnte noch unzählige andere Beispiele nach der Methode "Was ist mit..." finden.

Fakt ist, dass der Anschlussinhaber ein Risiko trägt (auch ein Internetcafe, das Hotel mit W-Lan, etc.).

Wenn in der Praxis jemand (z.B.) in einem Internetcafe Kreditkartenmißbrauch betreibt oder Bilder, die Straftaten mit Minderjährigen darstellen, etc. verbreitet, dann wird die IP ermittelt. Mit dieser IP bekommt die StA die Daten des Anschlussinhabers (im Beispiel die des Internetcafes). Jetzt wird die StA sicher nicht sagen "Das ist ein Internetcafe, na gut, machen wir halt nix", sondern es wird erstmal ermittelt unter Zuhilfenahme aller Methoden (Durchsuchung, Sicherstellung, etc.). Sicher wird rein aufgrund der Möglichkeit, dass mehrere Personen den Anschluss des öffentlichen Internetcafes benutzen (Natur der Sache) anders ermittelt, als wenn der Anschlussinhaber eine Einzelperson in einer nicht-öffentlichen Wohnung ist. Es sind immer alle Umstände des Einzelfalls zu betrachten. Bei einer Einzelperson, liegt es aber nun mal nahe, dass er es war (bei einem Mehrpersonenhaushalt stehen eben diese Personen unter Verdacht), der die Straftat begangen haben könnte.
Auch ist die strafrechtliche Situation von der Zivilrechtlichen zu unterscheiden (jedoch besteht überall ein nicht geringes Risiko).

Rein aufgrund der Umstände, dass in Internetcafes, vielleicht nicht gleich alle 20 Computer sichergestellt werden, und in Hotels mit W-Lan Anschluss der Hoteldirektor wohl auch nicht gleich als Beschuldigter vernommen wird, würde ich nicht den (falschen) Schluss ziehen, dass man als Anschlussinhaber "auf der sicheren Seite" ist.

Wie gesagt, jeder ist seines Glückes Schmied und kann dann den jeweiligen Ermittlungsbeamten bei der Hausdurchsuchung erklären (wenn sein(e) Computer herausgetragen und mitgenommen werden), dass er eigentlich unschuldig ist und "nix getan hat". Auf die rechtlichen Bedenken habe ich in diesem Thread deutlich hingewiesen.

Ciao
Forsaken
 
Find ich ne interessante Sache denn bei uns in AT hat man auch bei McDonalds gratis WLAN zugang.

@ Threadersteller

"Wir haben derzeit : 118 Wlan Netze in unsere Datenbank."
--> in unsereR Datenbank

Lg Christoph
 
Ich kann nur jedem davon abraten "andere" Leute auf seinem Anschluss (sei es Wlan oder normal) mitsurfen zu lassen. Die Haftung für die Nutzung der "Anderen" ist sehr weitreichend und greift auch dann wenn man sich gar nicht bewusst ist, dass jemand auf dem unverschlüsselten Wlan mitsurft. Es gibt dazu bereits eine sehr weitreichende Rechtsprechung zur (Mit)Störerhaftung.
Fakt ist, dass der Anschlussinhaber ein Risiko trägt (auch ein Internetcafe, das Hotel mit W-Lan, etc.).

ich dachte schon
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Da bin ich aber froh, dass die Mitstörerhaftung doch nicht so sehr greift. Dass ein gewisses Risiko vorhanden ist, das leuchtet mir ein. Eine generelle Mitstörerhaftung würde meines Erachtens auch zu weit gehen.
Es sind immer alle Umstände des Einzelfalls zu betrachten.
Dass es immer eine Einzelfallentscheidung ist, beruhigt mich auch.

Letztendlich muss ein WLAN Betreiber auch gar nicht im Besitz eines PC sein.
 
@Kiki, da muss ich Dich entäuschen. Ich habe keineswegs meinen ersten von Dir zitierten Satz relativiert.

Die Mitstörerhaftung ist äußerst weitreichend (selbst wenn (strafrechtlich) auch im Einzelfall entschieden wird).

Zum Nachlesen: http://www.internetrecht-rostock.de/haftung-offenes-wlan.htm

Diese Entscheidung ist nunmehr durch ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.02.2007, Az.: 2-3 O 771/06) bestätigt worden. (...)
Besonders perfide für den Anschlussinhaber war, dass er zu dem Zeitpunkt, als Internet-Tauschbörsen von seinem Anschluss genutzt wurden, im Urlaub war und sein PC abgeschaltet war. Der Router mit dem WLAN-Anschluss war jedoch, wie üblich weiterhin in Betrieb.

kiki schrieb:
Letztendlich muss ein WLAN Betreiber auch gar nicht im Besitz eines PC sein.

Daher kann man nach einer Ansicht der Rechtsprechung auch bei ausgeschaltetem PC haften (und auch wenn man sich nicht bewußt ist, dass jemand "mitsurft").

Ciao
Forsaken
 
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